Bestandsschutz und Klassische Nullung Bitte Ihre Meinungen dazu

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Autor
Bestandsschutz und Klassische Nullung Bitte Ihre Meinungen dazu
Suche nach: bestandsschutz (412)

    







BID = 90788

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848
 

  



Hallo zusammen,

Immer wieder ein Thema siehe
"Drahtfarben beim Anschluss einer Lampe"

Auch gestern Abend wieder Verschiedene Meinungen
siehe:Frage "Drahtfarben beim Anschluss einer Lampe"


Was ist noch OK?

Was wird noch gemacht?

Info Bericht zum "Bestandsschutz"

http://www.pflaum.de/de.dir/de/archiv/2004/03/pp01.html


mfg SPS

[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 11 Aug 2004 11:27 ]

BID = 91085

chris66

Schreibmaschine



Beiträge: 1039
Wohnort: Purkersdorf/Österreich

 

  

Hallo allerseits!

In Österreich sieht die Sachlage so aus:

99,99% aller Installationen haben einen FI oder sind so murmelalt, daß sie noch nicht einmal einen Schutzleiter in der Wohnung haben. Nullung in Wohnungen wird hierzulande fast nie praktiziert, diese Schutzmaßnahme ist mehr oder weniger den E-Werken vorbehalten.


Das mit dem fehlenden Schutzleiter ist beim kleinsten Eingriff in die elektrische Anlage richtigzustellen (z.B Austausch eines Lichtschalters. Ebenso das Austauschen von irgendeiner Neutralleiterfarbe auf blau sowie die Erneuerung von Bergmannrohren, Blechdosen, Rekord-Rahmen und Anpassung der Leitungsquerschnitte.

Sowas wie "Bestandsschutz" will man bei uns gar nicht hören, also sowas wie "Nachrüsten des Steckdosenbügels bei klassischer Nullung" ist de facto nict möglich, da, wenn schon zufällig irgendwo genullt wird, ab dem Wohnungsverteiler nur mehr TN-C-S zulässig ist.

Zusammengefaßt: Steckdosen und Lichtaulässe, bei denen weniger als 3 Drähte landen, oder von denen zumindest einer nicht gelb/grün und der andere nicht blau ist, sind nicht zulässig. Wurscht wo, wurscht wie alt und vor allem: Wurscht, bei wem!

ciao
chris

[ Diese Nachricht wurde geändert von: chris66 am 12 Aug 2004 12:18 ]

BID = 91090

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Soweit die österreichische Theorie...

Wobei man ehrlicherweise dazusagen sollte, daß der Anteil von Anlagen ganz OHNE PE (oder zumindest mit nur einzelnen Stromkreisen mit PE) durchaus nennenswert ist. Und bei denen, die einen PE besitzen, besteht dieser gerne mal aus einer separaten Einzelader zur nächsten Wasserleitung...

Bei den neueren Installationen sind unsere Freunde dagegen klar im Vorteil, weil sie sich schon früh zu einer allgemeinen FI-Pflicht durchgerungen haben und dessen Nennfehlerstrom für übliche Wohnungskreise gereits seit längerem auf 30mA gesenkt wurde!
Nachahmenswert!


In D sieht es dagegen deutlich anders aus:

Schätzungsweise mehr als die Hälfte der Wohnungen sind genullt, ein Gutteil davon immer noch klassisch! Hat eigentlich jemand dazu halbwegs genaue Zahlen?
Und auch Neuanlagen werden in den (zahlreichen) TN-Netzen leider oft noch ohne umfassenden FI-Schutz ausgeführt. Man macht eben nur das zwingend Nötige (also Bad und ggf. Außensteckdosen)...


BID = 91100

chris66

Schreibmaschine



Beiträge: 1039
Wohnort: Purkersdorf/Österreich


Zitat :

Und bei denen, die einen PE besitzen, besteht dieser gerne mal aus einer separaten Einzelader zur nächsten Wasserleitung...

