Elektroinstallation, Austausch von Schaltern und Steckdosen.

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Autor
Elektroinstallation, Austausch von Schaltern und Steckdosen.
Suche nach: elektroinstallation (1710)

    







BID = 346039

hjermind

Gerade angekommen


Beiträge: 6
Wohnort: Bremen
 

  



Hallo Forum!

In der Wohnung von Schwiegervater wurden durch einen Elektro Installationsfachbetrieb bis auf die Leitungen kommplett alles neu gemacht.
Sicherungsautomaten, Schalter und Steckdosen wurden erneuert.
Es zeigte sich im Nachhinein, dass einige Steckdosen falsch angeschlossen waren und ein Zugschalter in der Toilette gar keine Funktion hatte.

Meine Frage ans Forum.

a)Nach welcher Vorschrift hat ein Elektrofachbetrieb eigentlich seine erneuerte Installation zu prüfen.

b)Hat man Anspruch auf ein Prüfprotokoll

c)Wie hat eine Sicherheitsüberprüfung überhaupt auszusehen

Themenkreis: Isolations-, Leitungsimpedanz-, Schleifenimpedanzprüfung.

Im vorliegenden Falle, waren einige Steckdosen ohne Schutzfunktion, da der Schutzleiter nicht angeschlossen war.

Vielen Dank schon mal und ein schönes Wochenende wünscht Hjermind

BID = 346048

Kabelkasper

Stammposter



Beiträge: 497
Wohnort: Niedersachsen

 

  


Hallo jermind!

Das hört sich ja schaurig an.


Zitat :

In der Wohnung von Schwiegervater wurden durch einen Elektro Installationsfachbetrieb bis auf die Leitungen kommplett alles neu gemacht.




Das ist schonmal ungewöhnlich, wo sich doch mit Schitz-Kloppen/-Fräsen, Leitungen-Legen bei geringerm Materialeinsatz und schön viel Arbeitszeit gut verdienen lässt.


Zitat :

Sicherungsautomaten, Schalter und Steckdosen wurden erneuert.




Eigentlich schön und kundenfreundlich, wenn denn die Leitungen noch ok waren.


Zitat :

Es zeigte sich im Nachhinein, dass einige Steckdosen falsch angeschlossen waren und ein Zugschalter in der Toilette gar keine Funktion hatte.




Autsch! Also so etwas kann und darf nicht sein.


Zitat :

Meine Frage ans Forum.

a)Nach welcher Vorschrift hat ein Elektrofachbetrieb eigentlich seine erneuerte Installation zu prüfen.




Im Prinzip nach der gleichen wie bei Neuinstallation.


Zitat :

b)Hat man Anspruch auf ein Prüfprotokoll




Na, logo. Musst aber schon nach fragen! Von selbst rührt sich keiner.


Zitat :

c)Wie hat eine Sicherheitsüberprüfung überhaupt auszusehen

Im vorliegenden Falle, waren einige Steckdosen ohne Schutzfunktion, da der Schutzleiter nicht angeschlossen war.




Ja, in dem Fall volles Programm. Scheint ja wohl gar nichts, noch nicht einmal eine Sichtprüfung der Schutzleiteranschlüsse gemacht worden sein.

Unbedingend Nachbesserung fordern. Das ist sträflicher Pfusch. Mach mal ein Bild von der offenen erneuerten Verteilung, wenn Du kannst. Dann bekommt man mal einen Eindruck, wie der Trupp so gearbeitet hat, aber naja, deine BEschreibung spricht ja schon Bände

KK

BID = 346049

Neo2005

Der Neo halt


ICQ Status  



Zitat : hjermind hat am  1 Jul 2006 11:41 geschrieben :

a)Nach welcher Vorschrift hat ein Elektrofachbetrieb eigentlich seine erneuerte Installation zu prüfen.

b)Hat man Anspruch auf ein Prüfprotokoll

c)Wie hat eine Sicherheitsüberprüfung überhaupt auszusehen

Themenkreis: Isolations-, Leitungsimpedanz-, Schleifenimpedanzprüfung.

