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L Sicherungsautomaten noch zulässig? |
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BID = 613465
schmitzalex Schriftsteller
     Beiträge: 790 Wohnort: Deutschland
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Warum dard L nicht 1:1 gegen B getauscht werden, beide Auslöseschwellen liegen doch niedriger. Oder gehst du davon aus, das die Anlage schon bei der Errichtung nicht in Ortnung war? |
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BID = 613502
Surfer Inventar
     
Beiträge: 3094
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220V <> 230V
Gruß Surf |
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BID = 613527
Trumbaschl Inventar
     
Beiträge: 7626 Wohnort: Wien
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Die Regelungen haben sich schlicht und einfach seit damals geändert. Und neue Automaten erfordern eben eine Anpassung des Nennstroms an die aktuell zulässige Belastbarkeit der Leitung.
L-LSS WÄREN übrigens relativ unproblematisch, wenn sie so konservativ ausgelegt sind wie in Österreich - 1,5mm2 maximal mit L12A, 2,5mm2 mit L16A oder U16A, ob L20A zulässig wären bin ich mir aus dem Stegreif gerade nicht sicher.
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
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BID = 613580
SPS Schreibmaschine
    
Beiträge: 2848
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Der B LS ist für mich gleichwertig oder besser als ein L LS.
Also nur austausch ohne Anpassung an neue Tabellen.
Als Beispiel wieder ein Großflughafen oder ein Autowerk.
L LS gibt es nicht mehr. Also bei austausch der LS die ganze Anlage anpassen?
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Mit freundlichem Gruß sps
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BID = 613613
Stifmaster Schriftsteller
    
Beiträge: 731 Wohnort: Mainfranken
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Meine ganz persönliche Meinung: Auch wenns nicht mehr vorschriftsmäßig ist, solang nur kleine Lasten dran hängen würd ich persönlich den L-Automat verwenden.
Auch beim Austausch von L gegen B hab ich immer wenig bedenken. Ich weiß man darf nicht einfach 1:1 tauschen, aber wenn nicht gerade große Häufung vorliegt oder von vorne herein zu hoch abgesichert war, sag ich mir: Was mit L tadellos funktioniert hat, sollte mit B umso sicherer sein.
Wenn man überlegt wie viel 100000 L-Automaten noch in Betrieb sind und eben nichts abbrennt oder überlastet wird, weiß ich nicht was die Normungs-Fuzis eigentlich für Getue haben.
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Für meine Beiträge schließe ich jegliche Haftung aus. VDE-Vorschriften sind immer zu beachten. SICHERHEIT GEHT VOR!
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BID = 613681
Dark Dragon Schreibmaschine
    
Beiträge: 1363 Wohnort: Solingen
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L-Automaten gibt es immer noch neu zu kaufen.
Und zwar zum Einschrauben in Diazed Fassungen.
http://www.mercateo.com/p/400-15176......html
Da die Dinger noch offiziell verkauft werden, dürfte sich die Diskussion um Zulässigkeit erledigt haben.
Der Sinn sei nun mal dahingestellt ...
Wieso finde ich da keine Schraubautomaten mit B-Characheristik ???
Gruß DD
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Dark Dragon am 11 Jun 2009 2:46 ]
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BID = 613690
shark1 Inventar
     
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
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Also es gibt 2 Möglichkeiten:
1. L-LSS einfach so lassen wie sie sind und nur hinzufügen von einem B-LSS für den neuen Stromkreis. Dies würde man auch in einer Großanlage so machen können.
2. Austauch aller L-SS in einem Verteiler gegen neue B-LSS. Um das sinnhaft zu machen, müssen hierfür die neuen Normen für die Strombelstbarkeit zugrunde gelegt werden. Hier gilt auch kein Argument wie das hat ja mit L-LSS auch schon 30 Jahre funktioniert. Wenn 1,5mm² Aderleitungen in Rohr in einer wärmegedämmten Wand liegen, muss B13 statt B16 eingesetzt werden.
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BID = 613838
SPS Schreibmaschine
    
Beiträge: 2848
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Zitat :
shark1 hat am 11 Jun 2009 10:32 geschrieben :
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Also es gibt 2 Möglichkeiten:
2. Austauch aller L-SS in einem Verteiler gegen neue B-LSS. Um das sinnhaft zu machen, müssen hierfür die neuen Normen für die Strombelstbarkeit zugrunde gelegt werden. Hier gilt auch kein Argument wie das hat ja mit L-LSS auch schon 30 Jahre funktioniert. Wenn 1,5mm² Aderleitungen in Rohr in einer wärmegedämmten Wand liegen, muss B13 statt B16 eingesetzt werden.
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Das ist nur ein Austausch gleichwertige LS
Da es keine alten L LS mehr gibt ist der B gleichwertig.
Das entspricht auch den Fachbeiträgen in den Zeitschriften.
Gleichwertiger Ersatz ist zulässig ohne neue Normen anzuwenden..
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Mit freundlichem Gruß sps
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BID = 613953
shark1 Inventar
     
