@Fuchsjäger
Installation in Grundzügen:
Nach dem HÜP - Hausübergabepunkt - wird eine NTU - NetzwerkTerminationUnit eingebaut. Diese enthält neben einem kleinen Anschlussversträker vor allem den wichtigen Rückkanalverstärker für den Pfad deines Kabelmodems zur Kabelkopfstelle.
Die ursprüngliche Hausverteilung wird - soweit möglich - so umgebaut/erweitert, dass die Wohneinheit mit dem Kabelmodem bzw. das Kabelmodem selbst eine eigene Leitung zu einem eigenen Ausgang der NTU bekommt , während ein anderer Ausgang der NTU (nötigenfalls über Sperrfilter) den Rest des Hausverteilnetzes bedient.
Die Datenrate wird meines Wissens durch die Kapazität der Kabelkopfstelle und die Anzahl der Nutzer begrenzt, nicht durch die Anzahl der Bewohner im Haus, da alle Signale am Ende in einem Kabelnetz zusammengeführt werden.
DeFacto legt ISH für die Einrichtung von Breitband-Internet kein neues Kabel von der Straße zum Haus oder auf der Straße selbst. Es ist und bleibt das alte Koax-Kabel, das seit der Einführung des Breitbandkabel-TVs durch die Post im Jahre anno dunnemals schon liegt.
Meines Wissens ist es eigentlich egal ob 10 Leute in einem Hochhaus Breitband-Internet über einen einzigen Hausübergabepunkt nutzen oder 10 Einfamilienhausbesitzer über je einen eigenen HÜP so lange die an der gleichen Kopfstelle hängen.
Und anders als mein Vorredner möchte ich davon abraten, das eigentlich für einen EINZELRECHNER angebotene ISH Internet per (W-)LAN auf die ganze Siedlung zu verteilen... Die
Duldung des Anschlusses eines Netzwerkes ist nicht gleichbedeutend mit der
Erlaubnis zum Anschluss mehrerer
Wohneinheiten . Da kann man zwar eine gewisse Grauzone in der ISH AGB sehen, aber wenn 'Ein Zugang für die Siedlung' Schule macht, wird der Anbieter die fragliche Formulierung schnell ändern, und dann wird auch ein Familen-LAN (für die Verteilung auf den PC von Vater, Mutter, Kinder) ausdrücklich verboten werden - wie z.B. bei den BK-INet Betreibern in BW.
Außerdem; bei 20 Euro im Monat für die kleine 256/128 Flatrate von ISH mit IMHO bislang weder Zeit noch Volumenbegrenzung würde ich mir keine Laus in den Pelz setzen wollen - denn als ISH INet Nutzer bist du haftbar für den Mist, den irgendeiner im Inet unter der IP deines Kabelmodems verzapft (AGB §3 Abs 1). Und diese IP ändert sich nunmal nicht nach 24h oder mit einer neuen Einwahl...
-MS
PS: Wenn du dein Kabelmodem hast, geh auf
http://192.168.100.1/signal.html und notiere Up und Downstream Power reading. Da BK Inet und TV über das gleiche Kabel kommen, kannst du bei schlechtem TV Bild bestimmen, ob die Zuleitung zu deiner TV Dose / HÜP sauber funzt oder nicht... Könnte hilfreich sein, wenn es darum geht, zu bestimmen wer im Falle eines Falles für den Techniker-Einsatz zu zahlen hat, wenn es heisst 'Der Fehler liegt nicht bei uns, Ihre Glotze ist defekt'.