Im vorliegenden Falle, waren einige Steckdosen ohne Schutzfunktion, da der Schutzleiter nicht angeschlossen war.

Vielen Dank schon mal und ein schönes Wochenende wünscht Hjermind





Hi!
Zu deinen Fragen:

Zu a)
Eine Elektroinstallation muss nach DIN VDE 0100 Teil 610 mit den entsprechenden Messgeräten geprüft werden

Zu b)
Es muss ein Prüfprotokoll geben welches vom Hauseigentümer oder dem Verwalter unterzeichnet wird und dem ausführenden Monteur. Da es sich bei dir um eine Neuinstallation handelt gibt es auch ein Übergabeprotokoll.

Zu c)
In dieser sicherheitsprüfung steht an erster stelle die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen( Schutzleiter, RCD(FI) u.s.w.) und dann die Funktion der Anlage.
Schleifenimpedanz
Link
We


Wenn der Schutzleiter nicht angeschlossen ist wirken die Schutzmaßnahmen nicht mehr.
Es besteht im Fehlerfall höchste Gefahr!!!!!
Da es sich um eine Neuinstallation handelt muss das sofort nach gebessert werden oder im schlimmsten fall die Anlage ausser Betrieb genommen werden.

Guck mal hier bei Vorschriften unter "DIN VDE 0100 Teil 610"
Link

Gruß
Neo







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Für Rechtsschreib- und Grammatikfehler wird keine Haftung übernommen. Zu risiken und Nebenwirkungen verklagt euren oder eure Deutschlehrer/in

BID = 346066

hjermind

Gerade angekommen


Beiträge: 6
Wohnort: Bremen


Danke KK und Neo,

mit einer so schnellen Antwort hatte ich gar nicht gerechnet.

Also, der Fachbetrieb für "Haushalt, Industrie und Gewerbe"
(4Mann Betrieb 1Lehrling,2Gesellen,1Meister) hat Schwiegervater augenscheinlich gelingt. Es gibt kein Prüfprotokoll oder ähnliches.
Schwiegervater ist Eigentümer dieser inzwischen wieder vermieteten Wohnung, wo dann danach die Fehler gemeldet wurden.

Das es da irgendwelche Vorschriften und Protokolle geben muß hatte ich ja schon stark vermutet, hatte eben nur keine Ahnung, da ich mich jetzt selbst erst in die Materie reinarbeite um Schwiegervater hier zu unterstützen.

Habe gestern der Fachfirma eine Frist bis zum 5.7.06 gesetzt und um herausgabe von Prüfprotokollen nach den geltenden Vorschriften gebeten.
Von den angeblichen Fehlern wollen die nichts wissen und verweisen plump auf einen Eingriff des neuen Mieters, Frechheit!

Aber nach euren Postings, würde ich am liebsten die Anlage, welche über 2 Etagen geht, außer Betrieb setzen lassen.

Wer weis, was da noch für ein lebensgefährlicher Pfusch zu Tage kommt.

Ich melde mich hier wieder, wie das jetzt aus geht.

Grüße und nochmals vielen Dank für eure Hilfe, Hjermind



BID = 346069

Fentanyl

Fentanyl mit Overkill
Volle Kanne !




Beiträge: 1912


Würde ich auch sagen! Denn wenn ein Mieter zu Schaden kommt, habt ihr ein großes Problem!

Wenn diese "Fachfirma" wirklich so gearbeitet hat (würd mich nicht wundern) ist das nur ein weiterer Fall von Elektrikerpfusch. Nicht umsonst mache ich mittlerweile alles selbst!

MfG; Fenta

BID = 346087

Höfo

Gelegenheitsposter



Beiträge: 69
Wohnort: Nürnberg
Zur Homepage von Höfo


Hey

ich wäre da vorsichtig mit solchen Aussagen:


Zitat :
Von den angeblichen Fehlern wollen die nichts wissen und verweisen plump auf einen Eingriff des neuen Mieters, Frechheit!




