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erweitern einer alten DDR-Verkabelung Suche nach: verkabelung (1810) |
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BID = 824691
linda2012 Gerade angekommen
Beiträge: 2 Wohnort: Freital
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Hallo alle zusammen.
Ich bin neu hier und habe gleich mehrere Fragen.
Folgende Ausgangssituation. Wir haben einen Garten erworben der noch nicht an das Stromnetz angeschlossen ist. Auf dem Grundstück unseres Nachbarn steht eine große Hauptverteilung von welcher aus seine Gartenlaube elektrisch angeschlossen ist (es existiert bei ihm noch eine UV im Haus).
In der Hauptverteilung kommt ein 4x4mm² Alu-Kabel an welches als erstes an einen Drehstromzähler angeschlossen ist und von dort zu 3 Schmelzsicherungssockeln geht. Bei diesen sind die Aderfarben schwarz, braun und blau angeschlossen. Die grüngelbe Ader führt zu einer Sammelklemme wo die Schutz- und Neutralleiter angeschlossen sind (wahrscheinlich klassische Nullung). An der Abgangsseite der Schmelzsicherungen führt ein 1,5mm² Erdkabel zu unserem Nachbarn.
Bevor wir nun einen Elektriker aufsuchen haben wir ein paar grundsätzliche Fragen.
Ist es möglich und zulässig von der Zuleitungsseite der Schmelzsicherungssockel 3 Brücken (Alu-Adern) zu legen um dort drei weitere Sicherungen zu speisen? Wenn ja, ist es zulässig auf der Abgangsseite anstatt eines Alu-Kabels ein 5x2,5mm² Kupferkabel (ca.25m) in unsere Laube zu legen (es ist eine UV geplannt)? Und wenn dies auch in Ordnung und zulässig ist interessiert uns noch, ob man mit dieser Konstellation einen autarkes Kochfeld mit ca. 7KW betreiben kann.
Ich hoffe ich habe alle wichtigen Informationen verpackt und freue mich auf eure Meinungen.
Gruß
Linda
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BID = 824693
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
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Fraglich ist doch, wie hoch das 4x4mm² selber vorgesichert ist. Grundsätzlich lässt sich eine derartige Installation erweitern, welche Leistung entnommen werden kann, muss örtlich geklärt werden. |
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BID = 824694
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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nein dein Nachbar darf keinen Strom Weiterverkaufen. Damit dürfte die Sache gelaufen sein. Anders sehe es aus wenn die Gartengruppe der Stromabnehmer (Kunde des EVU) wäre.
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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!
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BID = 824697
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Hallo Linda,
nein, an diese antike Zuleitung darf man so (als TN-C-S-System) überhaupt nicht mehr neu anknüpfen!
Eventuell geht es, wenn Eure Laube als lokales TT ausgeführt wird.
Dazu ist aber (neben geeigneten Fehlerstromschutzschaltern) ein guter und dauerhafter Erder nötig.
Für die genannte Last (Kochfeld) sind bei derartigen Strecken auch höhere Leiterquerschnitte erforderlich. Ob dann in Cu oder Al, ist egal - beides ist machbar, Al aber deutlich billiger als leitwertgleiche Kupferleitung.
Vorab ist zu prüfen, ob die Zuleitung dafür überhaupt noch dafür ausreichende Leistungsreserven hat.
So, wie es aussieht, ist die Anlage nur für kleingartentypisch geringe Lasten ausgelegt (also Beleuchtung, Radio, TV etc.).
Und was ist mit der Messung?
Ist besagter Zähler ein VNB-Zähler (also vom "E-Werk") oder ein Unterzähler (privater Zwischenzähler, z.B. von Kleingartenverein)?
Das Beste wird sein, einen erfahrenen Eli vor Ort sich die Sache mal anssehen zu lassen. Der kann dann fundiert Vorschläge für mögliche und zulässige Ausführungen machen.
Frage:
Was macht ein 4-Platten-Kochfeld in einer Gartenlaube? Urlaub...?
Gruß,
sam2
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 824717
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
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Ohne hier eine Diskussion ausbrechen zu lassen: Ob hier angeknüpft werden darf, kann weder pauschal verneint noch bejat werden.