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
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Nein, das denke ich nicht. Wenn man eine SCHUKO-Steckdose gegen eine neue anderen Typs tauscht gebe ich dir recht. Aber da L-LSS nicht mehr verfügbar sind und B ein anderes (wenn auch besseres) Verhalten aufweisen, muss man die neuen Normen berücksichtigen.
Dies macht auch Sinn, da der Fragesteller ja die LSS nicht wegen eines Defekts sonderen wegen der Sicherheit austauschen möchte.
Natürlich ist es zulässig nur einen LSS in einem Verteiler gegen einen neuen LSS auszutauschen, dann ist es vielleicht (auch wenn nicht sinnhaft) einen 1:1-tausch des LSS vorzunehmen. Aber wenn man aus Sicherheitsgürnden alle LSS in einem Verteiler gegen neue austauscht, müssen sicher (größerer Eingriff in die Anlage) die neunen Normen für diesen Verteiler angewendet werden.
95% der Fälle ist die Bestehende Anlage sowieso nicht normkonform errichtet worden, was eine Anpassung zwingend erforderlich macht.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: shark1 am 12 Jun 2009 11:08 ]
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BID = 614016
SPS Schreibmaschine
    
Beiträge: 2848
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Hallo shark1,
da kommen wir nicht auf einen Nenner.
Wenn du den tausch eines einzelen Automaten für zulässig hältst bei mehreren jedoch nicht. Ist da ein Widerspruch.
Du schreibst
Zitat :
| größerer Eingriff in die Anlage) die neunen Normen für diesen Verteiler angewendet werden. |
Du willst jedoch neue Normen für die externen Leitungen anwenden.
Neue Verlegeart ...
Das ist ein Hinderungsgrund überhaut eine Verbesserung an der Anlage durchzuführen.
Denke an die vielen Anlagen mit Klassischer Nullung.
Willst du da alle Wände aufmachen nur weil jemand die H Brandsätze gegen B LS Tauscht.
Hier auch ein Thema im Forum, wo nach deiner Meinung die Verbesserung nicht möglich ist, ohne die externe Anlage nach neuen Normen auszulegen.
https://forum.electronicwerkstatt.d......html
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Mit freundlichem Gruß sps
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BID = 614152
shark1 Inventar
     
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
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Nein es geht mir um folgendes:
19xx wurde ein NYM-J 4x2,5 (klassische Nullung) in Rohr und wärmegedämmter Wand mit L25 abgesichert. Nun werden in einem Unterverteiler die L-LSS gegen B-LSS getauscht. Ich würde hier niemals wieder B25 einsetzen, nur weil man von xx Jahren nocht nicht so viel über Cu und PVC wusste. Nach meiner Sicht der Dinge wäre nur ein 1:1 tausch von L-LSS möglich (wenn auch nicht sinnvoll!). Wenn ich eine neue Charakteristik einführe, müssen meiner Meinung nach auch die neunen Bemessungsregeln für die Leitung zugrundegelegt werden.
Dass man klassische Nullung nicht immer entfernen kann und trotzdem die LSS tauschen darf ist mir klar.
Wenn ich H-LSS gegen B-LSS muss ich auch sicherstellen, ob der neue B-LSS die Abschaltbedingungen erfüllt.
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BID = 614166
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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So sehe ich das auch.
Gerade das Beispiel mit den H-LS zeigt deutlich, daß damit u.U. (hoher Schleifenwiderstand) nichtmal die Bestimmungen der Errichtungzeit eingehalten würden, wenn man z.B. H16A durch B16A ersetzt. Und zwar gleichermaßen bei klassischer wie bei moderner Nullung!
Also muß sowas in jedem Fall neu durchkalkuliert werden.
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BID = 614179
SPS Schreibmaschine
    
Beiträge: 2848
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Klar muss ich bei Ersatz von H gegen B die Abschaltbedingungen prüfen.
In der Frage ging es jedoch um Ersatz von L gegen B
Da sollte ich auch eine Prüung machen, von den Werten ist der B dann jedoch immer besser.
Die Meinungsverschiedenheiten sind bei dann Anzuwendenden Tabellen für den Überlastschutz.
shark1 ist der Meinung das die neuen Tabellen gelten.
Ich bin der Meinung das weiter die alten Tabellen gelten.
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Mit freundlichem Gruß sps
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BID = 614196
Iceberg Neu hier

Beiträge: 23
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Aus welchen Grund sollte man die Verlegeart nochmal überprüfen, wenn man einen L gegen eine B-Automat tauscht?
Der B Automat löst früher bei Überlast 1,13-1,45 des Nennstroms so wie bei Kurzschluss 3-5 des Nennstroms aus.
Durch einen B Automat wird die Leitung also weniger belastet.
Für mich gelten die alten Normen sofern die Anlage damals nach den Stand der Technik abgenommen wurde. Es wird durch eine B Automaten ja nichts verschlechtert sondern verbessert. Die Gefahr eines Elektro- oder Kabelbrand wird durch den B-Automaten herabgesetzt.
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BID = 614201
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Diese Betrachtung ("es wird dadurch ja verbessert, also muß solch eine Änderung zulässig sein") ist unzulässig, daher falsch.
Sie widerspricht dem Geist der VDE-Bestimmungen, welche klar eine nicht unwesentliche Änderung zum Anlaß nehmen, eine Erfüllung der aktuellen Anforderungen zu verlangen.
So könnte man höchstens argumentieren, wenn man den anderen Weg in Anspruch nimmt, nämlich die Anlage dann eben zwar bestimmungswidrig im Hinblick auf die VDE, aber mit mindestens gleichwertiger Sicherheit in eigener Verantwortung auszuführen.
Das geht zwar vom Prinzip her, aber es kehrt sich dabei eben die Beweislast um, weil der Anscheinsbeweis "normgerecht" entfällt.
Man begibt sich dabei auf ziemlich dünnes Eis.
Oftmals kann man nämlich gar nicht beurteilen, ob eine Anlage wirklich zum Errichtunmgszeitpunkt bestimmungsgemäß ausgeführt war UND dies auch heute noch ist! Das wäre dann sowieso das K.O. für solch eine Lösung.
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