Hallo Baldur,
normalerweise gilt generell der Bestandschutz der Anlage. Nachgerüstet werden muss in des seltensten Fällen solange die Anlage nicht wesentlich geändert wird.
Beispiel: Im Bad ist eine Steckdose defekt, es existiert noch klassische Nullung, die Steckdose darf ausgewechselt werden, klassische Nullung wird wieder angewendet. (Ich würde aber in Zuge der Sicherheit Steckdosen mit eingebautem FI einbauen)
Wird aber eine neue Steckdose installiert handelt es sich um eine Änderung, und die Anlage muß angepasst werden.
Wird aber Anpassung gefordert, steht dieses meistens auf der ersten Seite der entsprechenden neu erschienen Norm.
Beispiel: Früher gab es mal so Flache Drehstromstecker, wenn da die Nase abbrach, ging der Stecher auch 180Grad verdreht in die Dose, und dann lag ein Außenleiter am Gehäuse. Diese mussten ausgetauscht werden.
Es gibt auch Fälle die liegen dazwischen, zum Bsp. Perilexsteckdosen: Auch hier gilt der Bestandschutz und es dürfen auch noch weitere Steckosen hinzu installiert werden. Dadurch bleibt das Stecksystem einheitlich.
Bei dem oben geschilderten Fall ging ich davon aus das das Haus renoviert wird. Deshalb fiel meine Antwort auch so aus.
Und gerade im Bad, Hobbyraum und Außenbereich empfehle ich immer die Anpassung.
Der FI an der Prüftafel hat mir schon des öfteren das Leben gerettet.
Grüße Joe
_________________
Es handelt sich hier um eine Meinung bzw. Tipp um das Problem zu lösen, der Benutzer oder Errichter ist für die Sicherheit verantwortlich. Beachten Sie bitte die DIN und die VDE Normen.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: joe am 2002-06-07 07:07 ]