Solar-Balkonkraftwerk, Einspeisestecker?

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Autor
Solar-Balkonkraftwerk, Einspeisestecker?
Suche nach: solar (663)

    







BID = 1054235

:andi:

Inventar



Beiträge: 3205
Wohnort: Bayern
 

  


In der Sendung Quer sah ich, dass es nun wohl erlaubt ist, kleine Solaranlagen ohne Zähler zu betreiben und den Strom direkt im eigenen Haus einzuspeisen. In der Sendung wie auch in zahlreichen Internetfotos sieht es so aus, als würde man über einen Schukostecker einspeisen.
Das kann ich mir aufgrund der berührbaren Stifte nicht vorstellen. Eine anständige technische Beschreibung konnte ich nicjt finden.

Wer hat sowas schon aus der Nähe gesehen? Ist das gefährlicher Unsinn, oder haben diese Wechselrichter wirklich entsprechende Sicherheitstechnik, so dass sie nur bei ins Netz gestecktem Stecker einspeisen?

_________________
"Gestern gings noch, da kann net viel sein"

BID = 1054236

ego

Inventar



Beiträge: 3093
Wohnort: Köln

 

  

Ich denke schon, das dies sichergestellt ist.
Ganz im gegensatz zum ausgehebeltem Überlastschutz des Stromkreises in den gespeist wird.

BID = 1054246

rasender roland

Schreibmaschine



Beiträge: 1732
Wohnort: Liessow b SN

Ganz so einfach scheint es wohl doch nicht zu sein.
Hier ist mal ein Link den ich als Erstes gefunden habe.
Hier empfiehlt man eine Wieland Einspeisesteckdose.
Auch die Antworten auf einige Fragen die dort zu lesen sind lassen es dann
doch nicht so "easy to use" erscheinen.
Wer hat schon den ganzen Tag Sonne auf dem Balkon?
So viel Euro für ein Balkonkraftwerk das mir dann im Mittel vielleicht 30 - 50 Watt einspeist.
Aber wahrscheinlich ist so ein Teil für die Umweltjünger gedacht um ihr schlechtes Gewissen zu beruhigen.

_________________
mfg
Rasender Roland

BID = 1054255

Rhodosmaris

Schreibmaschine



Beiträge: 2354
Wohnort: Lindau/Bodensee

Ich könnte mir vorstellen, daß in dem Solardingsbums eine "Netzspannungserkennung" integriert ist, die den Einspeisestecker zunächst spannungslos hält und erst nach dem einstecken den Wechselrichter zuschaltet.
Ob das aber regelkonform ist.... schließlich könnte im Fehlerfall an den ungeschützten Kontakten Spannung anliegen.

ciao Maris

BID = 1054265

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7573
Wohnort: Wien


Zitat :
Rhodosmaris hat am 31 Jul 2019 12:50 geschrieben :

Ich könnte mir vorstellen, daß in dem Solardingsbums eine "Netzspannungserkennung" integriert ist, die den Einspeisestecker zunächst spannungslos hält und erst nach dem einstecken den Wechselrichter zuschaltet.
Ob das aber regelkonform ist.... schließlich könnte im Fehlerfall an den ungeschützten Kontakten Spannung anliegen.


So eine Netzüberwachung (über Messung der Netzimpedanz) ist bei PV seit Jahrzehnten vorgeschrieben und nennt sich ENS. Auch bei "großer" PV ist ja essenziell, dass bei Netzausfall auf keinen Fall eingespeist wird, andernfalls könnte Personal des Netzbetreibers gefährdet werden, und den Wechselrichtern dürfte es auch nicht gut tun, wenn sie mit ein paar hundert bis tausend Watt versuchen, Schwarzstart zu spielen.

Das Thema Überlastschutz sehe ich ehrlich gesagt in Anbetracht der minimalen Leistung dieser Module verhältnismäßig entspannt.

_________________
"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"

BID = 1054267

JulianZ

Neu hier



Beiträge: 42
Wohnort: Michelau

Unabhängig wie sich der Mini-Wechselrichter hier verhält und was der Verkäufer empfiehlt:
Nach aktueller VDE 0100-551 muss hier eine spezielle Einspeisesteckdose (z.B. Wieland) verwendet werden, d.h., dass die Steckverbindung berührungssicher und verwechslungssicher sein muss. Außerdem muss die Strombelastbarkeit der Leitung bei Einspeisung in einem bestehenden Endstromkreis betrachtet werden und ggf. eine Reduzierung der Absicherung vorgenommen werden, sodass auch bei maximaler Einspeiseleistung eine Überlastung der Leitung ausgeschlossen ist.

Abgesehen davon, muss nach aktueller TAB jede Erzeugungsanlage (auch die Steckerfertigen) beim Netzbetreiber angemeldet werden. Hier wird dann auch geprüft, ob die vorhandene Messeinrichtung dafür geeignet ist. Bei den alten Ferraris-Zählern ohne Rücklaufsperre hätte man ja sonst eine sehr gute "Einspeisevergütung". Für diese Klein-PV-Anlagen wird nämlich im Normalfall keine Vergütung gezahlt, weshalb Zähler mit Rücklaufsperre verbaut werden müssen.

