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RCD Pflicht für Rechenzentren ? Suche nach: rcd (2227) |
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BID = 538956
Oertgen Schreibmaschine
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Beiträge: 1111 Wohnort: Duisburg
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@Sam2: Wusste nicht, dass die Kaltgerätekupplungen dann auch als Steckdose zählen.
@Fentanyl: Wie soll man denn die FI-Schalter per Prüftaste testen können, wenn deren Stromspulen durch einen Überbrückungsschalter kurzgeschlossen sind? |
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BID = 538969
Tobi P. Schreibmaschine
Beiträge: 2168 Wohnort: 41464 Neuss
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Nur mal so zur Info: Es gibt Schutzmassnahmenprüfgeräte die die RCD-Prüfung ohne Auslösung desselben beherrschen. Mein 1653 von Fluke kann das z.b. schon ab Werk, für das Profitest von GMC gibts dafür ein Zusatzgerät (das dann praktischerweise auch direkt Typ-B-RCD prüfen kann). Dabei wird jeweils mit Gleichstrom-Vormagnetisierung des Wandlerkerns gearbeitet.
Andererseits stösst mir bei diesem Verfahren etwas sauer auf dass die mechanische Auslösung des RCD nicht geprüft wird
Gruß Tobi
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"Auch wenn einige Unwissende etwas anderes behaupten, bin ich doch der Meinung, dass man nie genug Werkzeug haben kann" |
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BID = 538982
bluebyte Schriftsteller
Beiträge: 708 Wohnort: Unterfranken
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Zitat :
Tobi P. hat am 2 Aug 2008 16:40 geschrieben :
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Nur mal so zur Info: Es gibt Schutzmassnahmenprüfgeräte die die RCD-Prüfung ohne Auslösung desselben beherrschen. Mein 1653 von Fluke kann das z.b. schon ab Werk, für das Profitest von GMC gibts dafür ein Zusatzgerät (das dann praktischerweise auch direkt Typ-B-RCD prüfen kann). Dabei wird jeweils mit Gleichstrom-Vormagnetisierung des Wandlerkerns gearbeitet.
Andererseits stösst mir bei diesem Verfahren etwas sauer auf dass die mechanische Auslösung des RCD nicht geprüft wird
Gruß Tobi
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@Tobi: Wie bitte soll man denn Auslösestrom / Auslösezeit messen können, ohne das der RCD auslöst ??
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Gruß
bluebyte
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BID = 539001
Tobi P. Schreibmaschine
Beiträge: 2168 Wohnort: 41464 Neuss
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Wie das im Detail funktioniert weiss ich leider auch nicht. Aber es funktioniert, ich habs mehrfach getestet - auch in einem Serverraum
Gruß Tobi
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"Auch wenn einige Unwissende etwas anderes behaupten, bin ich doch der Meinung, dass man nie genug Werkzeug haben kann"
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BID = 539066
Neo2005 Der Neo halt
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Zitat :
bluebyte hat am 2 Aug 2008 17:12 geschrieben :
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Zitat :
Tobi P. hat am 2 Aug 2008 16:40 geschrieben :
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Nur mal so zur Info: Es gibt Schutzmassnahmenprüfgeräte die die RCD-Prüfung ohne Auslösung desselben beherrschen. Mein 1653 von Fluke kann das z.b. schon ab Werk, für das Profitest von GMC gibts dafür ein Zusatzgerät (das dann praktischerweise auch direkt Typ-B-RCD prüfen kann). Dabei wird jeweils mit Gleichstrom-Vormagnetisierung des Wandlerkerns gearbeitet.
Andererseits stösst mir bei diesem Verfahren etwas sauer auf dass die mechanische Auslösung des RCD nicht geprüft wird
Gruß Tobi
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@Tobi: Wie bitte soll man denn Auslösestrom / Auslösezeit messen können, ohne das der RCD auslöst ??
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Hi Tobi!
Das was du betreibst ist mehr Raten als Messen. Das Messgerät macht nix anderes als einen geringeren Prüfstrom zu verwenden bei dem der RCD nicht auslöst und guckt sich dann an wie der RCD reagiert. Das rechnet das Gerät hoch auf die realen Werten. Das gleiche Verfahren wird bei Zs auch benutzt um den RCD auszutricksen.
Hi!
Man kann es auch anders lösen
Gemäß DIN VDE 0100-410 müssen alle Stromkreise bis 20A einen RCD haben ausser sie werden von einer EFK überwacht (Ich bin mir nicht sicher ob da auch EUP steht). Diese "Überwachen" ist laut VDE gewährleistet wenn eine Meßtechnische überwachung statt findet. Diese wird durch den Einsatz von RCM`s gewährleistet.
Einige Betriebe lassen sich die Daten der RCM`s auf die GLT schalten um Trends zu erstellen ist aber reine spielerei eine tägliche schriftliche Protokollierung reicht vollkommend aus.
Was ich vergessen habe: Die RCM`s können einen Schütz ansteuern wenn es zum abschalten kommen soll. Wann und bei welchem Wert die RCM`s auslösen sollen kann man frei einstellen.
Gruß
Neo
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Für Rechtsschreib- und Grammatikfehler wird keine Haftung übernommen. Zu risiken und Nebenwirkungen verklagt euren oder eure Deutschlehrer/in
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Neo2005 am 2 Aug 2008 23:43 ]
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BID = 539126
joe Schreibmaschine
Beiträge: 1746 Wohnort: Ba-Wü
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Ganz interessant sind folgende Aussagen in der VDE0100-410:
Unter der Forderung für die 30mA RCD steht noch die Anmerkung:
(Zitat aus VDE0100-410 2007-06)
"Eine Ausnahme darf gemacht werden für:
- Steckdosen, die durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen überwacht werden,wie z. B. in einigen gewerblichen oder industriellen Anlagen, oder
....
- Steckdosen, die jeweils für den Anschluss nur eines bestimmten Betriebsmittels errichtet werden."
(Zitat Ende)
Vielleicht reicht ja diese Aussage um die FI-Pflicht in diesem Falle zu umgehen.
Joe
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BID = 539128
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Ja, man kann diese nationalen Ausnahmen natürlich dort anwenden.
Aber sie sind windelweich (was ist z.B. unter fachkundiger "Überwachung von Steckdosen" zu verstehen???) und ob das einem im Zweifelsfall (Schadenfall) hilft, ist sehr fraglich.
Es gibt ja auch eigentlich gar keinen Grund, in vernünftig aufgebauten EDV-Anlagen keine FI vorzusehen. Evtl. kann man über 100mA oder 300mA nachdenken. Oder stromstoßfeste bzw. auslöseverzögerte Versionen.
Wahrscheinlich ist aber der Gesamtschaden eh größer, wenn sich ein Isolationsfehler erst so ausweiten muß, bis das Überstromschutzoergan anspricht...
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