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BID = 961261
nero66 Gerade angekommen
Beiträge: 2
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Liebe Forenmitglieder,
die Elektroinstallation unseres Einfamilienhauses wurde von einem Elektriker erstellt.
Zu Beginn habe ich mit dem Elektriker die Lage der Schalter, Steckdosen, u.s.w. besprochen.
Jetzt, kurz vor Abschluss, stellt sich für mich die Frage welche "Dokumentationen" (z.B. Elektroinstallationsplan) ich zum Abschluss der Arbeiten bekommen müsste.
Schließlich sollte man sich doch auch noch nach vielen Jahren bei einer Fehlersuche oder Änderung in der Installation zurechtfinden!?
Welche Unterlagen bekommt man üblicherweise, bzw. auf welche hat man Anspruch?
Ist das in irgendeiner DIN, VDE o.ä. geregelt?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
nero66
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BID = 961262
prinz. Moderator
Beiträge: 8931 Wohnort: Gifhorn und Wolfenbüttel
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Zitat :
| Elektroinstallationsplan |
Was soll das sein?
Nie gebraucht
Zumindest in normalen Einfamilienhäusern nicht notwendig
Industrie andere Geschichte
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Nur für nicht Mutige
1.Freischalten
2.Gegen Wiedereinschalten sichern
3.Spannungsfreiheit allpolig feststellen
4.Erden und kurzschließen
5.Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken |
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BID = 961264
Dipol Gesprächig
Beiträge: 158 Wohnort: Raum Stuttgart
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Zitat :
| Welche Unterlagen bekommt man üblicherweise, bzw. auf welche hat man Anspruch?
Ist das in irgendeiner DIN, VDE o.ä. geregelt? |
Das kommt darauf an was vereinbart ist. Teile der Normenreihe DIN 18015 kann man vertraglich ausschließen, ohne ausschließende Individualvereinbarung ist sie zu beachten.
Zitat :
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DIN 18015 4.6 Installationspläne
Installationspläne elektrischer Anlagen sind nach DIN EN 61082-1 zu erstellen. Die grafischen Symbole sind nach den Normen der Reihe DIN EN 60617 zu verwenden. |
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BID = 961266
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
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Erwarten kannst du eine vernünftige Legende/Beschriftung der Belegung des Sicherungskasten/Datenleitungen Patchpanel/ Antennenleitungen etc., sowie auf nachfrage eine Kopie der Meßprotokolle Stromnetz/Datennetz.
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BID = 961269
Surfer Inventar
Beiträge: 3094
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Zitat :
ego hat am 16 Mai 2015 18:09 geschrieben :
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sowie auf nachfrage eine Kopie der Meßprotokolle Stromnetz/Datennetz.
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Nicht auf Nachfrage - Diese hast du als Installateur zu übermitteln.
Gruß Surf
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BID = 961270
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Du hast mit dem Elektriker einen Werksvertrag zur Erstellung der elektrischen Anlage abgeschlossen. In diesem Vertrag werden die gegenseitigen Leistungen vereinbart. Wenn in diesem Vertrag die Errichtung , Prüfung und Dokumentation der Anlage vereinbart ist gehören auch das Prüfprotokoll sowie die Stromlaufpläne dazu. Wurde nur die Errichtung vereinbart muss der Errichter zwar auch die Anlage prüfen ist aber nicht verpflichtet dir die Prüfprotokolle und Dokumentation zu übergeben. Die Din VDE ist nur eine Norm und erlangt erst über den Werksvertrag Rechtsgültigkeit. Den die Anlage ist nach den anerkannten Regeln der Technik zu errichten. Diese Regeln stehen aber auch in den EU-Normen. Ohne Angaben wird automatisch in D die Din-VDE zugrunde gelegt.
Edit: ein vernünftiger Elektrobetrieb wird dir die Dokumentation einschließlich Prüfprotokoll und eventueller Bilder der Leitungsverlegung aushändigen bei der Übergabe der Anlage.
Die Firma Murks und Muttlich dagegen sieht nur die Errichtung der Anlage und das diese ans Netz geht. Du Deine Rechnung bezahlst und dann auf nimmer Wiedersehen!
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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!
