Prüfprotokoll BGV A2

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Autor
Prüfprotokoll BGV A2
Suche nach: bgv (203)

    







BID = 115569

Ltof

Inventar



Beiträge: 9268
Wohnort: Hommingberg
 

  


Moin!

Wozu ist auf dem Prüfprotokoll die Unterschrift des Auftraggebers? Das Protokoll wird mit dem Programm PC-Soft für einen VDE-Tester generiert. Letztendlich muss ich doch meinen Ar... dafür hinhalten, wenn das Gerät nicht in Ordnung ist, oder?!

Es geht im konkreten Fall um Betriebsmittel, die von mir entwickelt und gebaut wurden. Ich dachte ja, dass ich schlau bin und diese nur mit Schutzkleinspannung betreibe. Inzwischen bin ich schlauer. In die Materie eingestiegen bin ich erst, als ich ein altes vom Kunden selbstgebasteltes, netzbetriebenes Gerät repariert habe.

Das Problem ist, dass der für die ortsveränderlichen Betriebsmittel verantwortliche Mitarbeiter nicht unterschreiben will. Nun liegen die Originale da rum und ich kann sie nicht archivieren.

Die ganze Materie ist für mich noch relativ neu. Für meinen Kunden aber auch und diese Firma verhält sich ausgesprochen unprofessionell. Die von der Muttergesellschaft geforderte Prüfung aller Geräte hat mehr zur Paralyse, als zu vernünftigem Handeln geführt.

Zum Glück habe ich mir noch Kopien von den Protokollen gemacht.

Was soll ich tun?

Gruß,
ltof

_________________
„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)

BID = 115586

gretel

Schreibmaschine



Beiträge: 1169
Wohnort: Deutschland

 

  

Rechtliche Bedeutung der Messprotokolle:

Die rechtliche Bedeutung von Mess- und Prüfprotokollen ist für den Betreiber einer elektrischen Anlage spätestens dann von Wichtigkeit, wenn es zu einem Unfall mit dem geprüften Gerät gekommen ist. Wird der Verantwortliche in einen Personen- oder Schadensprozess verwickelt, muss er nachweisen, dass er seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist.
Sollte er dies z.B. anhand eines Prüfprotokolls nachweisen
können, so ist eine strafrechtliche Verurteilung trotz des Unfalls so gut wie auszuschliessen. Zur eigenen Absicherung ist es daher unerlässlich, dass die durchgeführten
Wiederholungsprüfungen an den elektrischen Geräten und
Anlagen mit den entsprechenden Messwerten in einem
Prüfprotokoll festgehalten werden. Das Messprotokoll ist die
Beweisurkunde.

Die Prüfungen sollten soweit möglich mit neueren
Messtechniken durchgeführt werden.

Die Kennzeichnung und Identifikation von Betriebsmitteln durch Barcodeleser und Barcodeetiketten, Verwaltung der Termine und automatische Protokollierung sowie automatische
Erstellung von Terminlisten, werden mit dieser Technik erstellt.

Archivierung schützt vor Ärger.
Also die Messprotokolle mit Datum , Bezugnehmende Daten
zum Prüfling und Kurzbeschreibung in Zusammenhang mit
Kenntlichmachung (Barcode - Prüfbempel am Prüfling)
archivieren.

Sollte der Kunde nicht unterschreiben wollen , das Textsystem auf der Rechnung mit Hinweisen auf archivierte Prüfprotokolle versehen - gilt als Rückversicherung !

gretel


BID = 115631

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Die Kunden-Unterschrift dient z.B. als Anscheinsbeweis dafür, daß das Protokoll nicht nachträglich von Dir "erfunden" wurde...

BID = 115881

Ltof

Inventar



Beiträge: 9268
Wohnort: Hommingberg

Jo, besten Dank!!!!!

Dann weiß ich jetzt, wie ich argumentieren muss.


_________________
„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)

BID = 115916

raftinthomas

Gesprächig



Beiträge: 125
Wohnort: Aachen
Zur Homepage von raftinthomas

eigentlich ist die kundenunterschrift nur dann wirklich relevant, wenn das gerät defekt ist. dann damit dokumentiert der kunde, dass du ihn über das nichtbenutzendürfen informiert hast. und wenn dann trotzdem was passiert, bist du ausm schneider.
anders im fall : gerät ok, 2 tage später wird einer gegrillt. dann hat der kunde lediglich dokumentiert, dass du ihm das ding für ok erklärt hast. das aber hättest du also auch mit deiner durchschrift eh bestätigt, dass das gerät zum messzeitpunkt ok erschien.

ergo: kunde braucht eigentlich nur unterschreiben, wenn du ihm "verbietest", ein gerät zu nutzen.

BID = 115975

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

...oder eben, um nachweisen zu können, daß die Prüfung tatsächlich, mit diesem Ergebni und zu diesem Zeitpunkt stattgefunden hat!

Besonders wichtig, wenn es dann schon länger her ist (oder ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat).
Greift daher (wegen der Fristen von Wiederholungsprüfungen bei Geräten) natürlich hauptsächlich bei Anlagen.

Aber ein Fehler ist es nie.

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"


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