VDE zeichen Im Unterforum Elektroinstallation - Beschreibung: Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!
Autor |
VDE zeichen Suche nach: vde (10392) |
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BID = 100892
raftinthomas Gesprächig
  
Beiträge: 125 Wohnort: Aachen
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Hallo,
kann mir irgendwer GENAU erklären, was es mit dem VDE zeichen auf sich hat ?
was klar ist :
- geräte, die das zeichen tragen, sind (sofern nicht gefälscht) nach einschlägigen normen/vorschriften geprüft und für ok befunden
- geräte, dies nicht haben, könnten es erlangen, müssen aber nicht
- es liegt im ermessen des herstellers/importeurs, das VDE zeichen zu beantragen
- für den verkauf auf dem "freien markt" braucht es das nicht
-geräte ohne VDE zeichen dürfen in betrieb genommen werden
mir ist dabei nicht ganz klar, warum ich jetzt unbedingt NUR VDE-kram verarbeiten soll ?!
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Schöne Grüsse aus Aachen, Thomas
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"Ja, wenn da keine mehr im Regal sind, kommen die sicher nächste Woche neu rein !" ( Antwort der Verkäuferin auf Michaels Frage nach einer "9V-Wechselstromblockbatterie".
[ Diese Nachricht wurde geändert von: raftinthomas am 12 Sep 2004 12:17 ] |
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BID = 100910
SPS Schreibmaschine
    
Beiträge: 2848
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Hallo raftinthomas,
Du mußt keine Geräte oder Material mit VDE Zeichen Kaufen.
Es gibt aber jede menge billigen Müll zu Kaufen.
Zitat
".. dass etwa bis zu 50 Prozent der bei uns zur Prüfung eingereichten Produkte die Anforderungen nicht erfüllen."
"PLUSMINUS rät!
Leider ist das VDE-Prüfsiegel nicht vorgeschrieben, sondern eine freiwillige Sache. Dem Gesetzgeber reicht eine Bestätigung des Herstellers, dass die Geräte sicher sind."
mfg SPS
Quelle
http://www.sr-online.de/statisch/Pr......html
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BID = 100916
SPS Schreibmaschine
    
Beiträge: 2848
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BID = 100927
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Eigentlich ist es ganz einfach:
Wenn zu wenig VDE-Prüfungen durchgeführt werden, verdient das VDE-Institut nicht genug...
Also im Ernst:
Du erleichterst Dir damit sehr wesentlich den Nachweis, nach den anerkannten Regeln des Handwerks gearbeitet und nur Material verbaut zu haben, welches den Stand der Technik darstellt.
Solange nichts passiert, fragt niemand nach dem VDE-Zeichen. Außer der Auftraggeber hatte es so vorgegeben.
Aber wenn es mal um die Frage der Haftung geht, dann ist man damit halbwegs fein raus.
Theoretisch kann Material ohne VDE-Prüfzeichen genausogut oder sogar besser sein. Aber dann mußt Du (sofern Dir nicht der Hersteller hilft) selbst diesen Nachweis erbringen.
Stichwort: Anscheinsbeweis
Alles klar?
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 100928
raftinthomas Gesprächig
  
Beiträge: 125 Wohnort: Aachen
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hallo sps,
danke schon mal. das es eine menge müll gibt, ist klar. das ich, wie wohl jeder handwerker, vermeide, solchen müll zu verarbeiten, ist wohl auch klar.
mein dozent hat uns mal gesagt : ihr dürft NUR sachen mit VDE zeichen verschaffen !
warum, konnte er konkret auch nicht so ganz konkret sagen. er faselte was von haftungspool und so, was mich aber nicht wirklich zufriedenstellte.
für mich zz konkret : ich biete einen ladenausbau an, bei dem teilweise beleuchtung erneuert wird. und dabei würde ich gerne leuchten von slv mit anbieten, die kein VDE zeichen haben, meiner erfahrung nach aber absoltut ok sind, auf allen messen massenweise ohne beanstandungen eingesetzt werden und auch hier in der gegend viel von elektrobetrieben verschafft werden.
mach ich da jetzt was falsch ?
kann sich da im falle eines falles die betriebshaftpflicht quer legen ? doch eigentlich nicht, ich habe ja nur "zugelassenes" material verwendet, oder ?
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Schöne Grüsse aus Aachen, Thomas
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"Ja, wenn da keine mehr im Regal sind, kommen die sicher nächste Woche neu rein !" ( Antwort der Verkäuferin auf Michaels Frage nach einer "9V-Wechselstromblockbatterie".
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BID = 100931
raftinthomas Gesprächig
  
