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Erdung erforderlich? Suche nach: erdung (2107) |
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BID = 842293
Harry B. Neu hier
Beiträge: 40
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Hallo!
Bei meinem Haus sollen verschiedene Zuleitungen durch den Energieversorger erneuert werden. Dazu habe ich ein Informationsschreiben erhalten, dass ich für einen ordnungsgemäßen Potentialausgleich zu sorgen hätte.
Es handelt sich hier um ein älteres Haus. Im Keller gibt es eine Potentialausgleichsschine, an die Gas- und Wasserrohre, der Stromhausanschlusskasten, sowie auch noch ein Heizungsrohr und die Dachantenne angeschlossen sind. Einen Erdspieß oder gar einen Fundamenterder gibt es nicht. Brauche ich sowas überhaupt?
Vielen Dank schon einmal vorab!
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Gruß,
Harry B.
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Kaum macht man 's richtig, schon funktioniert 's! |
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BID = 842297
SPS Schreibmaschine
Beiträge: 2848
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Hallo,
nach DIN 18015 ist der Fundamenterder erst seit 1980 Pflicht.
Nachrüstung nicht gefordert
Altbau Sat_Anlage und Antennen.
Im Altbau im TN Netz ist nicht immer ein Erder vorhanden.
Die TAB erlaubt nicht die Verwendung des PEN zur Blitzschutz Erdung der Antenne. Ein Erder ist nötig!
Zum Beispiel ein 2,5m Staberder oder 2 Staberder von 1,5m länge im Abstand von ca. 3m.
Ich würde freiwillig einen Erder einbauen lassen der auch für Antennen nötig ist.
Bei Anlagen im TT Netz ist der Erder schon immer Nötig
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Mit freundlichem Gruß sps
[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 10 Aug 2012 18:16 ] |
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BID = 842336
shark1 Inventar
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
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Wenn sowieso gegraben wird, würde ich auch gleich einen Erder verlegen (lassen). Achtung je nach Bodenverhältnis ist V4A zu verwenden.
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BID = 842397
Harry B. Neu hier
Beiträge: 40
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Vielen Dank zunächst einmal für die Antworten!
@shark1: Das ist ein gute Idee. Ich werde das mal bei den Stadtwerken nachfragen.
@SPS: Erlkläre mir als Laien bitte noch TN, TAB, PEN und TT.
Habe ich das richtig verstanden: Wenn die Dachantenne an der Potentialausgleichsschine hängt, ist ein Erder zwingend erforderlich?
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Gruß,
Harry B.
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BID = 842407
shark1 Inventar
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
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1. Ein eigener Erder ist immer empfehlenswert. Günstiger und einfacher wie jetzt wirst du nicht mehr zu einem Erder kommen.
Die hiesigen Versoger verlegen bei gestelltem Material (zB 20m 10mm V4A-Draht) den Erder meist kostenlos.
2. Bei einem Biltzschutzpotenzialausgalich (zB Dachantenne) zwingend erforderlich.
3. TT-System ist ein bestimmter Aufbau des Versorgungsnetzes der Stadtwerke -> Hier ist auch in jedem Fall ein Erder erforderlich.
4. TN-System ist ein anderer Aufbau des Versorgungsnetzes -> Hier könnte man ggf. auf Bestandschutz berufen und keinen Erder errichten. Beim TN-Sytem gibt es einen kombinierten Schutz-/Neutralleiter (PEN).
5. TAB sind Technische-Anschlussbedingungen von den Stadtwerken, die ggf. auch in einem TN-System bei einer neuen Leitungen einen Erder fordern.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: shark1 am 11 Aug 2012 10:07 ]
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BID = 842451
elo22 Schreibmaschine
Beiträge: 1403 Wohnort: Euskirchen
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Zitat :
shark1 hat am 10 Aug 2012 20:39 geschrieben :
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Achtung je nach Bodenverhältnis ist V4A zu verwenden.
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Im Erdreich nur noch VA, Dipol hat sicher die passende EN DIN VDE.
Lutz
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BID = 842498
Hemapri Schriftsteller
Beiträge: 784 Wohnort: Südthüringen
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Zitat :
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Habe ich das richtig verstanden: Wenn die Dachantenne an der Potentialausgleichsschine hängt, ist ein Erder zwingend erforderlich? |
Ja und möglicherweise wurde dafür einmal die Wasser-Versorgungsleitung genutzt. Seit ein paar Jahren ist das nicht mehr erlaubt und neue wasserleitungen sind sowieso aus Kunststoff.
MfG
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BID = 842504
Dipol Gesprächig
Beiträge: 158 Wohnort: Raum Stuttgart
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Zitat :
elo22 hat am 11 Aug 2012 15:06 geschrieben :
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Im Erdreich nur noch VA, Dipol hat sicher die passende EN DIN VDE. |
Für Hauserder ist zunächst die nationale DIN 18014 ohne EN- oder VDE-Nummer zuständig. Und damit es nicht zu übersichtlich wird, sind je nach Anwendungfall aber auch noch andere Normen wie z. B. die DIN VDE 0100-540 oder bei Blitzschutzpotenzialausgleich die DIN EN 62305 (VDE 0185-305) zu beachten. Alles klar?
Für Ringerder oder im Erdreich befindliche Anschlussfahnen für eine Blitzschutzanlage an einen Fundament- oder Ringerder ist V4A (Werkstoff 1.4571) vorgeschrieben und feuerverzinktes Material untersagt. Es bleibt aber das Geheimnis der Normengeber, warum diese sinnvolle Vorgabe nicht auch für Horizontal- und Vertikalerder der Kategorie A gilt.
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