Ich kenne aus eigener Erfahrung wie so etwas zustande kommen kann, hab es selber erlebt. Neuinstallation einer Altbauwohnung (alles Elektro -Neu), Prüfprotokoll ertsellt mit allen wichtigen Messungen (bei uns werden alle Steckdosen einzeln geprüft) alles ok. Nach etwa 2 Monaten kam der Anruf des Vermieters das in der Installation etwas nicht stimme und bittet um Behebung der Fehler - was soll ich sagen, der Maler (Sonntagsmaler) hat alle Einsätze ausgebaut, damit er die Rauhfasertapete weiss spritzen kann und beim Einbauen dann leider nicht alles korrekt angeschlossen.
So und was glaubst Du wohl was der Vermieter da dann gemacht hat.
Ach ja, auch bei uns bekommt der Kunde erst einmal kein Prüfprotokoll, wenn er eines haben möchte, dann muss er dieses separat in Auftrag geben.

BID = 346100

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg


Ganz einfach:

Der Installateur ist verpflichtet, die Anlage ordnungsgemäß zu übergeben. Zu seiner eigenen Absicherung sollte er ein Prüfprotokoll erstellen und sich selbiges vom Auftraggeber gegenzeichen lassen.

Unterlässt er die Erstellung des Protokolls, so ist er in der Beweispflicht, dass er die Anlage in ordnungsgemäßem Zustand übergeben hat.

Falls der Mieter oder sonstwer nachträglich an der Installation "herumgepfuscht" hat, kann sich der Elektriker nur aus der Haftung bringen, wenn er ein Protokoll nachweisen kann, ansonsten schaut er mit dem Ofenrohr ins Gebirge...

Eventuell kann er sich mit Zeugenaussagen aus der Affäre ziehen, aber erstmal würde ich ihn zur Nachbesserung zwingen, es sei denn, er bringt das gegengezeichnete Prüfprotokoll.

Am Rande: afaik gibt es in der VDE keine verpflichtung, ein Prüfprotokoll zu erstellen, es ist nur der Nachweis zu erbringen, dass alle Messungen und Sichtprüfungen erfolgt sind. Wie er das ohne Prüfprotokoll machen will, ist seine Sache...

_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


Alles unter 1000°C ist HANDWARM!

Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!

BID = 346144

Neo2005

Der Neo halt


ICQ Status  



Zitat : Lightyear hat am  1 Jul 2006 16:47 geschrieben :

Am Rande: afaik gibt es in der VDE keine verpflichtung, ein Prüfprotokoll zu erstellen, es ist nur der Nachweis zu erbringen, dass alle Messungen und Sichtprüfungen erfolgt sind. Wie er das ohne Prüfprotokoll machen will, ist seine Sache...





Hi Ly!

Das ist richtig! Nur das die heutigen Kunden einen E-Check bei ihrer Neuinstallation meistens verlangen weil sie denken es sei die sicherste prüfung die gemacht werden kann.
Bei diesem E-Check muss ein Übergabebericht und ein Messprotokoll abgegeben werden. Dann wird so eine Plakette an den Schrank geklebt.
Ich selbst habe so einen E-Check mit dem Plaketten mist nie gemacht. Wir machen nur die normalen Messungen nach 0100 Teil 610 und noch meistens zusätzliche wie z.B. in Krankenhäusern, Industrie, Kraftwerken, u.s.w. und die brauchen denn mist mit dem E-Check Plaketten nicht. Es werden Übergabeprotokoll, Prüfprotokoll, Kopien der Schaltungunterlagen, u.s.w. abgegeben und fertig gemacht und da steht nirgendswo E-Check.

zur Info
Link

Gruß
Neo

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BID = 346145

Höfo

Gelegenheitsposter



Beiträge: 69
Wohnort: Nürnberg
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He


Zitat :
Zu seiner eigenen Absicherung sollte er ein Prüfprotokoll erstellen und sich selbiges vom Auftraggeber gegenzeichen lassen.




Ich brauche das Protokoll nicht vom Auftraggeber unterzeichnen lassen, denn der Protokollierende ist derjenige der bestätigt das er die Anlage abgenommen hat.

