BGV A3/VDE0702 Kleingeräte Wiederholungsprüfung

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Autor
BGV A3/VDE0702 Kleingeräte Wiederholungsprüfung
Suche nach: bgv (203)

Problem gelöst    







BID = 648954

Mecke

Gesprächig



Beiträge: 152
 

  


Moin,

mal ne Frage zum obigen Thema.
Im Zuge der Kleingeräte Prüfung sollten auch Verlängerungen überprüft werden. Oder seh ich hier etwas falsch?
Der der Bedarf der Prüfung besteht, muss die Kabeltrommel doch mit Schutzklasse 1 gemessen werden, oder?
Jedoch gibt es hier ständig Probleme da der Schutzleiterwiderstand höher als 0,3 Ohm ist und somit die automatische Messung durch Fehler abgebrochen wird.
Der hohe Schutzleiterwiderstand wird sicher durch die teilweise hohe Leitungslänge erreicht.
Kann hier vielleicht jemand was zu sagen?

_________________
Demokratie kann nur der ausleben, der das Geld hat.

BID = 648958

Tobi P.

Schreibmaschine



Beiträge: 2168
Wohnort: 41464 Neuss

 

  

Ja, Verlängerungsleitungen müssen selbstverständlich auch geprüft werden. Einige Prüfgeräte haben dafür eine extra Option bei der die Länge schon vorher gewählt werden kann, das Messgerät berechnet dann den höchstzulässigen Wert für den Schutzleiterwiderstand.
Beim Fluke 6500 ist es so dass du nach der fehlerhaften Schutzleitermessung durch drücken der Setup-Taste die Leitungslänge auswählen kannst, das Messgerät prüft dann ob der gemessene Wert in Abhängigkeit der Leitungslänge noch zulässig ist.
Hohe Schutzleiterwiderstände können übrigens ein Hinweis auf fehlende Aderendhülsen sein, wir haben dazu mal einige Versuchsmessungen gemacht (Leitung mit und ohne AEH in verschiedenen Längen konfektioniert und gemessen, die Verlängerungsleitung mit AEH hat dabei rundweg bessere Schutzleiterwiderstände gehabt).


Gruß Tobi der letzte Woche ein Projekt mit 7000 Prüflingen abgeschlossen hat und sein Fluke 6500 jetzt erst mal nicht mehr sehen kann

_________________
"Auch wenn einige Unwissende etwas anderes behaupten, bin ich doch der Meinung, dass man nie genug Werkzeug haben kann"

BID = 648963

Mecke

Gesprächig



Beiträge: 152

Danke für die Antwort.
Leider lässt sich die Leitungslänge bei meinen Meßgerät nicht einstellen (Chauvin Arnoux CA6105).
Das einzigste ich könnte die Meßungen mechanisch auslösen und nacher im Protokoll vermerken das die Messung trotz Fehler Messung bei den und den Wert iO ist.
Aber ist eine manuelle Auslösung(Messung) statthaft?

_________________
Demokratie kann nur der ausleben, der das Geld hat.

BID = 648978

Chipman

Gerade angekommen


Beiträge: 5

Hallo,

ich denke dass das in der Norm sehr genau beschrieben ist wie sich die zulässigen Schutzleiterwiderstände in Bezug zur Leitungslänge verhält.

BID = 648980

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Eine Elektrofachkraft darf auch manuell messen und beurteilen.

Eine nur unterwiesene Person nicht, die braucht Gerät mit gut/schlecht-Anzeige.

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 648985

Mecke

Gesprächig



Beiträge: 152

Danke für die Antworten.
Dann habe ich das falsch im Kopf gehabt mit der automatischen Messung. Dachte dies wäre eine allgemeine Vorgabe.

Das
Zitat :
ich denke dass das in der Norm sehr genau beschrieben ist wie sich die zulässigen Schutzleiterwiderstände in Bezug zur Leitungslänge verhält.
dieses so ist, ist mir schon klar und bekannt, auch die Werte.
Es ging mir jedoch um das Verständniss "Was tun wenn das Meßgerät sagt: Messung nicht bestanden. Obwohl die Werte im zulässigen Bereich sind."

Habe gerade mit den Hersteller des Meßgerätes telefoniert und auch eine Mail bekommen.
Sie besagt das die Messung manuell durch zuführen ist, auch bei einer Fehlermeldung des Schutzleiterwiderstandes und im Protokoll entsprechend eine Bemerkung zu zufügen ist aus der hervorgeht das die Messung denoch den allg. gültigen Richtlinien entspricht.

ciao

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