Überspannungsschutz im Privathaushalt

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Autor
Überspannungsschutz im Privathaushalt
Suche nach: Überspannungsschutz (805)

    







BID = 1033556

ShawN46

Neu hier



Beiträge: 42
Wohnort: Nordhessen
 

  


Hallo zusammen,

für mich neu war die Info, dass ein Überspannungsschutz bei der Erneuerung einer Elektroinstallation Pflicht ist.
Ich bin gerade dabei unsere zukünftige Bleibe zu renovieren und habe ehrlich gesagt keine Lust mich in die gesamte Thematik einzulesen (habe eine pdf von Dehn, die hat aber >750 Seiten... ).
Daher wollte ich mal hören, wie ihr den Überspannungsschutz bei Privathäusern ausführt?
Ich kenne es (>15 Jahre her...) so (von Gewerbekunden):

- Grobschutz in der HV
- Mittelschutz in der UV
- Feinschutz in den Steckdosen gefährdeter Geräte (meist IT)

Neu war für mich die Info, dass alle Leitungen, die von außen ins Haus kommen, geschützt werden müssen. Das betrifft also SAT-(Koax) und Fernmelde-Leitungen (J-Y(ST)Y) oder betrifft es nur Leitungen die Überirdisch ins Haus geführt werden?
Wie sieht es z.B. mit Leitungen aus, an welchen z.B. Außenbeleuchtung oder elektrische Rollläden angeschlossen sind?


Vielen Dank im Voraus für eure Mühe(n)!



Gruß+schönes WE!

[ Diese Nachricht wurde geändert von: ShawN46 am 27 Jan 2018 17:39 ]

BID = 1033579

ua

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Beiträge: 258

 

  

Moin,

ein Zwang ist mir nicht bekannt.
Ausser für Zweckbauten oder besonders schützenswerte Bereiche.
Im Bereich von RZ/DÜData-Centern kenne ich so etwas, dort wird jede Leitung über ÜSA geführt (ein Planer hat von uns sogar mal ÜSA für Glas gefordert ), zusätzlich haben diese Gebäude auch eine Potentialsteuerung.

Für ein Privathaus (sofern es nicht auf einer Bergspitze mit 10km Freileitung liegt, da muß eine echte Gefährdungsbeurteilung her), würde ich es machen wie Du geschrieben hast. Natürlich mit Schutz für die Antennen-/Sat-Anlage. Ein Schutz der BK-Leitung und der Telefonleitung schadet natürlich nicht, nur bei xDSL geeignete Ableiter nutzen, sonst kommt nichts mehr an. Im "Signaturkabel" für den DSLer ist ein bißchen Überspannungschutz integriert.

Viele Grüße aus OBC

Udo

BID = 1033581

Primus von Quack

Unser Primus :)
nehmt ihn nicht so ernst




Beiträge: 7389


Zitat :
ua hat am 28 Jan 2018 11:51 geschrieben :

....(ein Planer hat von uns sogar mal ÜSA für Glas gefordert )....


...da muss dann ein Überlichtableiter (ÜLA) rein

_________________
...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!

BID = 1033587

ua

Stammposter



Beiträge: 258

Hi,

Tante Edith war schon weg ..
Daher:
http://www.dehn.de/de/din-vde-0100-.....znorm

Es hat sich wohl was geändert, aber im Bestand würde ich persönlich nicht so eng sehen ....
... im Gegensatz zum FI.

Grüße


BID = 1033589

JulianZ

Neu hier



Beiträge: 42
Wohnort: Michelau

Mahlzeit,

ja in der Neufassung der VDE 0100-443 von 2016, deren Übergangsfrist im Dezember 2018 abläuft, ist ein Überspannungsschutz nun auch für Wohngebäude Pflicht. Genauer kam der Punkt "Orte an denen sich Einzelpersonen aufhalten, wie Wohngebäude oder kleine Büros, wenn in diesen Gebäuden Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II errichtet/betrieben werden." dazu. Kategorie II sind z.b Haushaltsgeräte, Maschinen, Werkzeuge. Kategorie I sind elektronische Bauteile, PCs, Notebooks, Fernseher usw. Und da dies wohl in jedem Haushalt vorhanden ist, ist diese Norm anzuwenden. Wohlgemerkt nur bei Neubau, oder Änderung. Nachrüstpflicht besteht nicht.

Um die Norm zu erfüllen reicht es aber im Normalfall einen Kombiableiter im Bereich des Zählerschrankes einzusetzen. Dieser bietet auch Endgeräteschutz bis 10m Leitungslänge. Vollumfassend lässt sich der Schutz natärlich nur durch ein komplettes Konzept in verschiedenen Stufen aufbauen, klar. Aber als normativ notwendig halte ich eigentlich nur einen Kombiableiter.

Gruß
Julian

Edit: ua war schneller

[ Diese Nachricht wurde geändert von: JulianZ am 28 Jan 2018 13:39 ]


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