Also die Länge der Anschlussleitung hat nur indirekt mit dem Problem zu tun, dass man sie ansägen, anhobeln, anschleifen (mehrfach bei Bandschleifer passiert) oder sonstwie beschädigen kann...
Offenbar bin ich einfach zu dämlich um mit einem e-Werkzeug umzugehen
Bei einer meiner Handhobelmaschinen habe ich heuer 2x die Leitung angehobelt (war noch lang genug, habe ich daher gekürzt) und das dritte "Opfer" war die Stichsäge.
Allerdings ist sicher richtig, dass eine längere Leitung grundsätzlich praktischer ist (Ausnahme z.B. e-Kettensäge oder Heckenschere, da ist mit Absicht meist so ein "Stummel" dran...).
Ich wollte aber eigentlich wissen, ob eine Reparatur mit Schrumpfschlauch regelkonform ist. Dass das nicht als neuwertig durchgeht ist klar. Würde ich auch bei keiner Verleihmaschine oder so machen. Habe aber auch schon viele gewerblich genutzte Geräte gesehen wo die Leitung "bestenfalls" mit Isolierband umwickelt war. Bei vielen dieser Profigeräte ist die Netzleitung in einem erbärmlichen Zustand. Sowas würde ich - bei meinen privaten Geräten - niemals anstehen lassen, schon alleine, um mich nicht selbst, und schon gar keinen anderen (jaja, ab und zu werke ich nicht alleine) zu gefährden.
Schöne Grüße
Aufputzdsose