Hallo ich da ne Frage zum Bestandschutz
Bei diesem Stromkreisverteiler wurde vor kurzen eine BGVA3 Prüfung gemacht. Netzform TN-S
Dabei wurde bemängelt das die mehrfach Verklemmung aufgehoben werden soll.
Nicht bemängelt wurde die LS-Automaten(L) und der Hauptschalter so wie der nicht vorhandene Berührungsschutz an den Automaten und den Schützen.
Die Gleichspannung-Sicherungsautomaten sind auch nicht mehr die besten.
Über diesen Stromkreisverteiler wird auch die Sicherheitsbeleuchtung versorgt falls es einen Stromausfall gibt.
Die Batterie Versorgung 230V= ist in einem Separaten Raum untergebracht.
Jetzt möchte ich die Sicherungen und die Schütze tauschen (Instandsetzen) lassen 1:1
Fi kann nachgerüstet werden falls die Anlage erweitert werden müsste.
Der Batteriestromkreis ist durch einen Steg getrennt der Steg ist aber nicht durchgehend.
Die Anlage ist aus dem Jahr 1974 und wurde damals nach den Technischen Regeln und Normen abgenommen.
Kann ich somit die erwähnten Komponenten auswechseln und den Normal-und den Batteriestromkreis weiter beibehalten in der gleichen Verteilung wegen Bestandsschutz.
Oder muss ich die neue MLAR 2005 anwenden für den Batteriestromkreis und Leitungen ?
Danke für die Hilfe
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[ Diese Nachricht wurde geändert von: Iceberg am 7 Jun 2009 15:20 ]
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Nach meiner Meinung ist der 1 zu 1 Austausch kein Problem.
Warte mal was die anderen noch schreiben.
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Mit freundlichem Gruß sps
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ego
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Mein erster eindruck: Sauber und unverbastelt. Das ist selten.
Solange es keine anpassungsforderung gibt, spricht nichts gegen einen 1:1 Komponentausch. Ob das überhaupt nötig ist, musst du selber entscheiden.
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Iceberg
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Danke für eure Antworten.
Habe ich mir schon gedacht das es geht.
Wollte mir nur nochmal Sicherheit verschaffen.
Kann geschlossen werden, wenn es keine Einwände gibt.
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:andi:
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was meinst du mit Mehrfachverklemmung, mehrere Leiter in einer Klemme?
Das kann abhängig von der Herstellerangabe zulässig gewesen sein.
Sehr schöne Verteilung!
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"Gestern gings noch, da kann net viel sein"
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Iceberg
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Es sind mehrere Leiter in einer Klemme.
Wurde halt bemängelt und steht so im Protokoll.
Vieleicht gibt es ja eine neue Anforderung, die sowas in Stromkreisverteiler nicht mehr erlaubt.
Ich weis nur das ich es ändern muss.
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Das Thema Bestandsschutz bei austausch der LS ist in einem anderen Beitrag wieder aufgetaucht.
Es gibt Meinungen das dieses mindestens eine Anpassung des Verteilers an neue Normen erfordert. Teilweise sogar die Einstufung der externen Leitungen nach neuen Tabellen.
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