[ Diese Nachricht wurde geändert von: der mit den kurzen Armen am 16 Mai 2015 19:22 ]
[ Diese Nachricht wurde geändert von: der mit den kurzen Armen am 16 Mai 2015 19:25 ]
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BID = 962535
nero66 Gerade angekommen
Beiträge: 2
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Vielen Dank für Euere Antworten!
prinz. : Mein Elektriker wird in einigen Jahren in Rente sein. Wenn dann ein Defekt oder eine Erweiterung anliegt wird's ohne Dokumentation schwieriger als notwendig!
Auch normale Einfamilienhäuser sind heute komplexer als vor vielen Jahren. So ist bei uns z.B. eine PV-Anlage, Wärmepumpe, Lüftungsanlage und eine SPS (Siemens LOGO) zur Jalousiensteuerung u.s.w. verbaut. Hier will ich auch in 10 oder 20 Jahren noch durchblicken!
Dipol :Leider haben wir an eine Vereinbarung zur Dokumentation der Elektroinstallation zu Beginn der Auftragsvergabe nicht gedacht. Unser Architekt und Bauleiter auch nicht. Ich dachte das ist selbstverständlich!
Dein Hinweis zur DIN 18015-1:2013-09 (D) Absatz 4.6 ist interessant. Dort steht, dass Installationspläne el. Anlagen nach DIN EN zu erstellen sind. Bedeutet das, dass man sich bei der Erstellung solcher Pläne an die entsprechende Norm halten muss, oder bedeutet es, dass der Installateur diese Pläne erstellen muss. Ich finde den Absatz 4.6 unklar.
ego, Surfer :Der Sicherungskasten wurde beschriftet und eine Zuordnung in die Tür geklebt. Das war´s. Messprotokolle wurden meines Wissens nicht angefertigt. Strom ist meistens da
der mit den kurzen Armen :Leider hast Du mit deiner Anmerkung nur allzu Recht. Auch das Prüfen der Anlage hat der Elektriker nur schlampig vorgenommen. Das führte dazu, dass ich ihm dann sagen musste, dass dieses oder jenes nicht funktioniert. Dann hat er die Fehler behoben, was teilweise sehr lange gedauert hat. Deshalb dachte ich mir, dass eine gute Dokumentation der Anlage auch für die Zukunft sinnvoll wäre.
Viele Grüße
Nero66
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BID = 962557
Dipol Gesprächig
Beiträge: 158 Wohnort: Raum Stuttgart
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Zitat :
nero66 hat am 3 Jun 2015 13:28 geschrieben :
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Dipol :Leider haben wir an eine Vereinbarung zur Dokumentation der Elektroinstallation zu Beginn der Auftragsvergabe nicht gedacht. Unser Architekt und Bauleiter auch nicht. Ich dachte das ist selbstverständlich! |
So sollte es auch - mit und ohne VOB-Vereinbarung - bei allen Werkverträgen sein. Aber offenbar ist die Unkenntnis von Normen, VOB und BGB so verbreitet, dass man im Bauvertrag besser explizit erwähnen sollte, wenn eine Dokumentation zu erstellen ist.
Zitat :
nero66 hat am 3 Jun 2015 13:28 geschrieben :
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Dein Hinweis zur DIN 18015-1:2013-09 (D) Absatz 4.6 ist interessant. Dort steht, dass Installationspläne el. Anlagen nach DIN EN zu erstellen sind. Bedeutet das, dass man sich bei der Erstellung solcher Pläne an die entsprechende Norm halten muss, oder bedeutet es, dass der Installateur diese Pläne erstellen muss. Ich finde den Absatz 4.6 unklar. |
Mit Beauftragung von Fachingenieuren liefern die gewöhnlich auch Ausschreibungs-Planunterlagen. Werden die Arbeiten vom Architekten ohne Planunterlagen vergeben, sind das Nebenleistungen des Elis, es sei denn die Plananfertigung wurde im Bauvertrag ausgeschlossen.
In meinem Zweitgewerbe als Bauträger bin ich zu der Erkenntnis gelangt, dass sich das Honorar guter Fachingenieure allemal lohnt.
Google mal https://www.google.de/search?q=DIN+.....bgMAI dann wird auch klar wie die Pläne aussehen sollten.
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