Prüftaste RCD - Prüfen RCD

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Autor
Prüftaste RCD - Prüfen RCD
Suche nach: rcd (2227) rcd (2227)

    







BID = 619466

Gonzo2k1

Aus Forum ausgetreten
 

  


Hallo Kollegen,

habe schon lange nicht mehr mitgelesen oder gar mitgeschrieben.

Nun gut... ich bzw. wir (meisterkurs) haben ein problem. wir haben eine test teil2 prüfung geschrieben.
es war ein fehlerfall im TT-Netz gestellt (baustelle!). Der eingebaute RCD war mechanisch Defekt.

eine frage war nun bezogen auf den defekten RCD: "womit hätte man das versagen der rcd eventuell rechtzeitig erkennen können? zitieren sie zu beachtende prüffristen"

nun geht die meinung auseinander.
nach DIN VDE 0100-704 findet man keine prüffrist
nach DIN VDE 0105-A1 findet man nur den verweis das öfter geprüft werden muss und das auf nationale gesetze verwiesen wird. -->bgvA3

BGV A3 (meine meinung - nicht zwingend die meiner kollegen) - arbeitstäglich benutzer (prüftaste), monatlich durch EF durch prüfen/messen.

in wiki steht das halbjährlich nach VDE geprüften werden muss
(welche VDE?)

ein verweis wäre der 0100-530 (abs. 531.3.4) sinngemäß: der rcd muss so eingebaut werden das die hersteller angaben lesbar sind und gut zu bedienen ist.
habe nun einen ABB F204A vorliegen der keine prüffrist aufgedruckt hat und in der anleitung auch nix steht.

und nun? wie handhaben?

ich sag mal vielen dank


_________________

BID = 619495

kea5

Stammposter

Beiträge: 356

 

  

http://www.sidiblume.de/info-rom/bgvr/bgi608.htm
Ob diese Tabelle für Baustellen so noch stimmt?
Gruß

BID = 619499

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848

Hier mal die Angaben zu den Normen eines Herstellers vom Baustromverteilern. Hinweise zu Normen ...
http://www.bosecker-verteilerbau.de/pdf-load/bsv-pruefungen.pdf


Zitat :
Grundsätzlich ist für die Festlegung der Prüffristen der Betreiber der Anlage, also der Unternehmer, verantwortlich. Die in den Tabellen 1A/1B der Durchführungsanweisung zur BGV A3* §5 Abs.1.2 genannten Zeiträume sind Richtwerte.


Hier wird der Unternehmer in die Pflicht genommen.
Grundlage dürfte die Betriebssicherheitsverordnung sein.
Danach ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.


ZU ABB
Bei dem F200 steht etwa Monatliche Prüfung mit der Test Taste.

_________________
Mit freundlichem Gruß sps

[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am  8 Jul 2009 15:58 ]

BID = 619654

Gonzo2k1

Aus Forum ausgetreten

vielen dank für die sehr guten antworten.
die links werde noch prüfen und berichten.

also wie gesagt auf meinen F204 steht nix und auch in der betriebsanleitung steht nix geschrieben.

gibts praxis erfahrung zum prüfen von RCD auf bautellen? prüfabstände (nicht messwerte!)

gruß


_________________


[ Diese Nachricht wurde geändert von: Gonzo2k1 am  9 Jul 2009 11:43 ]

BID = 619674

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

FI auf Baustellen sind arbeitstäglich per Prüftaste auf Funktion zu testen!

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 619760

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848


Zitat :
sam2 hat am  9 Jul 2009 12:56 geschrieben :

FI auf Baustellen sind arbeitstäglich per Prüftaste auf Funktion zu testen!



Das ist der schon bekannte Hinweis aus der BGV A3



Zitat :
Die früheren berufsgenossenschaftlichen Vorschriften VBG 4, BGV A2 und BGV A3 sind jetzt keine Regelwerke der Berufsgenossenschaften mehr.


http://elektrofachkraft.de/fachwiss.....v-a3/

TRBS 2131 ist jetzt das Zauberwort auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung


Zitat :
Das Ergebnis dieser Erfahrungen ist die TRBS 2131, nun als staatliches Recht und nicht mehr nur als eine Bestimmung einer Unfallklasse.



_________________
Mit freundlichem Gruß sps

[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am  9 Jul 2009 19:35 ]

BID = 619764

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Nö, das war die direkte Antwort auf seine letzte Nachfrage.

Im Übrigen meinst Du sicher "Kasse" (also mit ohne "l")...

BID = 619773

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848


Zitat :
sam2 hat am  9 Jul 2009 19:50 geschrieben :



Im Übrigen meinst Du sicher "Kasse" (also mit ohne "l")...


Das war ein Zitat mit dem Rechtschreibfehler

_________________
Mit freundlichem Gruß sps


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