Weitere Steckdose bei klassischer Nullung Im Unterforum Elektroinstallation - Beschreibung: Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!
Autor |
Weitere Steckdose bei klassischer Nullung Suche nach: steckdose (11048) |
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BID = 545463
NullNullSix Gerade angekommen
Beiträge: 2 Wohnort: Darmstadt
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Hallo,
ich bin gestern, als Mieter, in einen Altbau eingezogen.
Die Elektrik ist natürlich Uralt, sprich es gibt nur 3 Schmelsicherungen für die 3 Phasen welche auf die Wohnung aufgetielt sind.
Schutzleiter ist nicht vorhanden, läuft über den Neutralleiter.
Bzw. bei den meisten Steckdosen ist noch nicht maldie klassiche Nullung vorhanden...
Ich wollte nun eine weitere Steckdose einrichten (unter einem Lichtschalter)
Beidieser müsste ich ja die klassische Nullung weiter benutzen. Ist dies rechtens oder kann ich eine so alte Anlage nicht erweitern.
Desweiteren würde ich gerne die klassische Nullung bei den Steckdosen einrichten wo sie bisher fehlt. Darf ich dies vornehmen?
Vielen Dank für eure Hilfe |
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BID = 545468
Surfer Inventar
Beiträge: 3094
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Weiß dein Vermieter davon ?
Seit 1.6.2007 FI-Pflicht für alle neu zu installierenden Steckdosen und wie stellst du die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen fest?
Du haftest für dein tun.
Gruß Surf |
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BID = 545470
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Hallo 006,
erstmal willkommen im Forum!
Da Du Mieter bist, darfst Du erstmal überhaupt keine Änderungen oder Erweiterungen an der Erlektroanlage vornehmen. Auch ein von Dir beauftragter Fachmann darf dies nicht!
Alles bedarf der Zustimmung (am besten schriftlich) des Eigentümers.
Alerdings hast Du Anspruch auf eine Elektroanlage, die zumindest so sicher ist, wie das die Bestimmungen zum Errichtungszeitpunkt forderten.
Schukosteckdosen mit nicht angeschlossenen Schutzleiter sind unzulässig.
Aber solche sind in den allermeisten Fällen auf nachträgliche, nicht fachgerechte Änderungen (i.d.R. durch Laien/Mieter) zurückzuführen.
Wenn das ein TN-C-System ist (also klassische Nullung), dann gibt es übrigens keinen Neutralleiter. Stattdessen einen PEN-Leiter (Nulleiter) als kombinierten Schutz- und Neutralleiter.
Woher weißt Du, daß die 3 Schmelsicherungen auf die 3 Phasen verteilt sind? Viel eher ist von einer reinen Wechselstromanlage auszugehen. Schau mal nach, was diesbezüglich auf Deinem Zähler steht!
Wie wird gekocht? Gas?
Gibt es eine Zentralheizung oder Etagenheizung?
Wurde das Bad in den letzten Jahren renoviert?
Wurde Dir die Wohnung als renoviert oder saniert angeboten?
Wie groß ist die Wohnung?
Das Anbringen einer weiteren Steckdose in dieser Installation (ohne eigene Zuleitung von einem Punkt, wo der PEN mindestens 10mm²Cu hat) ist bei strenger Lesart der VDE-Bestimmungen überhaupt nicht zulässig.
Bei moderater Auslegung muß sie zumindest mit einem 30mA-Fehlerstromschutzschalter versehen werden.
Fazit:
Anlage ist nicht in Ordnung und lebensgefährlich.
Sie muß repariert und komplett durchgemessen werden (Protokoll aushändigen lassen)!
Daher dies UMGEHEND und SCHRIFTLICH dem Vermieter melden. Diesen auffordern, die Fehler (von denen er vermutlich bisher gar nichts weiß), durch einen Fachmann kurzfristig beheben zu lassen.
Wenn der dann da ist, ihn fragen, ob er es verantworten mag, Dir ne zusätzliche Steckdose zu installieren (gegen Berechnung).
Gruß,
sam2
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 545487
NullNullSix Gerade angekommen
Beiträge: 2 Wohnort: Darmstadt
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Hallo,
so ne Antwort hab ich erwartet ("Lebensgefährlich")...
Gekocht wird mit STROM!!! die Mieter vorher hatten wie wir ein abgemahnter Begriff feld (Glaskeramik...) mit Herd.
Heizung ist eine Etagenheizung, diese wird allerdings mit Gas betrieben und ist noch relativ neu.
Das Bad wurde, zumindest was die Elektroinstallation angeht nicht renoviert. (Die Steckdosen dort sehen zumindest von außen am ältsten aus)
Das die 3 Schmelzsicherungen auf die 3 Phasen verteilt sind war eine Annahme von mir, da keine weitere Unterverteilung mehr stattfindet und jede Sicherung mt 16A abgesichert ist. Kann natürlich auch nur eine Zuleitung sein.
Die Wohnung wurde nur als renoviert angeboten.
Es ist eine 4 ZKB Wohnung mit 86m² Fläche.
Das vorgeschlagene Vorgehen entspicht auch dem von mir angedachtem, ich ziehe dort nur nicht alleine ein und die beiden Mitbewohner waren der Meinung ich sollte mich nicht gleich unbeliebt machen ^^
Der Zustand dieser Anlage war aber bei der Besichtigung noch nicht abzuschätzen und ich sehe ihn auch als so gefährlich ein.
Vielen Dank schonmal
[ Diese Nachricht wurde geändert von: NullNullSix am 31 Aug 2008 19:31 ]
[ Diese Nachricht wurde geändert von: NullNullSix am 31 Aug 2008 19:46 ]
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BID = 545495
Bartholomew Inventar
Beiträge: 4681
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Zitat :
| Wenn der dann da ist, ihn fragen, ob er es verantworten mag, Dir ne zusätzliche Steckdose zu installieren (gegen Berechnung). |
Er soll den Vermieter auffordern, dass ebendieser ihm höchstpersönlich eine genullte Steckdose installiert, mit schriftlichem Nachweis, dass er es selbst war?
Damit wäre der Vermieter doppelt abgesichert der Schuldige, wenn doch mal was passiert: Einmal als Änderer der Anlage, und dann noch mal als Betreiber/Eigentümer.
Hab' ja gar nicht gewusst, dass Du zu so teuflischem Denken fähig bist, Sam
Gruß, Bartho
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BID = 545508
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Och, ich bin zwar ein netter Mensch,.aber bei Bedarf durchaus zu so mancher Niedertracht fähig...
Aber hier war der (vom Vermieter mit der Instandsetzung zu beauftragende) Elektriker gemeint!
Ich denke allerdings, das konnte man auch verstehen.
Und es kommt natürlich in keinem Fall eine neue, nur genullte Steckdose in Betracht!
Daß sie einen 30mA-FI haben muß, hatte ich doch klargestellt. Umstritten ist nur, ob sie an die bestenden TN-C-Zuleitung mit PEN unter 10mm²Cu angebunden werden darf.
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