Deckenlampe anschließen

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Autor
Deckenlampe anschließen
Suche nach: deckenlampe (266)

    







BID = 142736

MoD(DAU)

Gerade angekommen


Beiträge: 3
 

  


Hi,

hab zwar ein paar Threads gefunden wo's um die Installation von Deckenlampen ging, aber war doch immer ein bisschen anders (und komplizierter) als in meinem Fall.

Hab eine neue Halogenlampe vom Lidl (Metallgehäuse) mit den typischen 3 Anschlüssen (Nullleiter, N, L (wofür steht eigentlich das L?)), aus der Decke kommen aber nur 2 Drähte (rot & braun, auch wenn das ja wohl nix zu sagen hat, wenn man den Beiträgen hier glauben darf ). Hab jetzt schon was von wegen Nulllung gelesen und das ich die Lampe eigentlich gar nicht unter den Umständen betreiben dürfte, aber was jetzt genau Sache ist weiß ich immer noch nicht...

Danke schon mal für eure Antworten


[ Diese Nachricht wurde geändert von: MoD(DAU) am 26 Dez 2004 19:09 ]

BID = 142743

Bernddi

Schriftsteller



Beiträge: 530
Wohnort: Waldheim

 

  

Hallo zuerstmal
Da bei deiner Leuchte ein Metallgehäuse vorhanden ist , das im Fehlerfall unter Spannung stehen kann ist ein Anschluss nur 3 Polig mit Schutzleiter möglich .(SCHUTZKLASSE 1) L steht hier für Aussenleiter ,N für Neutralleiter und PE für Protektion Erd (Schutzleiter)
Klassiche Nullung (nullleiter geht zuerst auf Schutzleiteranschluss und danach auf den N-Anschluss )ist nicht mehr zulässig !!!TOD DURCH SCHUTZMASSNAHME!!!
Dir bleibt Also nur eine Schutzissolierte Leuchte da anzuschliesen oder die Lampenzuleitung auszuwechseln !!!
gruß Bernddi

BID = 142757

Teletrabi

Schreibmaschine



Beiträge: 2317
Wohnort: Auf Anfrage...

Ist hinsichtlich ""Bestandsschutz"" nicht gleichwertiger Ersatz/Reperatur von Bertriebsmitteln auch noch möglich, ohne alles updaten zu müssen?
Ist sicher nicht so schön und sicher wie neue 3adriger Anschluss, aber für 'ne Deckenleuchte das Zimmer renovieren?
Was ist/war denn Bisher an dem Anschluss für eine Leuchte? Auch mit drei Anschlüssen? Oder eine Schutzisolierte Variante mit Plastikgehäuse?

BID = 142761

Bernddi

Schriftsteller



Beiträge: 530
Wohnort: Waldheim

Hallo Trabi
Bestandsschutz greift bei sicherheitsrelevanten Fragen nicht !!! Lediglich der Anschluss einer Schutzisolierten Leuchte ist hier Noch möglich !!!!
Gruß bernddi

BID = 142770

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7558
Wohnort: Wien

Nanana! Ich würde sagen, daß der simple Austausch einer Deckenleuchte sehr wohl unter beibehaltung des "Schutz"maßnahme klassische Nullung erfolgen darf. Aber warten wir mal ab was Sam&Co. dazu meinen. Ich bin nur für die TAEV zuständig und nicht die VDE.
Rot und braun ist sehr originell, ist da ein Rohr mit Einzeladern oder eine Leitung?
Auf jeden Fall ist das eine kritische Sitution und ohne Fachmann mit Meßgeräten wohl wenig auszurichten.

BID = 142827

raftinthomas

Gesprächig



Beiträge: 125
Wohnort: Aachen
Zur Homepage von raftinthomas

nun, erlaubt oder nicht, man kann sich hier ja auch noch nebenbei ein paar gedanken machen bezüglich
- deckenhöhe und erreichbarkeit der leuchte
- benutzung der wohnung (allein/familie/wg/wasauchimmer)
- fusboden
und sonstigen relevanten dingen.
und dann evtl für mich selbst entscheiden, ob ich das ding für mich selbst bei mir selbst anklemme. wenn ich mir nämlich sicher bin, dasss da aus og. situation nix passieren kann, würd ichs bedenkenlos machen.
btw : evtl wechselschaltung ? 2 andern stinkt für mich grundsätzlich nach sparschaltung....

