Hallo Karo77,
Du hast da wohl nicht nur ein Problem, sondern mehrere:
1) Wenn es sich tatsächlich um "Nulleiter" (PEN) handeln würde, wäre der Einbau eine FI-Schutzschalters wohl ohne größere Umrüstung nicht möglich (Netzform?). Vermutlich meinst Du aber die Neutralleiter (N)!
2) Onkel VDE hätte zurecht gerne in trockenen und in feuchten Räumen einen höchsten Ableitstrom von 1mA bei Betriebsspannung (2mA für nasse Räume und im Freien).
3) Wenn man das Ohm´sche Gesetz richtig anwendet (das hast Du ja sicher nach den übrigen Antworten schon fleißig geübt...) ist folgerichtig hierzu (bei einem Netz 230/400V) ein Isolationswiderstand von mindestens 230 kOhm erforderlich.
4) Dieser ist zu ermitteln mit einem geeigneten Meßgerät (nach VDE 0413, Teil1). Die Prüfspannung muß dazu bei mindestens der Nennspannung des Netzes (hier: 230V gegen Erde)liegen. Üblich sind 500V.
5) Diese Werte gelten OHNE angeschlossene Verbraucher, MIT Verbrauchsmitteln müssen 300 Ohm pro Volt erreicht werden.
6) Der Isolationswiderstand ist unabhängig davon einzuhalten, ob die Anlage über einen FI verfügt oder nicht.
7) Der Isolationswiderstand gegen Erde ist nicht nur für den N, sondern auch für die Außenleiter zu ermitteln, außerdem sind diese auch gegen den N zu messen.
Worauf Du bei Deiner Berechnung mit dem Nennfehlerstrom vielleicht hinauswillst, ist der höchstzulässige Erdungswiderstand. Der ist aber u.a. auch von der höchstzulässigen Berührungsspannung abhängig und hat mit der Frage des Ableitstroms erst einmal nichts zu tun.
9) Auf keinen Fall darf der Leckstrom der Anlage so groß sein, daß er bereits in der Größenordnung des FI-Nennfehlerstroms liegt!!!
10) Vorsicht bei der Messung. Bestimmte Verbraucher können dabei das Zeitliche segnen.
Ich hoffe, Du bist jetzt nicht völlig verwirrt!
Gruß,
sam2