Zur Verdeutlichung nochmal ne Zusammenfassung:
1) nach Arbeiten an Elektroanlagen ist nach VDE stets zu prüfen (durch den Ausführenden)
2) bei Arbeiten in diesem Umfang ist wie bei Neuanlagen zu prüfen (also komplett, incl. Isolationswiderstand sämtlicher Leitungen etc.)
3) ein Protokoll gibts oft nur auf Bestellung und gegen Berechnung, das ist soweit korrekt
ABER:
Man muß Unterscheiden zwischen der Erstellung und der Aushändigung eines Prüfprotokolls!
4) wenn kein Protokoll erstellt wurde, dürfte der Ausführende kaum in der Lage sein, nachzuweisen, daß er vollumfänglich geprüft/gemessen hat und mit welchen Ergebnissen
Daher ist es schon aus haftungsrechtlichen Gründen allgemein üblich, wenn geprüft wird, auch ein Protokoll zu erstellen. Dieses nimmt dann der Betrieb zu seinen Kundenakten.
Gegen Kostenerstattung kann man davon üblichweise problemlos eine Ausfertigung erhalten.
Die zweite Unterschrift dort muß natürlich vom "Chef" des Ausführenden sein und nicht vom Auftraggeber (wie unser Azubi irrtümlich annimmt). Dient dazu, daß auch ein Verantwortlicher (z.B. Meister) vor Ort war (Geselle allein genügt dazu nicht!).
Leider kommt es in der Praxis oft genug vor, daß überhaupt nicht oder nur unzureichend geprüft und gemessen wird.
So wird es wohl auch in Deinem Fall sein.
Daher würde ich den Installateur
1) zur Vorlage des Protokolls auffordern, hilfsweise soll er sagen, wie er sonst nachzuweisen gedenkt, daß die vorgeschriebene Prüfung erfolgt ist
2) zu einer (erneuten) Messung in Gegenwart der Eigentümer/Vertreter und ggf. der Mieter bitten
Stichwort: Nachweis der Wirksamkeit der Schutzmaßnahme bei indirektem Berühren...
Den zu erwartenden langen Gesichtern wird sich dann wohl eine Fehlersuche nach dem vermutlich unterbrochenen PE direkt anschließen können. Immer schön dabeibleiben, bis der Fehler tatsächlich gefunden wird!