Zitat :
Andreas G. hat am 25 Okt 2014 01:45 geschrieben :
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wir haben an unserem 2 Familien Haus einen Blitzableiter installieren lassen, ebenso einen Überspannungschutz im Hauptsicherungskasten im Keller ( Erdkabelversorgung). Die Sat Anlage steht neber dem Haus im Garten, einbetoniert ca 2 Meter hoch. Ist es sinnvoll die Sat Leitungen zum Verteiler auch an den Potensionalausgleich mit anzuschliessen ? |
Ein vollständiger Potenzialausgleich ist als Basisschutz stets gefordert und somit sind auch ohne Blitzschutzanlage die Schirme aller ins Gebäude ein- und ausgeführten Versorgungsleitungen und Telekommunikationskabel einzubeziehen. Mit Blitzschutzanlage verlangen die Blitzschutznorm DIN EN 62305 (VDE 0185-305) und die für Antennensicherheit maßgebliche DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1), dass die Antennenerdung in die Blitzschutzanlage integriert werden sollen, die Blitzschutznorm auch noch energetisch koordinierten Überspannungsschutz.
Nach
alten VDE 0855 Teil war der Mast von "Freilandantennen" zu erden und mit dem Schutzpotenzialausgleich blitzstromtragfähig zu verbinden. Im Zuge internationaler Harmonisierung und Textzusammenstreichungen ist dieser Passus entfallen, bleibt aber meistens sinnvoll, denn Gartenantennen können über einen einbetonierten Erdmast ohne Verbindung zum Fundamenterder/Schutzpotenzailausgleich und auch über Kabel-/Leitungen in der einschlaggefährdeten Blitzschutzzone LPZ 0
A Blitzstromeinkopplungen galvanischer und induktiver Art aufnehmen.
Zitat :
Andreas G. hat am 25 Okt 2014 01:45 geschrieben :
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Oder gehen dann nur noch eher die Reciver kaputt sollte es in den Blitzableiter einschlagen ? Es gibt ja auch diese Blitzschutz Zwischenstecker für das Antennenkabel, taugen diese was ? |
Durch einen vollständigen Blitzschutzpotenzialausgleich geht nichts kaputt, durch vermeintliche "Patent-"Rezepte wie insbesondere normwidrige Separaterder aber schon. Siehe
ABB Merkblatt # 10.
Überspannungsschutz kann nur wirken, wenn er energetisch nach Grob-, Mittel- und evtl. auch noch Feinschutz abgestuft ist. Ein Feinschutz am Gerät allein ist mit einem Stoßstrom von 10/305 µs völlig überfordert.
Wenn die Antennenkabel geopfert werden können, genügt es die nach dem Eintritt in das Gebäude über einen Erdwinkel zu führen und mit SPD 1 Blitzstrom- und SPD 2 Überspannungsableitern, z. B. KATHREIN KAZ 12 + KAZ 11 (baugleich mit DEHN) abzusichern. Soll noch der LNB und die Kabel geschützt werden, muss auch der Mast blitzstromtragfähig geerdet und dort und obligatorisch nach dem Eintritt ins Gebäude ein Kabel-PA an einem möglichst ungeschnittenen blitzstromtragfähigen Erdleiter erfolgen.
Zitat :
perl hat am 25 Okt 2014 03:39 geschrieben :
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Der eingegipste Pfosten der Schüssel zählt nicht als Erdung. |
Betoniert ist zwar nicht eingegipst, aber wer es schafft den Mast 2,5 m tief (künftig 3 m) in den gewachsenen Boden einzutreiben hätte damit -vorbehaltlich der Verbindung zum Schutzpotenzialausgleich- einen normkonformen Stützerder.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Dipol am 28 Okt 2014 12:33 ]