Hallo ich da ne Frage zum Bestandschutz
Bei diesem Stromkreisverteiler wurde vor kurzen eine BGVA3 Prüfung gemacht. Netzform TN-S
Dabei wurde bemängelt das die mehrfach Verklemmung aufgehoben werden soll.
Nicht bemängelt wurde die LS-Automaten(L) und der Hauptschalter so wie der nicht vorhandene Berührungsschutz an den Automaten und den Schützen.
Die Gleichspannung-Sicherungsautomaten sind auch nicht mehr die besten.
Über diesen Stromkreisverteiler wird auch die Sicherheitsbeleuchtung versorgt falls es einen Stromausfall gibt.
Die Batterie Versorgung 230V= ist in einem Separaten Raum untergebracht.
Jetzt möchte ich die Sicherungen und die Schütze tauschen (Instandsetzen) lassen 1:1
Fi kann nachgerüstet werden falls die Anlage erweitert werden müsste.
Der Batteriestromkreis ist durch einen Steg getrennt der Steg ist aber nicht durchgehend.
Die Anlage ist aus dem Jahr 1974 und wurde damals nach den Technischen Regeln und Normen abgenommen.
Kann ich somit die erwähnten Komponenten auswechseln und den Normal-und den Batteriestromkreis weiter beibehalten in der gleichen Verteilung wegen Bestandsschutz.
Oder muss ich die neue MLAR 2005 anwenden für den Batteriestromkreis und Leitungen ?
Danke für die Hilfe
<font color="#FF0000"><br><br>Hochgeladene Datei ist grösser als 300 KB . Deswegen nicht hochgeladen<br></font>
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Iceberg am 7 Jun 2009 15:20 ]