BGV A3, Prüffristen Im Unterforum Elektroinstallation - Beschreibung: Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!
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BGV A3, Prüffristen Suche nach: bgv (203) |
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BID = 669136
123fred Gerade angekommen
Beiträge: 17 Wohnort: Kiel
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Hallo,
ich benötige eure Hilfe.
In einem Testinstitut werden Medikamente an Probanden gestestet, die körperlichen Reaktionen werden mit elektrischen Messgeräten (nur äüßerlich an der Haut) gemessen. Es sind keine Medizinprodukte!
Wie oft müssen diese ortsveränderlichen Geräte nach BGV A3 geprüft werden? Jährlich?
Im Januar wurden alle Geräte überprüft. Im März wird eine neues Gerät mit CE-Kenzeichen gekauft. Muss dieses Gerät nach BGV A3 sofort geprüft werden oder reicht es, das neue Gerät bei der nächsten Prüfung aller Geräte zu püfen?
Die Prüffrist kann ja verlängert werden, wenn die Fehlerquote <2% ist. In welcher Zeitspanne müssen die Geräte geprüft werden?
Anders gefragt: Die Geräte werden von Januar bis Juni geprüft, dabei beträgt die Fehlerquote weniger als 2%. Gilt dann eine Verlängerung der Prüffrist auch für die Geräte, die im Januar überprüft wurden?
Danke für eure Antworten.
Gruß,
Fred |
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BID = 669150
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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In Zeiten der Deregulierung heisst das Zauberwort Gefährdungsbeurteilung ...
Die Erstellung einer Solchen muss vom verantworlichen Unternehmer eingeleitet werden. Erstellt wird die GeBe durch eine hierfür befähigte Person.
In weiweit die benutzten Geräte nicht vielleicht doch unter die Rubrik "Medizingeräte" fallen, wage ich von der Ferne nicht zu beurteilen.
Wenn der Hersteller des Neugerätes ein aktuelles Prüfprotokoll beilegt und sicherstellt, dass sich an den notwendigen Eigenschaften auf dem Transportweg nichts verändert hat, kann auf die erste Prüfung verzichtet werden - ich würde das Gerät allerdings in jedem Fall vor der Inbetriebnahme am Patienten nach der GeBe prüfen und in die Dokumentation / Inventarliste aufnehmen.
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
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Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden! |
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BID = 669674
123fred Gerade angekommen
Beiträge: 17 Wohnort: Kiel
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Hallo,
ich muss mich anscheinend korrigieren. Die Verlängerung der Prüffrist gilt doch nur für den Richtwert von höchstens 6 Monaten. Und der Maximalwert der Prüffrist beträgt 1 Jahr. Das heißt also, ich muss mindestens einmal im Jahr überprüfen, unabhängig von einer GeBe...???
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