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BID = 992937
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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So Erdleitung durch den Garten, evl den Zählermonteur im Haus, ablesen von Zählern usw. Alles Sachen die nicht sein müssen. Den die Zähler sind vom öffentlichen Grund ohne Zutritt zum Grundstück und ohne das der Eigentümer anwesend sein muss möglich. Der auffälligste Vorteil es gibt keine Dienstbarkeit für das Grundstück!!! Den weder Leitungen für Nachbarn gehen durchs oder über das eigene Grundstück!
Mittlerweile gibt es auch Zähleranschlusssäulen wo Elektro , Gas und Wasser sowie Telefon in einer Säule sind.
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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen! |
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BID = 992938
Surfer Inventar
Beiträge: 3094
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Aber dies wird doch eher in Randgebieten verwendet , bzw. an Grundstücken die in weiter Entfernung zur Grenze liegen .
Gruß Surf
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BID = 992939
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Nein mittlerweile werden sogar Hausanschlussräume so gebaut, das sie von Aussen durch die Netzbetreiber zugänglich sind.
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BID = 992940
Surfer Inventar
Beiträge: 3094
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Also hier im Leben net - Westnetz hat dererlei noch nicht aufgerufen.
Gruß Surf
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BID = 992943
J_B Stammposter
Beiträge: 333 Wohnort: Karlsruhe
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Bei Netze-BW ebenfalls Fehlanzeige...
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BID = 992951
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7574 Wohnort: Wien
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Wiener Netze: Hausanschluss MUSS von öffentlichem Grund aus zugänglich sein, im Bestand waren im MFH auch HAKs unmittelbar hinter der Eingangstür zulässig, jetzt nicht einmal mehr das (schon seit mindestens 10 Jahren). Zähler dürfen auch gerne von öffentlichem Grund aus zugänglich sein und ich vermute sogar fast, dass man sich beim EFH mit Zähler an der Grundgrenze eine Querschnittsstufe spart (10 statt 16 mm2), denn im Gegensatz zu VDE/TAB ist in Österreich ein Querschnitt vorgegeben und keine Strombelastbarkeit. Wenn man eine Zählersäule mit Nachzählerbereich nimmt, könnte man dort wohl sogar Nachzählersicherungen einbauen und mit 5x6 mm2 ins Haus...
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
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BID = 992953
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7389
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...das wird vorzugsweise bei Leuten eingebaut die ihre Rechnungen nicht bezahlen dann kann man von aussen besser abschalten
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...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!
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BID = 992955
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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mittlerweile gibt es sogar Prepaid-Stromzähler
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Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
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BID = 992956
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7389
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...oder Münzzähler
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...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!
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BID = 992972
Elektro Freak Inventar
Beiträge: 3434 Wohnort: Mainfranken
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Hausanschlusssäule
Ein Ding mehr im Garten, was den WAF herunterdrückt bzw. wenn es in der Einfahrt steht schreit "fahr mich um".
Zudem neigen solche Kästen dazu, nach gewisser Zeit, und wenn es erst nach 30 Jahren soweit ist, undicht zu werden bzw. Lebewesen anzuziehen, die sich dort einnisten und verenden.
Zitat :
der mit den kurzen Armen hat am 14 Jun 2016 17:25 geschrieben :
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Zitat :
Elektro Freak hat am 14 Jun 2016 02:37 geschrieben :
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Verlegung der Hauptzuleitung muss für den Versorger ersichtlich erfolgen. Unterputzverlegung ist verboten.
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Freak wo steht das? Einzige Forderung 63 A Stromtragfähigkeit und Ungeschnitten weil ungezählter Strom! Die Hauptleitung ist Bestandteil der Kundenanlage, nur weil da ungezählter Strom fließt hat da das EVU noch etwas zu sagen!
Mach mir das mal: Vor Eigenheim HAK auf der Aussenwand und du willst Aufputz ins Haus und Aufputz in den Zählerschrank
Deshalb setzt der denkende Häuslebauer eine Zähleranschlussäule auf die Grundstücksgrenze. Damit bleibt das EVU Drausen! AB Zähler zur HV ist das reine Kundenanlage! Nebenbei steht der Errichter der neuen Hauptleitung dem EVU Rede und Antwort! Er muss im Zweifel beweisen , das die Leitung ungeschnitten ist und das kann er zB durch Fotos oder im Zweifel sogar messtechnisch beweisen.
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Schau in die TAB2007 bzw. aktuelle DIN VDE. Dort ist klar geregelt, dass Hauptzuleitungen nicht Unterputz verlegt werden dürfen sondern ersichtlich verlegt werden müssen. Wie man das macht, ist einem selbst unterlassen. Es geht darum, dass kein Strom UP abgezweigt werden kann.
Mauer- bzw. Deckendurchbrüche sind dagegen zulässig, da technisch notwendig.
Zitat :
Primus von Quack hat am 14 Jun 2016 20:35 geschrieben :
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...oder Münzzähler
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Die gabs doch schon vor den normalen Zählern
Oder man nimmt so einen Zähler wie im Anhang. Da ist die Abgabeleistung durch die Strombelastbarkeit des Zählers begrenzt (5A)
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BID = 992989
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7574 Wohnort: Wien
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Also unsere Hausanschlusssäule ist unauffällig in die Gartenmauer eingelassen und nach bald 40 Jahren immer noch neuwertig - innen wie außen.
Offizielle Begründung für die geforderte Zugänglichkeit ist übrigens, dass die Feuerwehr bei größeren Einsätzen erstmal einen VNB-Techniker anfordert, der die NHs zieht. Und dazu wollen sie angeblich nicht erst die Eingangstür aufbrechen müssen - als ob die Feuerwehr das nicht längst erledigt hätte...
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BID = 993038
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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@ Freak weder in der Tab https://www.google.de/url?sa=t&.....d=rja noch in irgeneiner VDE ist festgelegt , das die Hauptleitung nicht Unterputz verlegt werden darf! Einzig die Forderung nach ungeschnittener Verlegung ist gegeben, da die Hauptleitung noch im ungezähltem Bereich liegt! Und falls du es noch nicht wissen soltest der Übergabepunkt an den Kunden sind die oberen Anschlusklemmen im HAK, ab da beginnt die Kundenanlage! Der Bereich wo ungezählter Strom geführt wird ist in aller Regel Plombiert, um unberechtigten Bezug von Elektroenergie zu unterbinden! Ob du nun Deine Hauptleitung im Rohr mit Einzeladern oder Unterputz oder Aufputz mit NYM oder NYY legst ist Kundensache! Lediglich die Absicherung mit 63 A muss gewährleistet sein!
Edit: bring doch mal einen Beweis für Deine Behauptung! Nebenbei in einigen Bundesländern ist laut Bauordnung die Verlwegung von Hauptleitungen in Fluchtwegen und dazu gehören auch Treppenhäuser ausdrücklich untersagt ( Ausnahme F90 Verlegung im Brandschutzkanal oder vergleichbarer Ausführung)
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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
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[ Diese Nachricht wurde geändert von: der mit den kurzen Armen am 15 Jun 2016 17:16 ]
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