Zitat :
perl hat am 30 Aug 2006 20:59 geschrieben :
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Wurden nicht aber genau diese Geräte durch die Deutsche Bundespost, die sich jetzt u.a. Bundesnetzagentur nennt und die gutgläubigen Benutzer mit Feuer und Schwert verfolgt, vertrieben ?
Da hat man offenbar mal wieder den Bock zum Gärtner gemacht.
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Ganz meine Meinung, und jeder Verwaltungsjurist bekommt Bauchschmerzen, wenn er sowas hoert!
Die Deutsche Bundespost war eine Koerperschaft des oeffentlichen Rechts, und war darum an den Vertrauensschutz gebunden, bzw. jetzt deren Rechtsnachfolger. Das heisst, der Buerger MUSS einer behoerdlichen Anordnung vertrauen koennen. Das geht soweit, dass selbst falsche Bescheide Rechtsgueltigkeit erlangen koennen.
Andererseits kann die Bundesnetzagentur einen anderen Rechtsgrundsatz als Schutzschild hochfahren: jus vigilantibus est (das Recht ist fuer die Wachenden). Die Frage waere, welche Position die Gerichte dazu einnehmen wuerden.
Das Problem ist aehnlich gelagert wie das mit dem vielzitierten Schreckgespenst Funkmesswagen: Der Streitwert ist im allgemeinen so gering, dass Streitfaelle nicht bis zum hoechstinstanzlichen Ende durchgeklagt werden. Waere das so, wuerde wie auch auf anderen Gebieten so manches Gesetzeswerk von der Rechtsprechung kurzerhand fuer nichtig erklaert.
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There are more things between
cathode and anode than are
dreamt of in your philosophy