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30mA/Fi-Schalter Suche nach: schalter (25781) |
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BID = 116850
röhre Inventar
Beiträge: 3405 Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen
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Hallo Leute.
Es ist doch richtig, das bei landwirtschaftlichen Betrieben, Viehaltung, ein 30mA Schalter zum Einsatz kommt.
Ebenso in der Hausinstallation, wenn sie zum landwirtschaftl. Betrieb gehört.
Wie wird denn da gehandhabt, wenn sich das Wohnhaus und die Landwirtschaft auf ein Grundstück befinden aber die Landwirtschaft eine eigene Zuleitung vom EVU hat und auch einen separaten. Zähler?
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Es gibt keine dumme Fragen, nur dumme Antworten.
Immer schön die VDE-Vorschriften beachten. |
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BID = 116871
gretel Schreibmaschine
Beiträge: 1169 Wohnort: Deutschland
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Hallo ,
in meinem älteren Europa Fachkundebuch 21/1996 steht noch normale Trennung drin !
Also vorgeschrieben sind dort bei landwirtschaftl. Betrieb mind. FI <= 0,5 A und natürlich Steckdosenkreise mit FI <= 30mA - soweit Netz das zulässt.
(höchstzul. Berührungsspannung Ul = 25V und/oder 60 V =)
Habe aber noch nie in landwirtschaftl. Betrieben selber installiert !
* falls falsche Werte -> bitte korrigieren !
grüße
gretel
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BID = 116891
röhre Inventar
Beiträge: 3405 Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen
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Ich weiß nicht was mit normaler Trennung gemeint ist.
Ich weiß aber, das in landwirtsch. Betrieben ein FI mit 30 mA gefordert ist, ebenso für das Wohnhaus.
Wann muß dieser Forderung nachgekommen werden?,
wenn die zwei Anlagen über einem Zähler laufen,
wenn die Landwirtschaft vom Wohnhaus gespeist wird,
Wenn das Wohnhaus auf dem gleichen Grundstück ist.
röhre
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BID = 116892
gretel Schreibmaschine
Beiträge: 1169 Wohnort: Deutschland
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Also bei der Beschreibung
- getrennte Zähler für Wohnhaus und landwirtschaftlicher Betrieb
kann man doch einfach einen 63A/0,03mA in den Abgang nachrüsten - oder ist das Platz-/Sicherungs-/Netzformmässig nicht mehr möglich ?
Bei zwei Zählern geht es doch eh nicht anderst - oder stehe ich auf dem sogenannten Schlauch ?
Die sind doch schon separat und auch so zu betrachten , es sei denn die Netzform ist in den Gebäudeteilen anderst !
(Dann aber interessantes Thema !)
gretel
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BID = 116901
röhre Inventar
Beiträge: 3405 Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen
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Denke nicht so kompliziert.
Es geht ja nur darum, das die Vorschrift besagt, das der landw. Betrieb mit einem 30mA abgesichert sein muß.
Das gleiche gilt für das Wohnhaus.
Netzform ist in diesem Falle TT
Gilt die Vorschrift für das Wohnhaus immer oder gibt es Ausnahmen.
Z.B. sep Zähler für die Landwirtschaft oder z.B. wenn die Landwirtschaftliche Betriebsstätte eine gewisse Entfernung zum Wohnhaus hat?
röhre
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BID = 116903
gretel Schreibmaschine
Beiträge: 1169 Wohnort: Deutschland
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Zitiere Anfangssätze aus altem Fachbuch :
"In landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Anwesen unterscheidet man Wohngebäude und Wirtschaftsgebäude."
Dann kommen Beispiele für Witschaftgebäude und Hinweise auf erhöhte Unfallgefahren etc...
Hinweis dann auf Gültigkeit der DIN 18015 für Wohngebäude in landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Anwesen !
Die Erklärung über den erf. FI ist nur auf landwirtschaftl. oder gartenbauliche Anwesen bezogen !
Danach noch über erf. Potentialausgleich - sehr ausführlich in landwirtschaftl. oder gartenbauliche Anwesen Beschreibungen.
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Bedeutet hier : gilt nicht für Wohnhaus im allgemeinen - kann aber alt sein !?
Zumal die Forderung wie gesagt 0,5A FIs für nicht Steckdosenstromkreise zulässt !
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grüße
gretel
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BID = 116909
röhre Inventar
Beiträge: 3405 Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen
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0,5A für nicht-Steckdosenstromkreise.
Läßt sich kaum realisieren. Also ein 30mA rein.
Da es mit meine VDE-Unterlagen ziemlich mau aussieht und mit Deinen Fachbüchern ebenso, gretel, komme ich nicht weiter.
