BID = 178615
VV140 Neu hier

Beiträge: 34
|
Hallo!
Es fehlen noch genauere Angaben, welche Geräte usw., um eine vernüftige Aussage zu machen.
Eine Möglichkeit ist die Geräte mit einer Verlängerungsleitung zu prüfen.
Gruss
Andreas
|
BID = 180043
Lightyear Inventar
     
Beiträge: 7909 Wohnort: Nürnberg
|
Ein sehr vielschichtiges Problem sprichst Du da an, Meister Lampe...
Es gibt sehr viele verschiedene Meinungen zu diesem Thema, nur nichts wirklich handfestes...
Mancher Gutachter sieht einen PC z.B. nicht als ortsveränderliches Betriebsmittel an, da der PC während des Betriebs garnicht bewegt wird, demnach auch keine Prüfung nach VDE 0702.
Andere wollen jedes Teil der Kette separat geprüft haben, d.h. PC, Monitor, Drucker und drei Kaltgerätezuleitungen (also ingesamt 6 Prüfprotokolle pro Arbeitsplatz), da damit gerechnet werden muss, dass die Endgeräte getauscht werden, die Zuleitungen jedoch verbleiben.
Sofern jemand über eine rechtsverbindliche Vorschrift verfügt, welche hier eine eindeutige Regelung vorschreibt, immer her damit!
Ich für meinen Teil prüfe die nur Geräte weise jedoch den Auftraggeber schriftlich darauf hin, dass die Zuleitungen nicht geprüft werden, es sei denn, der nicht unerhebliche Mehraufwand wird bezahlt. Die meisten Kunden akzeptieren diese Regelung, da fast jeder einsieht, dass es einfach länger dauert, wenn man die "Kabelbinderorgien" einiger Geräteaufsteller zunächst entfernen muss, um zu prüfen. Auch die ordentliche "Rückinstallation" kann nur auf Regie erfolgen, oder aber, die Leitungen bleiben liegen, wie nach der Prüfung verlassen.
Letztendlich mache ich das, was der Kunde zu bezahlen bereit ist.
_________________
Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
Alles unter 1000°C ist HANDWARM!
Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!
|
BID = 180394
meister lampe Stammposter
   
Beiträge: 316
|
Danke Lichtjahr, leider bist du anscheinend der einzige der sich damit beschäftigt hat, ein paar mehr Meinungen oder Tipps wären hilfreich.
lampe
|
BID = 180409
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
|
Was soll man noch groß dasu sagen:
Daß es sich hier keinesfalls um nicht ortsveränderliche Installationen handelt, ist ME klar.
Wenn der Kunde einem nun nicht die Möglichkeit eröffnet, korrekt zu prüfen (z.B. weil er den erforderlichen Aufwand nicht bezahlen oder die Demontage nicht zulassen will), dann ist eben nur einer eingeschränkte (ohne Zuleitung, wenn diese steckbar ist) oder gar keine Prüfung möglich.
Dann teilt man ihm eben den tatsächlich ausgeführten Prüfümfang schriftlich mit. Somit hat wieder er den Schwarzen Peter, falls deswegen unentdeckt gebliebene Mängel zu Problemen führen.
|