Hallo Carsten,
(schon wieder einer, muß irgendwo ein Nest sein...
)
erstmal Willkommen im Forum!
Also:
Ob DU das jeweils darfst, entzieht sich meiner Kenntnis, da uns nichts über Deine fachliche Qualifikation bekannt ist.
Aber im Prinzip verhält es sich so:
-FI muß nicht sein (wenn es auch gut wäre)
-es kann durchaus gut sein, daß die Stromkreise mit den Schmelzsicherungen bereits ordnungsgemäß abgesichert sind
-wenn eine Herdanschlußleitung von ausreichender Belastbarkeit vorhanden ist, darf daran auch ein neuer Herd angeschlossen werden
-Lampen dürfen angeschlossen werden
-Steckdosen dürfen erneuert werden
Aber:
Ohne Zustimmung des Vermieters darf nichts geändert werden (sicherheitshalber schriftlich einholen).
Kosten für zwingend vorgeschriebene Anpassungen hat der Vermieter zu tragen, alles was darüber hinausgeht, der Mieter (in Ermangelung individueller Vereinbarungen).
Nach Deiner Beschreibung sehe ich aber noch keine Anhaltspunkte, daß die Anlage einer Anpassungsverpflichtung unterliegt. Auch der Bad-FI muß nicht ohne weiteres nachgerüstet werden (obwohl äußerst sinnvoll).
Was verstehst Du unter "eine neue Steckdose einziehen" und vor allem unter "ohne 'richtigen' Schutzkontakt?
Ist das wohl noch ein TN-C-Netz (klassische Nullung)?
Dann sind vermutlich die Brücken in den Steckdosen nicht grün/gelb (wie von Trabi postuliert), sondern grau (oder rot).
Wenn es so ist, wäre große Vorsicht geboten, da bei nicht korrektem Anschluß hohe Gefahren entstehen können.
Man muß in jedem Fall die Anschlüsse auf Einhaltung der Nullungsbedingungen hin durchmessen!
Vielleicht hast Du ja noch ein paar ergänzende Angaben oder Fotos für uns.
Gruß,
sam2
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"