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DIN VDE 701/702 Suche nach: vde (10365) |
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BID = 64509
Jack2 Neu hier
Beiträge: 20
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Hallo Leute
Ich muss bei mir im Betrieb die Ortsveränderliche Betriebsmittel (Kaffemaschienen, Wasserkocher usw) prüfen.
Wie oft muss diese Prüfung wiederholt werden (alle 2 Jahre?)?
Nach welche DIN VDE muss das geschehen?
701 oder 702?
Was muss auf der Prüfplakette draufgeschrieben werden?
Die DIN Norm nach der man mißt oder einfach VDE 0100?
Muss man die Messung irgendwie protokollieren (Gerätebuch/Blatt etc pp)?
Was muss ich sonst noch beachten?
Wäre froh wenn Ihr mir helfen würdet.
gruss
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Jack2 am 14 Apr 2004 20:04 ] |
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BID = 64538
joe Schreibmaschine
Beiträge: 1746 Wohnort: Ba-Wü
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Hallo!
Nach VDE 0100 kannst du nicht messen, das ist die falsche Norm!
Prüffristen finden sich in der BGV A2
Das nach VDE 0702 geprüft wird kann man schon aus der Überschrift der Norm entnehmen. "Wiederholungsprüfungen
an elektrischen Geräten"
Das Prüfgerät/Messgerät muss den annerkannten Regeln der Technik entsprechen und reproduzierbare Messergebnisse liefern. Auch sollte man das Messgerät sicher beherrschen, damit Messfehler durch den Benutzer ausgeschlossen sind.
Wie zu messen ist steht auch in der VDE 0702
Die Messungen und Befunde sind zu protokollieren.
Vordrucke gibt es bei den Elektroinnungen usw.....
mfg Joe
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BID = 64540
RolSim Schriftsteller
Beiträge: 599 Wohnort: Aschaffenburg
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Vielleicht hilft dir auch das ein wenig
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BID = 64549
Jack2 Neu hier
Beiträge: 20
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Danke Leute
Reicht es wenn ich die Messungen im Messgerät speichere und auf einem Rechner aufbewahre oder muss dies schriftlich geschehen?
Bin mir noch nicht sicher ob ich jetzt alle 2 oder jedes Jahr prüfen muss.
Es handelt sich wie gesagt um Kaffeemschienen, Wasserkocher usw in Schwesternzimmern eines Krankenhauses.
Es handelt sich um dieses Messgerät:
http://www.metrawatt.de/resources/p2/secu0701_0702_s2/db_d.pdf
gruss
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BID = 64554
Sir Jeff Stammposter
Beiträge: 233 Wohnort: Rhein-Main
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Eigentlich empfiehlt es sich imer (nicht nur im deutschen Beamtentum) etwas in Papierform zu haben.
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BID = 64557
RolSim Schriftsteller
Beiträge: 599 Wohnort: Aschaffenburg
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Dir erstmal noch ein m spendiere
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BID = 64578
Jack2 Neu hier
Beiträge: 20
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Bitte gebt doch mal etwas konkrete Antworten
Muss ich es schriftlich festlegen?
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BID = 64579
Sir Jeff Stammposter
Beiträge: 233 Wohnort: Rhein-Main
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Weiss ich leider net. Ich kann da nur <unkonkret> empfehlen.
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BID = 64597
ronki1 Schriftsteller
Beiträge: 689 Wohnort: Halle / Saale
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Ho Jack,
laut BGV, ist über die Prüfung ein Protokoll zu führen. Unter Protokolle gehört eine Unterschrift.
Messwerte ausdrucken, geprüftes Gerät darauf vermerken und unterschreiben, vertig ist das Protokoll.
MfG
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BID = 64610
Jack2 Neu hier
Beiträge: 20
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Super, danke
Und wie oft muss ich die Messung jetzt wiederholen
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BID = 64619
Georgi Aus Forum ausgetreten
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Hallo Jack2,
weiter oben hat Dir RolSim eine Tabelle gepostet (Weißer Kasten, BGVA2.gif). Dort steht, wie oft Du prüfen mußt. Dein Betrieb kann die Prüffristen verkürzen.
Manche Betriebe haben eine Plakette ähnlich TÜV, die macht Sinn, um den Überblick (bei größeren Betrieben) zu wahren, was denn schon geprüft ist. Die Plakette mit Unterschrift versehen, sollte auch als Nachweis reichen, daß das Gerät von Dir geprüft wurde.
Georgi
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Georgi am 15 Apr 2004 8:29 ]
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BID = 64620
Jerry Schriftsteller
Beiträge: 828 Wohnort: Gera
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Hallo,
auf der Liste von "RolSim" steht ein wichtiger Zusatz:
"...oder elektrotechnisch unterwiesenes Personal"
Ich gehe davon aus, das du diese Unterweisung aktenkundig von deinem AG bekommen hast? Dann müßten aber auch die Dinge wie Protokollierung und Prüffristen klar sein.
Ansonsten würde _ich_ meine Unterschrift unter kein Protokoll setzen!
Nichts gegen dich, du mußt es auch nur ausführen, aber ich bin ziemlich sauer über diese neue Regelung, Fakt ist, das unsere Firma seit etwa einem Jahr _keine_ Prüfung an ortsveränderlichen Geräten mehr durchgeführt hat, weil jetzt jede Behörde, Schule, Krankenhaus etc. meint, selbst prüfen zu können. Ich hoffe man wird nach ein paar schmerzhaften Schäden klug...
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BID = 64628
RolSim Schriftsteller
Beiträge: 599 Wohnort: Aschaffenburg
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In Ergänzung zu Georgies Antwort, hier Muster einer möglichen Prüfplakette die man bestellen kann
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BID = 64632
meister lampe Stammposter
Beiträge: 316
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hallo,
die UVV sagt: auf Verlangen ist die Prüfung zu dokumentieren.Wie ist nicht beschrieben, da gibt es also Spielraum.
@Jerry, was spricht dagegen wenn der Hausmeister einer Schule unterwiesen ist und ein Prüfgerät hat welches für die Prüfung nach 0702 zugelassen ist?
gruss m
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BID = 64635
RolSim Schriftsteller
Beiträge: 599 Wohnort: Aschaffenburg
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Hi Meister Lampe
Willkommen im Club.
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