Zur Rentabiliät: Naja, je nach Ausrichtung de Balkons etc. kann sich das schon rechnen. Man reduziert eben seine Stromkosten, sofern man den Eigenverbrauch gut koordiniert. Ansonsten verpufft natürlich einiges.

Gruß
Julian

BID = 1054278

Primus von Quack

Unser Primus :)
nehmt ihn nicht so ernst




Beiträge: 7385

...da verpufft nix
Der Netzbetreiber verkauft den Strom ja an alle anderen Anschlussnehmer

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...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!

BID = 1054290

mlf_by

Schriftsteller



Beiträge: 969
Wohnort: Ried

Sind da jetzt nur diese sündteuren Superspezial-selbstverriegelnden-nur-mit-Werkzeug-wieder-abstöpselbaren -Einspeisestecker erlaubt, oder dürfte man das auch fest anklemmen?

Wieviel Watt Peak sind da jetzt eigtl. erlaubt? Denn unsere Nachbarn kennen die Mini-PV-Anlagen ja mal wieder schon seit x Jahren; Niederlande mit 500Wp, Österreich mit 600Wp, die Schweiz mit 600Wp, Portugal mit 200Wp. Da dürfte D wohl nicht ausgerechnet in Sachen Leistung zum Vorreiter werden, oder?


Zitat :
Ich könnte mir vorstellen, daß in dem Solardingsbums eine "Netzspannungserkennung" integriert ist,
Ja, ist vorgeschrieben. Anderst bekommen auch die Spielzeug-Wechselrichter keine Zulassung. Wenn ich mich recht erinnere (hab da mal vor ca. ´nem Jahr etwas größer recherchiert), dann brauchen die wie die "Großen" eine Frequenzüberwachung, und müssen auch bei Netzausfall wegschalten. Also nix mit Inselbetrieb


Zitat :
Für diese Klein-PV-Anlagen wird nämlich im Normalfall keine Vergütung gezahlt
"Im Normalfall" ist gut - im Regelfall wird sich das wohl niemand antun wollen. Gehen würde das schon mit Verkauf des überschüssigen Mini-Stroms an den Netzbetreiber.

Nur hätte man dann wieder das ganze Brimborium vonwegen Gewerbeanmeldung, Finanzamt, Auswahl des richtigen "Steuersparmodells", noch umfangreichere Steuererklärungen als eh schon, Werbung von der IHK auf freiwillige Mitgliedschaft, Abrechnungsgedöns mit dem Netzbetreiber, ... und irgendwas unvorhergesehenes bestimmt auch noch. Außerdem dürfte man dann glatt noch auf seinen selbst verbrauchten Strom aus eigener Produktion 19% USt. blechen, und noch irgendso´ne Märchenabgabe (glaube nach EnEV).
Wer "darf" eigtl. die Anlagenanmeldung bei der Bundesnetzagentur machen (keine Ahnung was die BNetzA da auch die Finger mit drin haben will), der Netzbetreiber?

Man muß wohl tunlichst alles vermeiden was einem auch nur im entferntesten eine Unterstellung einer Gewinnerzielungsabsicht einbringen könnte. Den Strom aus Eigenproduktion ausschließlich selber verbrauchen bzw verschenken, nennt sich dagegen "Liebhaberei".

Würde mich nicht großartig wundern wenn der Begriff "Liebhaberei" auch auf die Rendite zutreffen würde^^ . Schon weil was ich bisher so an Komplettpaketen gesehen hab, ausnahmslos alles auf maximale Kosten hin optimiert war. Mal beispielhaft aus dem Ärmel geschüttelt: 2 PV-Module a 125Wp inkl. 2 Stk. 150W-Wechselrichter für -teuer- (800?), und tierisch umständlich einzeln zusammengestellt als 2 PV-Module a 125Wp plus 1 Stk. 300W-Wechselrichter für gleich mal 130€ weniger.
Die "möglichst viele Wechselrichter" -Verkaufsidee, plus natürlich exorbitante Preise für fertig konfektionierte Leitungen und gleich mit angebotenes Befestigungsmaterial -wahlweise aus der eigenen Bastlerwerkstatt oder handelsübliches Fremdmaterial zum 3-fachen des Originalpreises- werden schon irgendwem gut tun.

Ich hätte trotzdem Interesse an so ´nem Teil. Nicht einfach (nur) wegen "Spieltrieb". Sondern als so eine Art Versicherung; dann müssten da aber 8-12€/Monat rausspringen können. Vonwegen einfach Geld ausgeben wenn grad eines übrig ist, um im Falle eines hoffentlich nie eintretenden Falles (längerer Erkrankung, unvorhergesehener Arbeitslosigkeit, gar Unfall mit anschl. Erwerbsunfähigkeit, ...) eine niedrigere Stromrechnung und dadurch ein Stückchen mehr Lebensqualität zu haben.

