Klassische Nullung entfernt. RCD Pflicht?

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Autor
Klassische Nullung entfernt. RCD Pflicht?
Suche nach: rcd (2229)

    







BID = 748635

steve123

Gerade angekommen


Beiträge: 1
Wohnort: Bayern
 

  


Guten Tag,
und zwar bin ich mir bei folgendem Fall nicht ganz sicher wie es die aktuelle VDE Norm fordert... In einer Unterverteilung befanden sich einige Abgänge von Lichtstromkreisen die noch als "klassische Nullung" ausgeführt waren / deshalb alte Kabel (rot,grau,schwarz,blau) zur Verwendung kamen. Diese gingen nur bis zu einer Abzweigdose. Von dort wurde dann mit "neuen" Leitungen weiter gefahren. Die alten Leitungen zur Dose wurden von mir durch Neue ersetzt / die Nullung wurde aufgehoben. Zusätzlich wurde eine bereits installierte Lampe über einen neuen Schalter schaltbar gemacht. Wie sieht es jetzt mit dem Bestandschutz aus?. Kein erhebliches eingreifen? Oder muss in diesem Fall (da sich in den Stromkreisen Steckdosen befinden) ein RCD 0,03mA nachgerüstet werden?) Gleiches gilt für die Erweiterung durch einen Lichtschalter?
Danke
Mfg
steve



[ Diese Nachricht wurde geändert von: steve123 am 15 Feb 2011 20:07 ]

BID = 748646

Martin Wagner

Schriftsteller

Beiträge: 768
Wohnort: Unterfranken
Zur Homepage von Martin Wagner

 

  

Wenn jetzt ein FI problemlos möglich ist, stellt sich die Frage nicht wirklich ernsthaft.

Sonst: Es ist Auslegungssache. Im schlimmsten Fall die des Richters, der entscheidet wer Schuld ist weil jemand einen Schlag bekommen hat und gestorben ist .

Gruß Martin

BID = 748871

Kabelkasper

Stammposter



Beiträge: 497
Wohnort: Niedersachsen

Ich schließe mich dem Vorredner an. Die Frage an sich ist nicht sinnvoll gestellt. Wenn jetzt die Endstromkreise alle dreiadrig sind, gibt es ja keinen Grund mehr, keinen FI zu installieren.

Das sollte Antwort genug sein.

Und die "Nullung" (= TN-System) darfst Du natürlich nicht "entfernen". Die Brücke sollte nur jetzt an einer anderen Stelle (mindestens vor dem FI) sitzen.

KK

BID = 749044

fuchsi

Schreibmaschine



Beiträge: 1704

Bestandsschutz gibts nicht. Es besteht lediglich keine Nachrüsteverpflichtung, wenn die Anlage den geltenden Regeln zum Zeitpunkt der Errichtung entspricht, und nicht wesentlich verändert wird.

Die Änderung der Anspeisung des betroffenen Stromkreises von 2 auf 3 adrig hebt meiner Meinung nach die Nicht-Nachrüstverpflichtung auf.

Dürfte aber tatsächlich Auslegungssache sein.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: fuchsi am 17 Feb 2011 21:00 ]


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