[ Diese Nachricht wurde geändert von: raftinthomas am 27 Dez 2004  0:33 ]

BID = 142837

Primus von Quack

Unser Primus :)
nehmt ihn nicht so ernst




Beiträge: 7340

...falls die Adern in Rohr liegen, könnte man ein PE nachziehen (wie Trumbaschl schon angedeutet hat), das müsst man erst mal wissen

_________________
...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!

BID = 142932

MoD(DAU)

Gerade angekommen


Beiträge: 3


Zitat :
Was ist/war denn Bisher an dem Anschluss für eine Leuchte? Auch mit drei Anschlüssen? Oder eine Schutzisolierte Variante mit Plastikgehäuse?

Die hat auch ein Metallgehäuse, aber auch nur 2 Anschlüsse. Hat damals ein Bekannter installiert und kA wie/ob die isoliert ist... aber nen Stromschlag hab ich noch nicht bekommen beim Birnenwechseln


Zitat :

nun, erlaubt oder nicht, man kann sich hier ja auch noch nebenbei ein paar gedanken machen bezüglich
- deckenhöhe und erreichbarkeit der leuchte
- benutzung der wohnung (allein/familie/wg/wasauchimmer)
- fusboden
und sonstigen relevanten dingen.
und dann evtl für mich selbst entscheiden, ob ich das ding für mich selbst bei mir selbst anklemme. wenn ich mir nämlich sicher bin, dasss da aus og. situation nix passieren kann, würd ichs bedenkenlos machen.
btw : evtl wechselschaltung ? 2 andern stinkt für mich grundsätzlich nach sparschaltung....

deckenhöhe: ganz normale wohnung, wenn ich mich strecke kann ich die Birnen einfach auswechseln (bin aber auch 1,86m groß)
benutzung: als lampe in meinem zimmer, kommen mutter & schwester auch rein (aber nicht ohne Leiter an die Lampe)
fußboden: laminat, was auch immer man daraus jetzt schließen kann

sparschaltung: das haus wurde in den 60er gebaut, da nahm mans mit der sicherheit wohl noch nicht so genau

In dem Fall müsste man ja den Nullleiteranschluss frei lassen und im schlimmsten Fall würde das ganze Gehäuse unter Strom stehen, richtig? Wäre ein bisschen heikel, wenn man nicht dran denkt und die Birne auswechseln will...


@primus: da hängen nur lose 2 Kabel raus, mit nem Rohr ist da nix

und: auf zimmer renovieren hab ich recht wenig Lust...

[ Diese Nachricht wurde geändert von: MoD(DAU) am 27 Dez 2004 13:25 ]

BID = 142938

Bernddi

Schriftsteller



Beiträge: 530
Wohnort: Waldheim

Hallo zurstmal
Also du meinst sicherlich den Schutzleiteranschluss !!
und noch etwas solange kein Fehler vorliegt passiert auch nichts nur sollte es zu einem Fehler kommen führt deine Leuchte dann Netzspannung gegen Erde (du bekommst eine gewischt ).
Bei einem ordungsgemässem Anschluss mit Schutzleiter fliest diese Fehlerspannung über den Schutzleiter ab und das vorgeschaltete Sicherungselement löst aus .

Bei der klassichen Nullung kann es bei einem PEN bruch trotzdem noch zu einer Fehlerspannung am Gerät kommen(Tot durch Schutzmasnahme).
Aus diesem Grund ist die klassiche Nullung verboten .
Daraus folgt an diesem Leuchtenanschluss darf nur eine Schutzisolierte Leuchte angeschlossen werden .

Bedenke Du als derjenige der die Leuchte installiert hat ist vollhaftbar für die Folgen !!!!

Und wie ich schon sagte bei sicherheitsrelevanten Fragen greift der Bestandsschutz nicht !!!!(Beispiel neue Steckdose grundsätzlich Schuko mit ordnungsgemässer Installation )
gruß Bernddi

BID = 142958

Teletrabi

Schreibmaschine



Beiträge: 2317
Wohnort: Auf Anfrage...

