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Blei-Gel-Akku Suche nach: akku (11378) |
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BID = 374743
Rocks Gerade angekommen
Beiträge: 2 Wohnort: hamburg
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Hallo Leutz,
ich hoffe mir kann jemand helfen!
Ich habe mir vor ein paar Monaten bei ebay einen 12V Blei-Gel-Akku mit 24Ah bestellt. Ich habe ihn eigentlich unter normalen Umständen benuzt und als ich ihn das letzte mal Aufladen wollte hatte er nur noch 6V...
Kann ich irgendwas machen, dass er wieder 12V hat oder kann ich ihn nicht mehr benutzen?
PS: ich hab das Ladegerät ALCS 2-24A von Ansmann. Das hat mir der ebay-Verkäufer empfohlen... falls es euch weiterhilft.
Danke schon mal im voraus!
Gruß Rocks |
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BID = 374747
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Hallo Rocks,
erstmal willkommen im Forum!
Du solltest den Akku beim Verkäufer als defekt reklamieren.
Bei Versendungskauf muß er die Kosten für Hin- und Rückversand bei Gewährleistungsarbeiten tragen. Aber je nach aGB muß Du den Hinversand frei vornehmen, bekommst die angemessenen Portoauslagen jedoch erstattet! Unbedingt mit Zustellnachweis senden (also als Paket, günstig ist da z.B. HERMES).
Gruß,
sam2
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???" |
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BID = 374970
Rocks Gerade angekommen
Beiträge: 2 Wohnort: hamburg
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Danke für deine schnelle Hilfe!
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BID = 375047
Otiffany Urgestein
Beiträge: 13763 Wohnort: 37081 Göttingen
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Ich glaube nicht, daß eine Reklamation zum Erfolg führt.
Wenn er den Akku tief entladen hat, dann ist er hin.
Ich weiß ja nicht, was unter "normalen Umständen" in diesem Fall zu verstehen ist.
Gruß
Peter
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Otiffany am 4 Okt 2006 19:54 ]
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BID = 375334
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Sehe ich anders:
Wenn die "paar Monate" nicht mehr als 6 Monate sind, müßte der Händler ihm dies beweisen. Dürfte zwar möglich sein, das erforderliche Gutachten aber teurer als ein neuer Akku.
Stichwort Beweislastumkehr!
Also gilt auch hier:
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BID = 375340
nabruxas Monitorspezialist
Beiträge: 9266 Wohnort: Alpenrepublik
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@SAM2:
Hast Du viel Erfahrung mit Gewährleistungsansprüchen?
Ich frage mal so, weil Du dies oft vorschlägst.
Ich denke in der Praxis kann die "gesetzliche" Regelung ein Spießrutenlauf werden. (Ich selbst hatte einen Fall bei dem ich recht heftig auf die Schnauze gefallen bin - mit allen Kosten)
Vielleicht ergibt sich nämlich eine allgemein gültige Prozedur um sich im Vorfeld absichern zu können!
Möglicherweise ist dies auch ein Vorschlag für ein neues Unterforum mit der klingenden Bezeichnung "rechtliches"
[ Diese Nachricht wurde geändert von: nabruxas am 5 Okt 2006 20:33 ]
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