Was anderes ist, wenn es um die Bauleistungen geht, da ist es sicherlich notwendig sich diese vom Auftraggeber unterzeichnen zu lassen, aber da muss nur die ausgeführte Arbeit drinnen stehen, und selten wird da ein Prüfprotokoll verlangt.

BID = 346149

Neo2005

Der Neo halt


ICQ Status  



Zitat : Höfo hat am  1 Jul 2006 20:17 geschrieben :

He


Zitat :
Zu seiner eigenen Absicherung sollte er ein Prüfprotokoll erstellen und sich selbiges vom Auftraggeber gegenzeichen lassen.




Ich brauche das Protokoll nicht vom Auftraggeber unterzeichnen lassen, denn der Protokollierende ist derjenige der bestätigt das er die Anlage abgenommen hat.

Was anderes ist, wenn es um die Bauleistungen geht, da ist es sicherlich notwendig sich diese vom Auftraggeber unterzeichnen zu lassen, aber da muss nur die ausgeführte Arbeit drinnen stehen, und selten wird da ein Prüfprotokoll verlangt.




Hi!
Man merkt das du noch nie ein oder selten ein Prüfprotokoll in der Hand hattest. Denn unten steht links "Unterschrift des Prüfers" mit einem ausgeschriebenem Monat und rechts daneben steht " Unterschrift des Verantwortlicher Unternehmer" wo dann der Eigentümer oder Verwalter unterzeichnet. Wenn das nicht geschieht ist das Protokoll nicht gültig.
Nur beim Übergabebericht muss nur der Monteur Unterschreiben und beim Datum den Monat wieder ausschreiben.

Gruß
Neo

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BID = 346211

hjermind

Gerade angekommen


Beiträge: 6
Wohnort: Bremen


Hallo Forum, ich bin jetzt ein wenig verwirrt.

Gibt es nun eine Verpflichtung einer Sicherheitsprüfung durch den Installateur oder nicht?
Wenn ein Prüfprotokoll bei Neuinstallation (fast Neuinstallation) nicht Pflicht ist, dann ist doch alles nur Vertrauenssache.

Ist z.B. eine Isolationsmessung nicht gleichzeitig auch eine vorbeugende Brandschutzmaßnahme und der Schleifenimpedanznachweis nicht eine Dokumentation einer verläßlichen niederohmigen Schutzmaßnahme am Übergabepunkt Schuko Steckdose?

----------

Nochmal zu dem Fehlerbild in Schwiegervaters Wohnung.

z.B. im Bad gibt es mehrere Schuko Steckdosen, welche mit 3 Adern angeschlossen sind. Nur der grün/gelbe scheint irgendwo im System nicht aufgelegt zu sein. An den Steckdosen liegt grün/gelb auf dem Schutzkontakt auf!

Der Mieter berichtete von einem kribbeln, wenn er die Waschmaschine berührt. Ich denke, das hier ein leichter Isolationsfehler bei der Waschmaschine vorliegt.
Aber wenn der Schutzleiter eben nicht niederohmig mit dem Neutralleiter verbunden ist, kann das Waschmaschinengehäuse ja auch ein höheres Potential bei Isolationsfehlern annehmen, was dann eben als leichtes kribbeln wahrgenommen wird.
Für mich ist das jedenfalls ein Alarmzeichen, das mit der Schutzmaßnahme was nicht stimmen kann!
Das der Schutzleiter der Waschmaschine samt Kabel OK ist, habe ich geprüft, wogegen mit meinem "Steinel Mini Check mit 20 mA Teststrom" von der Phase zum Schuko der Steckdose nur ein wenig die Leuchtdioden glimmen, aber keine 230 Volt angezeigt werden.
Phase zu N ist dagegen i.O.

Übrigens, der Maler war vor dem Elektriker in der Wohnung, der Elektriker war sozusagen der letzte Handwerker vor der neuen Vermietung.
Außer den üblichen Lampen anbringen, hat der Mieter aber nichts verändert.