Oder habe ich was verpasst, Sam?
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BID = 824729
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Zitat :
| Wir haben einen Garten erworben der noch nicht an das Stromnetz angeschlossen ist. Auf dem Grundstück unseres Nachbarn steht eine große Hauptverteilung von welcher aus seine Gartenlaube elektrisch angeschlossen ist (es existiert bei ihm noch eine UV im Haus). |
Damit dürfte der Nachbar Kunde des EVU sein und der Anschluß der Nachbarin nicht erlaubt.
Gruß Bernd
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BID = 824730
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
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Es kann aber auch ganz anders sein.
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BID = 824732
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Offtopic :
| Hätte der Hund nicht geschissen, hätte er den Hasen erwischt. |
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BID = 824785
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Zitat :
ego hat am 10 Apr 2012 22:13 geschrieben :
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Ob hier angeknüpft werden darf, kann weder pauschal verneint noch bejaht werden.
Oder habe ich was verpasst, Sam?
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Ich habe (so wir Du ja implizit auch - leider ME nicht verständlich genug für den Laien) bewußt KEINE Pauschalaussage getroffen.
Sondern "nur" (das aber deutlich) geschrieben, daß so, wie es sich der Fragesteller vorstellt (also als Fortsetzung des TN-C-S) eindeutig NICHT erweitert werden darf.
Und das ist (wegen des speisenden PEN von nur 4mm² Alu) hoffentlich auch unumstritten!
Oder bist Du da etwa anderer Meinung?
DAS bereits wäre ein (ausreichendes) Ausschlußkriterium.
Andere mögliche, welche hinzukommen könnten, sind Leistung, Zählung etc.
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BID = 824808
linda2012 Gerade angekommen
Beiträge: 2 Wohnort: Freital
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Hallo. Erstmal vielen Dank für die vielen Meinungen.Das mit dem Herd war nur so eund fixe Idee :o) Wie wir Frauen ebend so sind.Der Anstoß für die eventuelle Erweiterung ging von unserem Nachbarn aus.Die Hauptverteilung gehört zu seinem Gartengrundstück und er hatte sich das so vorgestellt das wir uns einen Zähler installieren lassen und wir ihm dann unseren Verbrauch bezahlen.
Wie die 4mm2 Alu-Leitung abgesichert ist kann ich in Erfahrung bringen.
Wie sieht es den aus wenn ich das bestehende Netz weiterführe, also z.b. mit 4x 2.5mm2?
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BID = 824858
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
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Warum soll eine Anlage welche zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den gültigen Normen ensprochen hat, nicht mehr erweitert werden dürfen?
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BID = 824866
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Weil diese "Erweiterung" einer Neuanlage gleichkommt, daher selbstverständlich die heutigen Anforderungen erfüllen muß.
Und die lassen nunmal schon lange keinen PEN unter 10mm²Cu oder 16mm² Alu zu.
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BID = 824872
Kabelkasper Stammposter
Beiträge: 497 Wohnort: Niedersachsen
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Hallo Sam,
also ich bin da bei "ego" und lese in Deinem Beitrag auch eine pauschal verneinende Antwort. Und mit der stimme ich nicht überein. Natürlich kann man existierende seinerzeit korrekt installierte Anlagen erweitern. Wo kämen wir dahin, wenn man im Bestand grundsätzlich alles neu machen müsste?
KK
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BID = 824874
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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Eine Erweiterung sehe ich jetzt auch nicht als Problem, auf das "Wie" kommt es da schon wesentlich mehr an.
Klar sollte sein, dass man keinen 4mm²-PEN weiterführen darf, wenn man in der Verteilung jedoch in PE und N aufteilt udn dann als TN-S oder TT weiterfährt, kann da durchaus eine Erweiterung möglich sein.
Allerdings "streiten" wir hier um des Kaisers Bart, jedenfalls ohne weitere Details zu haben oder eben vor Ort gewesen zu sein.
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
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Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!
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BID = 824876
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Wobei 4mm²ALU ca 2,5mm² CU entspricht und da dürfte es sogar eng werden mit Überlast und Kurzschlussschutz!
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