Beiträge: 125 Wohnort: Aachen
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Zitat :
sam2 hat am 12 Sep 2004 14:19 geschrieben :
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Du erleichterst Dir damit sehr wesentlich den Nachweis, nach den anerkannten Regeln des Handwerks gearbeitet und nur Material verbaut zu haben, welches den Stand der Technik darstellt.
Theoretisch kann Material ohne VDE-Prüfzeichen genausogut oder sogar besser sein. Aber dann mußt Du (sofern Dir nicht der Hersteller hilft) selbst diesen Nachweis erbringen.
Stichwort: Anscheinsbeweis
Alles klar?
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hallo sam2
anscheinsbeweis ? ist mir neu, das wort.
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versicherungslexikon sagt :
Der Anscheinsbeweis bedeutet, dass auf Grund von typischen Geschehensabläufen die Schuldfrage entschieden wird. Das bekannteste Beispiel dafür ist der Auffahrunfall ("Wer auffährt hat Schuld"). Diesen Anscheinsbeweis kann man "erschüttern", in dem man Umstände beweist, die für einen abweichenden Geschehensablauf sprechen. (Der Vorausfahrende bremste plötzlich grundlos stark ab.)
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will heissen, ich muss mich selber von der qualität überzeugen ? was ich ja über jahrelange erfahrung mit den dingern und mal evtl ne leute ausandergeschraubt und reingeguckt ja im rahmen meiner möglichkeiten auch gemacht habe, oder ?
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Schöne Grüsse aus Aachen, Thomas
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"Ja, wenn da keine mehr im Regal sind, kommen die sicher nächste Woche neu rein !" ( Antwort der Verkäuferin auf Michaels Frage nach einer "9V-Wechselstromblockbatterie".
[ Diese Nachricht wurde geändert von: raftinthomas am 12 Sep 2004 14:31 ]
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BID = 101004
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Na Thomas,
und schon hast Du wieder was dazugelernt. Toll, so ein Forum, nicht?
Das ist eine zutreffende und schöne Formulierung in jenem Lexikon.
Auf einen einschlägigen Fall umgemünzt könnte es z.B. so laufen:
Durch ein von Dir installiertes fehlerhaftes Betriebsmittel entsteht ein (Sach- oder Personen-) Schaden.
Wenn es VDE-geprüft war, bist Du für Fehler des Produktes nicht haftbar (bzw. korrekt: nur dann, wenn der Hersteller oder Importeur nicht feststellbar ist).
Vorausgesetzt natürlich, es war korrekt dimensioniert sowie montiert und Du hättest den Mangel nicht schon bei der Installation erkennen müssen.
Man geht dann in erster Näherung davon aus, daß die anerkannten Regeln des Handwerks eingehalten wurden und das Produkt dem Stand der Technik entsprach.
Somit müßte die Klägerseite erstmal das Gegenteil beweisen, um Forderungen Dir gegenüber durchsetzen zu können bzw. der Staatsanwalt, um eine Bestrafung zu erwirken.
Wenn aber kein Prüfzeichen vorliegt, dann liegt erstmal die Beweislast bei Dir. Und je nach den Umständen dürfte es aufwendig bis sehr schwierig, manchmal sogar unmöglich sein, im Nachhinein zu beweisen, daß das andere Betriebsmittel mindestens genauso sicher war.
Ob es dazu ausreicht, auf langjährige eigene Erfahrungen hinzuweisen, halte ich für zumindest fraglich...
Denn die Tatsache, [b]daß(/b] es zu dem Schaden kam, läßt schließlich erstmal an der Eignung zweifeln.
In der Praxis entstehen wohl die weitaus meisten Schäden eher durch grobe Installationsfehler (Falschmontage, Falschdimensionierung) als durch schadhafte Betriebsmittel, aber das für denjenigen Kollegen, welchen es im Einzelfalle doch trifft, ein schwacher Trost...
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