Gruss, Hjermind

BID = 346215

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7560
Wohnort: Wien


Also meiner Meinung nach ist in Privatwohnungen das Prüfprotokoll einzig und allein eine Maßnahme des Elektrikers, um bei Problemen nachher bei Gericht seinen Ar*** zu schützen. Rechtlich verbindlich dem Kunden gegenüber ist da nichts. Jedenfalls in Deutschland und Österreich.

_________________
"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"

BID = 346221

:andi:

Inventar



Beiträge: 3198
Wohnort: Bayern



Zitat : hjermind hat am  2 Jul 2006 00:49 geschrieben :

Hallo Forum, ich bin jetzt ein wenig verwirrt.

Gibt es nun eine Verpflichtung einer Sicherheitsprüfung durch den Installateur oder nicht?




Die Pflicht gibt es.

_________________
"Gestern gings noch, da kann net viel sein"

BID = 346251

hjermind

Gerade angekommen


Beiträge: 6
Wohnort: Bremen


Hallo und Danke an alle postenden, ist schon interessant, was da für Gesichtspunkte hochkommen.

Aber nochmal zu meiner Ausgangsfrage:

Jetzt mal allgemein:

Ein Wohnungsbesitzer läßt seine Wohnung überholen,

a)Maler/Tapezierarbeiten, Auslegeware
b)Neue Beschläge an Türen und Fenstern
c)komplette einheitliche Erneuerung von Schaltern, Steckdosen, Telefondosen, Antennendosen, Klingel und Klingeltaster.

Was kann der Wohnungseigentümer nach den Arbeiten
nun erwarten:

Zu
a) Tapeten, Farben wurden und Auslegeware, wurden den Vorgaben entsprechend und sauber verarbeitet.
b) Fenster und Türen schließen genauso wie vorher, Beschläge und Fenstergriffe nach Vorgabe sauber montiert.

so, a) und b) ist in einer Sichtprüfung/ Funktionsprüfung für jedermann möglich.

c) Schalter und Steckdosen etc. alles wie vorher an seinem Platz, also keine Löcher in den Wänden, das klappt ja auch noch, aber wie sieht es mit den Funktionen und der Sicherheit aus.
Wie soll Ottonormalverbraucher das beurteilen können, zumal der Eigentümer auch noch für die Sicherheit der Elektrik verantwortlich ist.
Gibt es hier den wirklich keine gesetzliche Regelung, sprich, worauf sich der Eigentümer Verlassen kann?
Schließlich ist der Eigentümer ja per se, für die Betriebssicherheit der in seiner Wohnung verbauten Installation, verantwortlich.

Also wozu ein Betrieb bei den Arbeiten nach c) nun wirklich verantwortlich ist und welche Prüfungen nun vorgeschrieben sind, ist mir bis jetzt nicht klar.

Oder muß der Eigentümer im Nachhinein einen E-Check für sich als Persilschein beauftragen, denn kontrollieren kann er das ja eh nicht.

Einen schönen Sonntag wünsch euch, Hjermind

BID = 346261

BlackLight

Inventar

Beiträge: 5265



Zitat : hjermind hat am  2 Jul 2006 00:49 geschrieben :

Der Mieter berichtete von einem kribbeln, wenn er die Waschmaschine berührt. Ich denke, das hier ein leichter Isolationsfehler bei der Waschmaschine vorliegt.
Aber wenn der Schutzleiter eben nicht niederohmig mit dem Neutralleiter verbunden ist, ...


Dafür muss nicht einmal ein Fehler vorliegen. Heute steckt in fast jedem Gerät ein Filter, der einen kleinen Strom über den Schtuzleiter(PE) ableiten will(Ableitstrom).

Hängt der der PE in der Luft, können so bis zu ca. 115V am Gehäuse anliegen, wobei der Filter so ausgelegt ist, dass keine gefährlichen Ströme fließen können.

Hier im Anhang mal ein Bild solch eines X-L-2Y-Filters, ist aus einem Eichhoff-PDF-Dokument, dass sie scheinbar nicht mehr anbieten:




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