Alte Verkabelung ohne FI

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Autor
Alte Verkabelung ohne FI
Suche nach: verkabelung (1801)

    







BID = 88497

carsten_0312

Gerade angekommen
Beiträge: 3
 

  


Hallo zusammen,

in meiner 'neuen' Mietwohnung (München, 60er-Jahre-Bau) ist kein FI vorhanden,
jede Phase nur über jeweils eine Schraubsicherung
gesichert.

Was ist in so einer Wohnung eigentlich noch erlaubt an
Installation und was nicht, ohne alle Kabel aus der Wand zu
reissen und die Stromkreise ordnungsgemäß abzusichern?

Darf ich einen neuen Herd an solch alte Stromkreise
überhaupt noch anschliessen?

Darf ich eine neue Steckdose einziehen ohne 'richtigen'
Schutzkontakt?

Darf ich dort eine Lampe anschliessen?

Oder kann ich das alles vergessen und muß die Verkabelung
komplett erneuern?


Und wer weiß in dem Fall, ob der Vermieter die Kosten
übernehmen muß oder nicht? (Bin gerade erst dort am einziehen...)




Vielen Dank für jeden Tip!

Carsten




BID = 88511

Teletrabi

Schreibmaschine



Beiträge: 2317
Wohnort: Auf Anfrage...

 

  

Solange es ein TN-Netz ist, was bei städtscher Umgebung naheliegt, ist ein FI überhaupt nicht zwingend erforderlich, außer für Bad und Steckdosen, die erwarten lassen, dass von ihnen aus Geräte im Freien versorgt werden. In den beiden Fällen wären 30mA-FI's notwendig.

Da du von Wohnung sprichst - könnte ein 30mA FI für's ganze Haus evtl. vorhanden sein? Oder irgendwo an versteckter Stelle verbaut?
Frag mal beim Vermieter nach.

Sind die Leitungen zwei- oder Dreiadrig zu den Steckdosen bzw. ist der Schutzkontakt-Bügel der Dosen mit einem grün-gelben Leiter verbunden oder einfach gebrückt mit dem N?
Was bedeutet "ohen richtigen Schutzkontakt" ?

Der Vermiter hat dafür zu sorgen, dass die Anlage in einem korrekten Zustand ist, das heißt allerdings nicht zwangsläufig, dass sie den aktuellen Anforderungen entsprechen muss sondern bei diversen Änderungen in den Vorschriften gab's Klausseln, die einen Weiterbetrieb bestehender Anlagen ohne Nachrüstung ermöglichen. Anzupassen sidn diese anlagen dann bei größeren Änderungen oder anderer Nutzungsart der Räumlichkeiten.

Direkt kritisch könnte es mit dem Bad sein, wann wurde das zuletzt renoviert? Seit 1987 hätte da dann ein FI-Schalter verbaut werden müssen, wenn dem nicht so ist, udn an der Bad-Verkabelung etwas geändert wurde seitdem, kannst du von deinem Vermieter eine Nachbesserung verlangen.
Der BAD-FI ist natürlich hinfällig, wenn im Bad überhaupt keine 230V verwendet werden oder nur über Trenntrafos oder mit Kleinspannung gespeist wird.

BID = 88521

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848

Hallo,

Gute Frage "Darf ich.."

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV)
Vom 21. Juni 1979 (BGBl I S. 684)
(BGBl. III 752-1-8)
Zitat
"Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur durch einen
in ein Installateurverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingetragenen
Installateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen gesetzlichen oder
behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet,
erweitert, geändert und unterhalten werden."
Quelle
http://www.proenergie.de/Download/AVBElt.pdf

Auch der Vermieter ist zu Fragen


mfg SPS

BID = 88528

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Hallo Carsten,
(schon wieder einer, muß irgendwo ein Nest sein... )

erstmal Willkommen im Forum!

Also:
Ob DU das jeweils darfst, entzieht sich meiner Kenntnis, da uns nichts über Deine fachliche Qualifikation bekannt ist.

Aber im Prinzip verhält es sich so:
-FI muß nicht sein (wenn es auch gut wäre)
-es kann durchaus gut sein, daß die Stromkreise mit den Schmelzsicherungen bereits ordnungsgemäß abgesichert sind
-wenn eine Herdanschlußleitung von ausreichender Belastbarkeit vorhanden ist, darf daran auch ein neuer Herd angeschlossen werden
-Lampen dürfen angeschlossen werden
-Steckdosen dürfen erneuert werden


Aber:
Ohne Zustimmung des Vermieters darf nichts geändert werden (sicherheitshalber schriftlich einholen).

Kosten für zwingend vorgeschriebene Anpassungen hat der Vermieter zu tragen, alles was darüber hinausgeht, der Mieter (in Ermangelung individueller Vereinbarungen).

Nach Deiner Beschreibung sehe ich aber noch keine Anhaltspunkte, daß die Anlage einer Anpassungsverpflichtung unterliegt. Auch der Bad-FI muß nicht ohne weiteres nachgerüstet werden (obwohl äußerst sinnvoll).


Was verstehst Du unter "eine neue Steckdose einziehen" und vor allem unter "ohne 'richtigen' Schutzkontakt?

Ist das wohl noch ein TN-C-Netz (klassische Nullung)?
Dann sind vermutlich die Brücken in den Steckdosen nicht grün/gelb (wie von Trabi postuliert), sondern grau (oder rot).

Wenn es so ist, wäre große Vorsicht geboten, da bei nicht korrektem Anschluß hohe Gefahren entstehen können.
Man muß in jedem Fall die Anschlüsse auf Einhaltung der Nullungsbedingungen hin durchmessen!


Vielleicht hast Du ja noch ein paar ergänzende Angaben oder Fotos für uns.


Gruß,
sam2

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"


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