Traurig, aber wahr! Denn hier gibt es nur eine sehr weiche Definition:

Die Nachrüstung einer vorschriftskonformen Anlagenerdung mittels Erder aus NIRO oder Kupfer (und sonst nix!!!) ist erst bei einem wesentlichen Eingriff in die Elektroanlage erforderlich. Was das ist, steht nirgends. Allerdings wurde per Erlaß nachgeführt, daß z.B. das Austauschen von Leitungen in einer Wohnung (z.B. Austausch Neutralleiter grau auf blau) sehr wohl einen wesentlichen Eingriff in die Elektroanlage darstellt. Das würde bedeuten, dass der Wohnungsinhaber, der seine Installationen saniert, dem Grunde nach auch die Anlagenerdung des gesamten Hauses zu bezahlen hätte. Na und was glaubt's, wer das will?

Eindeutige Direktiven, wie das weitergeht, gibt's eigentlich keine. Die Hausverwaltungen sind zwar seit 1998 dazu angehalten, für eine gesetzeskonforme Anlagenerdung zu sorgen, aber, wie immer bei uns: Wo kein Kläger, da kein Richter!

ciao
chris

BID = 91220

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848

Hallo zusammen,

Ich sehe die Klassische Nullung nicht gerne.

Leider werden immer noch Aufträge vergeben die es nicht anderers möglich machen.

Ich kenne einige Baustellen da wurden nur Zähler und Verteiler neu gemacht. Der Rest aber gelassen

Grund: Kosten Sparen und weniger Probleme mit den Mietern.

Der Rest wird später einmal gemacht (Mieter wechsel..)
Wenn dann daran gedacht wird.

Zum Bestandsschutz

Hilfe bei der einschätzung ob es noch Bestandsschutz gibt.

Bis zu welchen Jahr, Tag war es in Deutschland so zulässig?
Das muß bis ca Mitte der 70er sein.

Hat jemand das genau?

mfg SPS


[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 12 Aug 2004 19:50 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 12 Aug 2004 19:51 ]

BID = 91713

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848

Hallo zusammen.

Klassische Nullung

Meine Infos dazu

Bei Errichtung muß es zulässig gewesen sein.

Ab VDE 0100/5.73 nicht mehr unter 10mm² Brücken.
Übergang für Anlagen in Planung.. bis 30. 4. 1974.

Das bedeutet für mich, alles was nach dem 30.04.74 an Anlagen errichtet wurde und Klassische Nullung hat ist zu ändern.

In Foren sind leider immer noch viele Anfragen für Anlagen nach diesem Datum.

Andere Infos und Links bitte hier melden.

mfg SPS


BID = 93917

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848

Hallo zusammen,

Welches Datum gilt für die Errichtung?

Erste anmeldung beim VNB?
Grundsteinlegung?

Für die übergangsfrist ist es auch nicht einfach.

Wer kann heute noch sagen wann Anlagen in der Planung waren?.

Noch mehr aufwand ist, festzustellen wie weit sich Anlagen geändert haben. Stimmen angaben von Eigentümern?

Welche Vorschrifen waren 1950,1968,1973.. Gültig?

Wer zahlt die nachforschungen? Ich denke keiner

Der Wiederstand bei Eigentümern für Änderungen alter Anlagen ist immer noch hoch. Kosten und auch Dreck.....

Also immer sagen muß angepast werden?

Kann der Installateur für diese mögliche "Falsche Beratung" in Haftung genommen werden.

1 Falsche Beratung bei aussage "Kein Bestandschutz"
Kosten...

2 Falsche Beratung bei aussage "Bestandschutz ja " Sicherheit...


Der Altag ist oft, das der Installateur zur Anlage kommt und hier erst feststellt, was hier Instaliert ist. Ohne VDE in der Hand, Internetzugang und einen Anwalt, ist die beurteilung in wenigen Minuten zu machen.

Meine Meinung
Die vielen anforderungen für die Beurteilung des Bestandsschutz ( siehe link de)kann kaum ein Installateur immer mit sicherheit beantworten oder Prüfen.
Die kosten umlegen schon garnicht.

Absicherung des Installteurs
Muß ein Eigentümer dann noch mit vielen Seiten Vertrag und
Hinweise zur Sicherheit... erschlagen werden.

Haftungsausschluß ist sicher nicht möglich.

