Zurück zur Ursprungsfrage (der Höhe des Preises):
Ich kenne die eidgenössischen Rechtsregeln nicht, aber in Deutschland würde die erste Frage lauten - "was für ein Vertrag besteht, was wurde vereinbart, gab es ein Angebot???".
Wenn nichts Spezielles vereinbart wurde, gilt bei uns, daß man nur durchschnittliche Arbeit erwarten darf ("mittlere Art und Güte"), dafür aber (unabhängig von der tatsächlich gelieferten Güte!) auch nur der mittlere
ortsübliche Preis verlangt werden darf.
Möglicherweise ist es bei Euch ähnlich.
Allerdings habe ich das Gefühl, der AN hat hier eine Art Mischkalkulation vorgenommen:
Deutlich weniger von der Güte, dafür deutlich mehr an Preis...
Tipp:
1) nicht bezahlen
2) schlechte Ausführung rügen
3) überhöhte Rechnung förmlich zurückweisen
Ggf.
4) Anlage technisch prüfen lassen (gibts das "Eidgenössische Starkstrominspektorat" noch?)
5) Vergleichsangebote einholen
6) Anwalt konsultieren
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"