Altbau unzureichende Elektroanlage Urteil

Im Unterforum Elektroinstallation - Beschreibung: Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!

Elektronik Forum Nicht eingeloggt       Einloggen       Registrieren




[Registrieren]      --     [FAQ]      --     [ Einen Link auf Ihrer Homepage zum Forum]      --     [ Themen kostenlos per RSS in ihre Homepage einbauen]      --     [Einloggen]

Suchen


Serverzeit: 27 9 2024  00:52:02      TV   VCR Aufnahme   TFT   CRT-Monitor   Netzteile   LED-FAQ   Osziloskop-Schirmbilder            


Elektronik- und Elektroforum Forum Index   >>   Elektroinstallation        Elektroinstallation : Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!


Autor
Altbau unzureichende Elektroanlage Urteil

    







BID = 98298

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848
 

  


Altbaumieter und unzureichende Elektroinstallation

Hier ein Link zu dem Urteil

http://juris.bundesgerichtshof.de/c.....anz=6

mfg SPS

BID = 98305

Sir Jeff

Stammposter



Beiträge: 233
Wohnort: Rhein-Main
Zur Homepage von Sir Jeff

 

  

Interessant!

BID = 98322

RolSim

Schriftsteller



Beiträge: 599
Wohnort: Aschaffenburg
Zur Homepage von RolSim

Ich liebe unser Beamtendeutsch.
So einfach und umkompliziert.

_________________
Meine Meinung muss nicht immer den Vorschriften entsprechen.
Ein Rechtsanspruch ist daraus nicht abzuleiten.

Clever einkaufen
http://www.RSH-Elektrohandel.de

BID = 98349

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach


Zitat :
Die Beklagte wird verurteilt, in der Wohnung Z. straße , Vorderhaus,
2. Obergeschoß links, in B. eine Steckdose im
Badezimmer nach DIN-VDE mit Fehlerstromschutzschalter zu installieren
sowie die Stromversorgung der Wohnung so zu verändern,
daß neben dem Betrieb eines Großverbrauchers wie Wasch-
oder Geschirrspülmaschine ein gleichzeitiger weiterer Stromverbrauch
möglich ist.


Muß die Beklagte das nun selbst tun, oder darf sie einen Elektriker damit beauftragen ?

_________________
Haftungsausschluß:



Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.



Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.



Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !

BID = 98381

:andi:

Inventar



Beiträge: 3203
Wohnort: Bayern


Zitat :
RolSim hat am  4 Sep 2004 22:06 geschrieben :

Ich liebe unser Beamtendeutsch.
So einfach und umkompliziert.



genau das hab ich mir auch gedacht. musste manches 2mal lesen um es halbwegs zu verstehen. den ganzen schwachsinn hätte man auch in 10 zeilen zusammenfassen können

BID = 98405

darkstar

Schriftsteller



Beiträge: 700
Wohnort: Kirrlach

@:andi: dann tu es bitte und poste es hier. Einen interessierten Leser hast Du schonmal sicher

BID = 98406

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848

Hallo zusammen,

Was auf den ersten blick nach einem Gewinn für den Mieter aussieht,ist es nicht.

Siehe am anfang des Textes,

Zitat Urteil
"Im übrigen werden die Rechtsmittel der Kläger zurückgewiesen."

Der Mieter hatte auch Kosten zu übernehmen.

Zitat Urteil
"die Kläger 7/8 und die Beklagte 1/8."

Auch der nächste Mieter hat ein Kosten-Risiko, änderungen Einzuklagen. Was geht noch, was nicht....

1 Steckdose für Großverbraucher ist heute nicht viel.

Es wird nur ein Mindeststandart vom Gericht zugesrochen.
Der ist weit von Ral und HEA entfernt.


Der Elektriker macht änderungen die möglicher weise den Bestandschutz aufheben.

Darf er dann in einem Raum gleich alles machen....

mfg sps



[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am  5 Sep 2004  3:30 ]

BID = 98476

Deneriel

Schriftsteller



Beiträge: 981
Wohnort: Westmünsterland
ICQ Status  

Zum gleichen Fall hatte ich vorige Tage schon was gepostet:
https://forum.electronicwerkstatt.d......html

BID = 98925

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Hallo Andi,
hallo Darkstar,

die gewünschte Zusammenfassung habe ich vor meinem Urlaub schon geschrieben. Zu finden in dem ursprünglichen Thread!
(siehe obigen Link bei Deneriel)


Bitte also dort weiterdiskutieren!
(ich schließe deswegen jetzt diesen Zweit-Thread hier)


Gruß,
sam2

der dieses Juristendeutsch tatsächlich für einfach und unkompliziert hält (in diesen Fall vor allem auch für klar und eindeutig!)...



. und in dem b

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"


Zurück zur Seite 0 im Unterforum          Vorheriges Thema Nächstes Thema 


Zum Ersatzteileshop


Bezeichnungen von Produkten, Abbildungen und Logos , die in diesem Forum oder im Shop verwendet werden, sind Eigentum des entsprechenden Herstellers oder Besitzers. Diese dienen lediglich zur Identifikation!
Impressum       Datenschutz       Copyright © Baldur Brock Fernsehtechnik und Versand Ersatzteile in Heilbronn Deutschland       

gerechnet auf die letzten 30 Tage haben wir 16 Beiträge im Durchschnitt pro Tag       heute wurden bisher 0 Beiträge verfasst
© x sparkkelsputz        Besucher : 182079498   Heute : 123    Gestern : 5794    Online : 468        27.9.2024    0:52
5 Besucher in den letzten 60 Sekunden        alle 12.00 Sekunden ein neuer Besucher ---- logout ----viewtopic ---- logout ----
xcvb ycvb
0.0762670040131