Und so weiter......

mfg SPS



[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 22 Aug 2004 22:27 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 22 Aug 2004 22:29 ]

BID = 94297

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848

Hallo zusammen

hier ein neuer link

http://www.elektrogemeinschaft-hall.....3.pdf

mfg SPS

[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 24 Aug 2004  0:40 ]

BID = 101957

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848

Hallo zusammen, hier ein weiterer link zum Bestandsschutz

Steckvorrichtungen, Automaten

Fachzeitschrift Elektropraktiker


http://www.elektropraktiker.de/top-.....7.pdf

BID = 102226

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7560
Wohnort: Wien


Zitat :
und dessen Nennfehlerstrom für übliche Wohnungskreise gereits seit längerem auf 30mA gesenkt wurde!

1998, oder? Also nicht so extrem früh.

Die Ausführungen von Chris sind das, was im Gesetzestext steht. Praktisch wird das kaum ein Elektriker machen. Austausch von lichtschaltern passiert sowieso kommentarlos, Austausch von ungeerdeten Steckdosen: wenn die alte Dame lang genug jammert, sucht der Elektriker eine raus, die er wo ausgebaut hat und läßt den Auftraggeber einen Wisch unterschreiben, daß nur ein bestehendes Betriebsmittel getauscht wurde. Erweiterung: na aufputz einen gelbgrünen zum Sicherungskasten oder zur Wasserleitung (von der Wienstrom seit 1.1. 2001 illegal, aber trotz Nachrüstpflicht kaum je geändert) und fertig. Querschnitte, Farben, Rohre und Dosen ändern??? Nicht im Traum! Messungen? Ich hab wenn ich ehrlich sein soll hier in der Gegend einen Elektriker (auch bei kompletten Neuinstallationen im Altbau) mit mehr als einem 2-poligen LED-Spannungsprüfer gesehen. Steinel Multi-Check oder sowas.
Devise: Beim Zähler muß in Sichtweite alles stimmen und der Mensch vom E-Werk sollte bei der Abnahme einer veränderten Anlage keine Lichtstromsteckdosen zu Gesicht kriegen, das genügt.
Tut mir leid, aber so ist es.
Und bis zu einem gewissen Grad ist diese Mentalität durchaus auch meine.

BID = 102259

gretel

Schreibmaschine



Beiträge: 1169
Wohnort: Deutschland

..tja leider sind es bei den gängigen Elektrofirmen meistens verschiedene Personen , die auf der Baustelle agieren.
Will heissen , ein erster Trupp macht die Grobarbeiten , ein anderer die Installation und zum Schluss wieder eine andere Person die Abschlussmessung, dabei habe ich noch nie einen Prüfer gesehen ,der den Elektroherd wieder herausgebaut hatte und an der Anschlussdose nachgeschaut und gemessen hat ! (Sonst keine Möglichkeit - also keine Steckdose am Herd !)

Auf einfache Fragen wie
"Hallo was machen Sie denn da ? - und gleich nach Antwort : Schleifenwiderstandprüfung ! Wie gross darf der denn sein ? kommt : " ja so um 1 Ohm rum !" als Antwort !!!!!!
Die wissen nicht um die Beschaffenheit der gesamten Prüfung !


Was soll man davon halten , ich stehe seit Anfang an dabei und habe nicht gesehen , dass der Prüfer in meine UV oder hinter Steckdosenanschlüssen / Abzweigdosen geschaut hat ->

Tatsache ist auch er kann mir kein wirkliches Prüfprotokoll vorlegen , da er nur abschätzt wie es wohl aussieht mit Leitungsart , deren Querschnitte , Längen und Verlegearten etc...... und natürlich den Absicherungen in der UV.

alles in allem : es besteht eine grosse - nebulöse- Grauzone !

Hauptsache Fachfirma und Prüfprotokoll für wenigstens die Versicherung !
-
Ich habe immer nachgesehen in den UV's und auch Schraubanschlüsse nachgezogen - alle !!
Dann nachgeschaut in Steckdosen wie es denn als Leitung ankommt und angeschlossen wurde !
genauso die Abzweigdosen und E-Herde !

Alles andere ist teilweise schon fahrlässig !

gretel


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