Die Frage habe ich hier gestellt, weil die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft etliche Betriebe gescheckt hat und den Einbau von entsprechenden Fi-Schaltern gefordert hat, auch in den Wohnhäusern der landw.
Betriebe.
röhre
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BID = 116914
gretel Schreibmaschine
Beiträge: 1169 Wohnort: Deutschland
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... also wenn Die es eh gefordert haben ist die Umsetzung - auch bei widersprüchlichen DIN / VDE Vorgaben trotzdem -auszuführen .
Die örtliche Vorschriftenreihe (hier Berufsgenossenschaft) diesbezüglich hat (manchmal-leider) Vorrang - schon aus versicherungstechnischen Gründen.
Die alten 0,5A rühren meines Erachtens wegen gefordertem Brandschutz her (ansonsten Iso-überwachung mit entspr. Meldung)
... werde mich um neueres Fachbuch kümmern !
* Vielleicht weis noch eine anderer Kollege aus dem Forum einen verwertbareren Rat ?
grüße
gretel
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BID = 116915
Teletrabi Schreibmaschine
Beiträge: 2317 Wohnort: Auf Anfrage...
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keiner VDE Schriftenreihe 35 zur Hand?
6. Auflage Seite 150ff.
3.15 Zusätzlicher Potentialausgleich in landwirtschaftlichen Anwesen (DIN VDE 0100-705:1992-10)
1973:
Haus TN, Stall TT, Isoliermuffen in metalischen Verbindungen.
1982:
Muffe wird mangels Wirksamkeit in der Paxis durch Pot-Ausgleich ersetzt. Somit in angrenzenden Bereichen ebenfalls TT.
1992:
TN oder TT mit U(L)=50V im Wohnbereich zulässig, unterderAuflae, dass eine Spannungsverschleppung ausgeschlossen ist. Dazu der Hiweis, dass das in der Realiät schwer umzusetzen ist.
Okay, bei komplett getrennten Gebäuden und nichleitender Wasserleitung und Abwesenheit sämtlicher anderer leitfähiger Verbindungen sollte das in diesem Fall hier IMHO möglich sein.
Muss der FI überhaupt 30mA sein? reicht nich U(L)<25V? zumindest für den Wonbereich sollte die Spannunsverschleppung im hier relevanten Sinne ausgeschlossen sein, wenn die Berührspannung auf 25V begrenzt ist. Unabhängig vom Nennwert des FI's.
Soweit meine unfachmännische Interpretation.
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BID = 116927
röhre Inventar
Beiträge: 3405 Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen
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Fehlernennstrom vom Fi spielt schon die Hauptrolle.
Bei einer Prüfung ist im Landw. Bereich darf die Ub nur 25 Volt betragen.
Wichtig für die Prüfung des Fi-Schalters.
Jetzt wo Teletrabi es andeutet, Totale Isolation vom Wohngebäude, kommen wir der Sache näher.
Nur sind Isolier-Muffen für die Wasserleitung sowieso vorgeschrieben,aber selten zu finden.
Einen sep. Potentialausgleich findet man auch nicht überall.
Im Wohnhaus TN, in der Landwirtschaft TT.
Schön und gut, in unserer Gegend nur TT-Form.
röhre
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BID = 116955
Teletrabi Schreibmaschine
Beiträge: 2317 Wohnort: Auf Anfrage...
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25V im landw. Bereich ist klar, jedoch würde ich es so interpretieen, dass dann im angrenzenden, nicht landwirtschaftlich genutzen Bereich der Nennauslösestrom auch über 30mA liegen darf, sofern eine Spannungsverschleppung größer 25V ausgeschlossen ist. Also z.B. auch TT mit 500mA-FI + 50-Ohm-Erdung. Muss dann also im Wohnbereich nicht unbedingt die 30mA erfüllen. - So würd ich den Text auslegen.
Problem gibt's bei TN und PEN-Bruch...
Da geht dann nur vollständige Isolierung wenn TN angestrebt ist.
Isoliermuffe: Einbaupflicht dürfte 1992 entfallen sein. (Außer wenn es für den Wassernetzanschluss geforfert ist und zwei getrenne Anschlüsse vorhanden sind)
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BID = 116974
röhre Inventar
Beiträge: 3405 Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen
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Der Prüfer der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft hat alle 500er Fi-Schalter bemängelt.
Kann das damit zusammenhaängen, das alles in einem Zählerschrank untergebracht ist?
Ich kenne das nur so, das auch das Wohnhaus mit einem 30mA ausgerüstet sein muß.
röhre
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