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BID = 643902
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Ja, ist es.
Zwar nicht in einem Gesetz, sondern in einer Verordnung, aber das ist insoweit ohne wesentlichen Belang. Immerhin machst Du Dich bei Mißachtung nicht strafbar, sondern es kostet nur Bußgeld...
Wenn die ersten Deiner Mieter ein Urteil in der Hand haben, demgemäß Du einen Teil ihrer Heizstromrechnung bezahlen darfst, wegen des Fehlens der außentemperaturabhängigen Regelung, wirst Du nicht mehr fragen!
Zitat :
| Aber meine Fragen beantwortet leider keiner |
Welche Frage bitte ist denn noch offen???
An Thermostaten tuns wie gesagt die allerbilligsten, z.B. auch sowas:
http://cgi.ebay.de/Raumthermostat-T.....ca2ee
@ Höfo:
Und welche Ausnahme trifft nun auf DIESES Gebäude zu???
Soweit uns die Angaben der Fragestellerin bisher vorliegen, KEINE...
[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 29 Okt 2009 12:11 ] |
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BID = 643940
cartier Gerade angekommen
Beiträge: 8 Wohnort: franken
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Hallo Sam2,
Danke, jetz versteh ich das ganze schon ein bisschen besser.
Seit wann gibt es diese Verordnung?
Muß ich dann jeden Ofen umrüsten? Oder geht das auch zentral?
Hast Du bei den Bildern etwas erkennen können zwecks Vorrüstung von Steuerleitungen? (Was immer das auch sein mag)
Wofür brauchtest Du den Dämmzustand des Hauses?
Gruß
Cartier |
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BID = 643944
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Dämmzustand, um z.B. die Ausnahmetatbestände abschätzen zu können.
Aber auch die Heizkosten an und für sich.
Alle Öfen sind generell schon dafür vorbereitet.
Ladesteuerung erfolgt sinnvollerweise zentral.
Also entweder ein Gerät pro Wohnung oder ein Zentralgerät fürs Haus UND eine Gruppensteuerung pro Wohnung.
Frag doch bitte als erstes den damals ausführenden Eli, ob er (vorschriftsgemäß) Steuerleitungen oder wenigstens Reserveader(n) zu den Öfen mitverlegt hat!
Notfalls Fotos der geöffneten Heizungs-Unterverteilung einer Wohnung machen (vorsichtig!).
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 644134
elmo_cgn Schriftsteller
Beiträge: 608 Wohnort: Köln
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Hallo Cartier,
Hof in Bayern ? Ja, von Köln ein bisserl weit, vielleicht als Ferienwohnung...
Vorgeschrieben ist die Aufladesteuerung nur, wenn dein Energieversorger eine Rückwärtsaufladung vorschreibt.
Da dein Elektriker keine Aufladesteuerung eingebaut hat wird es wohl bei eurem Energieversorger keine Vorschriften zur Ar der Aufladung geben.
Würde aber auch ohne Vorschrift die Aufladsteuerung nachrüsten lassen, mit richtig konfigurierter Aufladsteuerung brauchts Du und deine Mieter sich keine Gedanken mehr um die Einstellung der Laderegler an den Öfen zu machen, spart dann nebenbei eine Menge Geld, wenn die Öfen sonst immer auf Stufe 3 stehen.
Ich würde an deiner Stelle ein paar Angebote von verschiedenen Elektrikern einholen und mich dann entscheiden, frag dann auch nach gebrauchten Aufladesteuerungen, da in letzter Zeit wohl mehr Nachtspeichersyteme ab wie eingebaut werden.
Gruß,
Elmar
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BID = 644136
Kleinspannung Urgestein
Beiträge: 13359 Wohnort: Tal der Ahnungslosen
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Zitat :
elmo_cgn hat am 30 Okt 2009 00:20 geschrieben :
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Hof in Bayern ? Ja, von Köln ein bisserl weit
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Offtopic :
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Von hier aus gehts...
Wenn ich mal ne halbwegs gut bezahlte Arbeit in der Gegend finde,dann weiß ich ja wo ich Mieter werden könnte.
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Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie.
(Albert Einstein)
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BID = 644250
cartier Gerade angekommen
Beiträge: 8 Wohnort: franken
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Hallo Elmar,
Vielen Dank, die Info hilft mir echt weiter. Jetzt kann ich die Wohnungen erst mal fertig machen und dann nach und nach Umrüsten.
Das mit den Aufladesteuerungen ist ja wirklich sinnvoll.
Urlaub in Oberfranken ? Warum nicht
Offtopic :
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Von hier aus gehts...
Wenn ich mal ne halbwegs gut bezahlte Arbeit in der Gegend finde,dann weiß ich ja wo ich Mieter werden könnte.
Viel Glück bei der Jobsuche
Gruß Cartier
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BID = 644257
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Zitat :
elmo_cgn hat am 30 Okt 2009 00:20 geschrieben :
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Vorgeschrieben ist die Aufladesteuerung nur, wenn dein Energieversorger eine Rückwärtsaufladung vorschreibt.
Da dein Elektriker keine Aufladesteuerung eingebaut hat wird es wohl bei eurem Energieversorger keine Vorschriften zur Art der Aufladung geben. |
Das stimmt so nicht.
Denn neben der möglichen örtlichen Vorschrift des VNB nach einer Rückwärts- oder ggf. Spreizsteuerung gibt es die bundesweit gültige Vorschrift, nach der in MFH eine außentemperaturabhängige Steuerung der Heizung vorhanden sein muß.
Ist dies nicht der Fall, billigen deutsche Gerichte den Mietern regelmäßig Abschläge auf die Heizkosten zu. Im Falle von NSH hat dies der Vermieter in Form einer Geldforderung als Schadenersatz zu zahlen, die mit der Miete verrechnet werden darf.
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