So viel wollt´ ich eigtl. schon mal wieder gar nicht schreiben

BID = 1054303

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7573
Wohnort: Wien

Ich weiß ja nicht wie das in Deutschland ist, aber in Österreich definiert das Finanzamt als "Liebhaberei" meines Wissens jede im Prinzip gewerbliche Tätigkeit, die aufgrund ihres kaum vorhandenen bis negativen Gewinns eindeutig nicht als Ausübung eines Gewerbes einzustufen ist. Bedeutet vor allem, dass man die resultierenden Verluste nicht mehr von der Steuer absetzen kann.

So jedenfalls meine laienhafte Zusammenfassung. Wenn man die Anschaffungs- und Installationskosten dieser Module einrechnet, kommt man da eventuell durchaus auf eine Amortisationszeit, bei der das Finanzamt nur schallend lacht und jede Einstufung als Gewerbe sofort vergisst.

_________________
"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"

BID = 1054304

epsilon1

Gerade angekommen


Beiträge: 10
Wohnort: Butzbach

ich habe eine dieser fertigen 280W Solaranlagen mit Wechselrichter, eingesteckt mit Schukostecker an die nächste Steckdose.
Wenn keine Netzspannung vorhanden ist, schaltet der Wandler sofort ab.

Seit Mitte Juni 2018 in Betrieb, ca. 350kW im Jahr 2018 weniger Verbrauch.

Sehr wichtig ist das keinerlei Abschattung, auch nicht die kleinste, vorhanden ist !!.
Der Ertrag geht dann sofort in den Keller, nur noch ca. 25 - 40W.

Zwischen gesteckt ist ein Energiekostenmessgerät für die Steckdose, gekauft vor vielen Jahren bei Aldi,
funktioniert also auch rückwärts.

Im Moment steht die Sonne im Westen, Panel ist nach Süden ausgerichtet, zeigt ~100W an.

BID = 1054309

JulianZ

Neu hier



Beiträge: 42
Wohnort: Michelau


Zitat :
...da verpufft nix

So war das auch nicht gemeint: Ich meine für den Erzeuger verpufft der Ertrag. Eingespeist wird der Strom durchaus, aber gezählt nicht und somit an den Netzbetreiber verschenkt.

Zitat :
Wieviel Watt Peak sind da jetzt eigtl. erlaubt?

Um dieses vereinfachte Verfahren nutzen zu können, sind hier auch bis max. 600 Wp zulässig.

Zitat :
"Im Normalfall" ist gut - im Regelfall wird sich das wohl niemand antun wollen. Gehen würde das schon mit Verkauf des überschüssigen Mini-Stroms an den Netzbetreiber.

Selbstverständlich würde das gehen. Aber genau aus diesem Grund habe ich ja im "Normalfall" geschrieben. Keiner würde für eine max. 600 Wp - Anlage das Prozedere der Anmeldung einer "normalen" PV-Anlage auf sich nehmen, weshalb hier kein Zweirichtungszähler eingebaut wird. Folglich auch keine Vergütung.

Zitat :
Wer "darf" eigtl. die Anlagenanmeldung bei der Bundesnetzagentur machen (keine Ahnung was die BNetzA da auch die Finger mit drin haben will), der Netzbetreiber?

Auch diese Anlagen sind anmeldepflichtig, sowohl beim Netzbetreiber als auch bei der Bundesnetzagentur. Dies ist bei diesen Kleinanlagen aber beides Sache des Betreibers.

Zitat :
Außerdem dürfte man dann glatt noch auf seinen selbst verbrauchten Strom aus eigener Produktion 19% USt. blechen, und noch irgendso´ne Märchenabgabe (glaube nach EnEV)

Das ist aber nur, wenn man sich für die Regelbesteuerung entscheidet. Je nach Anschaffungskosten der PV-Anlage und der Eigenverbrauchsquote, rechnet sich das aber nicht, da die Kosten für Steuer höher sind, als die Erstattung der Vorsteuer aus der Anschaffung. Im Bereich der Kleinunternehmerregelung (unter 17500€ Jahresumsatz) hat man für Eigenverbrauch auch keine Steuer zu zahlen. Und die angesprochenen Abgabe ist die EEG-Umlage, die aber auch erst ab 10kWp anfällt. Es hat schon einen Grund, warum viele Neuanlagen auf gerade so an die 9,9 kWp kratzen.
Um die Besteuerung im Rahmen der Einkommensteuer kommt man natürlich nicht herum.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: JulianZ am  1 Aug 2019 20:08 ]

BID = 1054364

elo22

Schreibmaschine

Beiträge: 1403
Wohnort: Euskirchen
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Zitat :
epsilon1 hat am  1 Aug 2019 18:58 geschrieben :

Seit Mitte Juni 2018 in Betrieb, ca. 350kW im Jahr 2018 weniger Verbrauch.

Ich kaufe ein h.

Lutz


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