....und trotzdem ist bei bestehenden Anlagen der Tausch von Betriebsmitteln gestattet, sofern es sich lediglich um Ersatzeinbauten handelt. Joe(?) hatte sogar mal einen Artikel verlinkt, indem wenn ich mich recht entsinne die These vertreten wurde, dass bei der Erichtung vergessene Nullungsbrücken nachgerüstet (!) werden dürfen, wenn damit die bei der Errichtung gültigen Vorschriften erfüllt werden.
(Inwiefern tatsächlich nun Nullungsbrücken vergessen wurden oder ob man das nur heranzieht um Umbauten von Standortisolierung zu TN-C zu rechtfertigen mag auf einem anderen Blatt stehen)
Jedenfalls ist zumindest der Ersatz von Leuchte auch im TN-C weiter zulässig, wenn vorher eine gleichartige Leuchte installiert war. Wenn nun Schutzisolierte Leuchte gegen eine mit Schutzleiter getauscht werden soll, mag das ein Streitfall sein - jenachdem ob man das Isoliergehäuse als Teil der Schutzmaßnahme der Anlage Betrachtet oder nur als Eigenschaft der Leuchte. Empfehlen würd ich solch einen Sicherheits-Rückschritt nicht, wenn vorher das Leuchtengehäuse jedoch aus Metall war und nun wieder ein solches montiert werden soll, wird aber "nur" der nicht optimale Schutz beibehalten, nicht verschlechtert.
Wenn nun unter dem Aspekt der fälligen Renovierung bei Leitungstausch die alte Leuchte verbleibt, hat man 100%ig legal das gleiche Gefährdungsniveau auch weiterhin.

Muss man halt für sich selber abwegen, ob man das erhöhte Risiko in kauf nimmt oder lieber eine Plasikileuchte anbringt oder die Leitung erneuert.

Seitens des ""Bestandsschutzes"" (oder besser "Duldung nicht mehr zeitgemäßer Schutzmaßnahmen in bestehenden Anlagen") wäre ein simpler Leuchtentausch aber möglich - Vorrausgesetzt es handelt sich um
a) keine wesentliche Änderung an der Anlage
und
b) man erfüllt die zum damaligen (=letzte große Änderung des Anlagenteils oder Umwidmung der Raumnutzung) Zeitpunkt gültigen Vorgaben.

Letzteres könnte aber wegen der verwendeten Leiterfarben kritisch möglicherweise nicht so ganz legal sein, Rot war entweder Erde oder geschalteter Leiter, der benötigte PEN müsste eignetlich grau sein.
Oder ist der braune nur ein gealterter grauer?
Wo liegt denn Spannung drauf?

Gibt es zwei Schaltstellen oder mehr bzw. weniger?
Im Falle von zwei Schaltstellen könnte es sich um die Hamburger Todes- äh Wechselschltung handeln. Da hätte sich das dann aber mit Bestandsschutz erledigt, denn in diesem Falle wäre eine genullte Leuchte je nach Schalterstellung sogar ohen weiterne Fehler in der Anlage ""korrekter"" Weise spannungsführend.

Festzustellen, wenn an den Adern je nach Schalterstellung folgende Kombinationen auftreten:

rot=0, braun=0, Lampe=aus
rot=230, braun=0, Lampe=an
rot=0, braun=230, Lampe=an
rot=230, braun=230, Lampe=aus(!!!!)

Das ganze misst man natürlich ohne Lampe. Bei legaler Wechselschaltung sollte eine der beiden Adern _immer_ 0V gegen Erde führen, während die andere in zwei der vier möglichen Schaltkombinationen 230V führt.




Weiterer Fall von nicht gewährter Duldung bestehender Anlagen wären alte 4polige Drehstrohmdosen.
Gibt's nochmehr solcher Fälle im Privatbereich? Oder ist der Rest soweit weiterbetreibbar?

BID = 143049

Bernddi

Schriftsteller



Beiträge: 530
Wohnort: Waldheim

Hallo trabi
Fakt auf ein Gerät der Schutzklasse 1 gehört ein Richtig angeschlossener Schutzleiter
!!°! Daran ändert auch nichts wenn vorher ein Gerät der SK1 verbotener Weise angeschlossen war !
An diesem Anschluss entweder Zuleitung tauschen lassen oder Gerät der Schutzklasse 2 anschliesen !!!

