Querschnitte bei erdfreiem Potentialausgleich

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Querschnitte bei erdfreiem Potentialausgleich
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Moin,
mal wieder so ein fieser Sonderfall.
gegeben: Nichtleitender Raum, Körper sollen per erdfreiem PA verbunden werden.

Welcher Querschnitt ist hier nun anzusetzen? eine nicht mehr aktuelle Ausgabe der SR 35 behandelt sie wie Leiter des zusätzlichen PA, also Querschnitt des kleineren Schutzleiters. Nunja, leider 'ne Luftnummer, nichtleitender Raum mit erdfreiem PA darf per Definition keinen Schutzleiter enthalten. Außerdem wird beim zPA der Querschnitt entsprechend dem des kleineren Schutzleiters damit begründet, dass im Falle eines Körperschluss der Strom sich auf regulärem PE und zPA-Leiter aufteilt und daher dieser nicht überlastet werden kann. (Jedenfalsl nciht, solange der PE auch nicht überstrapaziert wird)

So, diese Aufteilung fällt bei nichtleitendem Raum ja weg. Im Falle eines Doppelfehlers würde der gesamte Kurzschlussstrom über den PA-Leiter fließen. Sollte hier nicht besser eine Bemessung nach den üblichen Regeln für den Schutzleiter erfolgen? Müssten eigentlich allpolige LS zum Einsatz kommen, um nicht ggf. den N eines kleinen Verbrauchers wegzubrutzeln?
Oder fällt hier das zwei-Fehler-Szenario völlig aus der Betrachtung? Welchen Querschnitt braucht man denn dann? Und so ganz ohne Meldeeinrichtung - wie lange bleibt da ein erster Fehler unentdeckt, bis dann der vernichtende zweite Fehler auftritt? Oder doch besser zwei-Fehler-tollerabel bemessen?

Also, welchen Querschnitt schalg ihr vor für die Verbindung der Körper untereinander und welchen für die Einbindung fremder, leitfähiger Teile?



Muss eigentlich die Spannungsdifferenz zwischen zwei Körpern im Doppelfehlerfall unter 50V bleiben? Also R_PA * Kurzschlussstrom < 50V?.



Achja, frage am Rande - Mindestquerschnitt für PA-Leiter aus Alu? Hab da was im Kopf von (un)geschützt (4)2.5mm² Kupfer (soweit auch wiederzufinden) und verlegeunabhängig bei Alu 16mm². Das find ich aber nicht wieder in schriftlicher Form.
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