Bei sicherheitsrelevanten Fragen gibt es keine Kompromisse !!!

Der Staatsanwalt fragt da nicht nach und schikt Dich ohne über Los zu gehen direkt in den Knast !!!
Es gibt in seinm Fall nur 2 Möglichkeiten
1tens Auswechseln der Lampenzuleitung
2tens Leuchte der Schutzklasse 2 anschliesen

Zu Joe das Nachrüsten von Nullungsbrücken stellt eine erhebliche Änderung der Installation dar und würde den Bestantsschutz ohnehin aufheben , da die Anlage aber zu der Zeit der Erichtung (fehlende Nullungsbrücken ) eh nicht dem Stand der Technik entsprach gibts auch keinen Bestandsschutz!!!!
In So einem Fall müsste die Anlage auf den aktuellen Stand gebracht werden!!!! mit allen Konsequenzen !!!!
Gruß Bernddi

BID = 143065

raftinthomas

Gesprächig



Beiträge: 125
Wohnort: Aachen
Zur Homepage von raftinthomas

mensch bernddi,

noch ist keiner tot !

Soll auch so bleiben !
Und wie du geschrieben hast "Bedenke Du als derjenige der die Leuchte installiert hat ist vollhaftbar für die Folgen !!!! " meinte ich, dass man alle oben genannten (und weitere) Aspekte abchecken sollte. Und wenn man dann zu dem Ergebniss kommt, dass selbst der Fehlerfall harmlos ist, kann man das durchaus verantworten. FÜR SICH. Denn wenn nix passiert, gibts keinen kläger und auch keinen Staatsanwalt.
Leider ist Nachdenken und Eigenveranwortung heute nicht mehr soo üblich.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: raftinthomas am 27 Dez 2004 19:02 ]

BID = 143068

Bernddi

Schriftsteller



Beiträge: 530
Wohnort: Waldheim

Hallo zuerstmal
dr Tot ist evl sogar noch das kleiner Übel!!
Es soll schon Leute gegeben haben die sich bim Sturz von der Tepichkante das Genick gebrochen haben und heute im Rollstuhl leben !!!
Baut der Klempner mist schwimmt die Bude!!
Baut der Elektriker Mist gibts Tote oder Schwerbeschädigte !!!
In diesem Sinn Schuster bleib bei deinen Leisten !!!
Strom richste nicht (Ausnahme es schmort), Strom siehste nicht (Ausnahme die Leitung glüht) Strom spürste nur (mitunter nur einmal )!!!!
Und ich sags noch einmal
SCHUTZISOLIERTE LEUCHTE ANSCHLIESEN!!!
ein Fehler bleibt ein Fehler auch wenn du ihn 1000 mal wiederholst
gruß bernddi

BID = 143087

raftinthomas

Gesprächig



Beiträge: 125
Wohnort: Aachen
Zur Homepage von raftinthomas

[quote]
Bernddi schrieb am 2004-12-27 19:16 :

Baut der Elektriker Mist gibts Tote oder Schwerbeschädigte !!!
/quote]

na, ganz so schlimm ist gott sei dank nicht. da fehlt nämlich das wort "kann". wenns anders wäre, sässen viel mehr jungs im knast und die innung müsste sich überlegen, wo sie ihre beiträge hherbekommt
elektriker, die scheisse und stümperhaft arbeiten, gibts ja nun genug. wie in jedem anderen gewrk auch.
ich will auch nicht die gefahren klein reden !
rein von der theorie hast du natülich recht, das ist nicht vde-konform.
aber, jetzt mal als übertreibung: der raum hat 4m deckenhöhe, ist sicherheitsbereich, der nur vom besitzer betreten wird und der fussbodenbelag ist 1 cm gummi. hättest du bedenken, dass da was im fehlerfall passiert ?

BID = 143091

Bernddi

Schriftsteller



Beiträge: 530
Wohnort: Waldheim

Hallo zuerstmal
ja hätte ich 4m reichen sicher zum Genickbrechen !!!
Schreckreaktion reicht zum Sturz von der Leiter !!!
und Gummi kann durchaus ein guter Leiter sein !!!
(ich denk da nur an Leitgummis bei jeder Fernbedienung oder an nichtstatische Bodenbeläge in Rechenzentren )
gruß Bernddi


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