Abmahnung der Fa. Schott über C eran (Achtung markengeschützter Begriff)

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Autor
Abmahnung der Fa. Schott über C eran (Achtung markengeschützter Begriff)

    







BID = 364810

admin

Administrator



Beiträge: 5023
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Heute habe ich eine Abmahnung durch einen Anwalt der Fa. Schott AG erhalten. Abgemahnt wurder der Begriff "C eran" und das obwohl ich Produkte dieser Firma verkaufe.
Zur Sicherheit werden alle Begriffe, die dieses Wort enthalten, im Forum gefiltert.

Die Abmahnung betrifft nicht das Forum sondern eine andere Domain.

Ich bitte darum, keinerlei Diskussionen über Produkte dieser Firma zu führen, da sicher mit weiteren Abmahnungen zu rechnen ist. Bitte auch keinerlei Beschimpfungen gegen diese Firma - das würde dem Forum und mir nur schaden.

Ich distanziere mich nun von jeglichen Produkten dieser Firma und werde diese Produkte selbstverrständlich nicht mehr verkaufen. Auch eine Hilfestellung zuz diesen Produkten wird es nicht mehr geben. Daher bitte keine Anfragen mehr an mich dazu.

Mit der Angelegenheit ist eine sehr fähige Anwältin beauftragt.

admin

ps.

Wenn man z.B. in Google sucht, findet man weitere "Leidensgenossen".



[ Diese Nachricht wurde geändert von: admin am 30 Aug 2006 20:31 ]

BID = 364832

admin

Administrator



Beiträge: 5023
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Es stellt sich so langsam heraus, dass sehr viele das "verbotene" Wort verwendet haben und abgemahnt wurden.

Für mich stellt sich nun die Frage :

Warum soll niemand mehr für c... dieser Firma werben und deren Produkte, die ja durchaus brauchbar sind, verkaufen ?

Warum will diese Firma, die ja wohl das Produkt entwickelt hat, dieses durch Händler nichtz verkaufen ?

Wir können im offtopic gerne darüber diskutieren.

Wir verwenden dazu
statt c e r a n -- cccccc
statt der abmahnenden Fa. Schott ---- firma s
und statt dem vertretenten anwalt einfach nur s-anwalt

admin

BID = 365578

admin

Administrator



Beiträge: 5023
Wohnort: Heilbronn
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Laut den Anwälten der Gegenseite sieht es so aus, dass Produkte, die das Wort "C E R A N" enthalten, nur mit Produkten der Fa. Schott zu reinigen sind. Andere darf es nicht geben.

Die Fa. Schott beansprucht für sich das Recht auf Reinigungsmittel, Pflegemittel usw. für deren C eran Produkte.

Nun frage ich mich :

Ist es tatsächlich so, dass man deren Produkte nur mit deren Reinigungsmitteln sauber bekommt ?
Ich kenne mich damit nicht aus, aber vieleicht hat ja jemand damit Erfahrung.

Postings dazu bitte im offtopic
und bitte keinerlei Angriffe auf die Fa. Schott.

ps.

Ich habe gerade ein solches Kochfeld, das als ein Produkt der Fa. Schott AG ausgewiesen ist, mit einem Original Miele C ranreiniger( steht auf der Flasche) versucht zu reinigen.

Erfolg na ja


BID = 365596

Gilb

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Es gibt im Miele ET-Verzeichnis (253.566 Teile) nur 2 Teile, die das Wort *C c c c c* enthalten, das sind beides Reiniger (alte und neue Teile-Nr.)

Dann gibt es dort 1.188 mal den Begriff "Glaskeramik-Kochfl."

Einige Zeit wurden die Miele-Glaskochfelder sicher auch von der Fa. S. produziert, ob das immer noch so ist, kann ich spontan nicht sagen.

Man kann eine Glaskeramikkochfläche jedoch mit einfachem SIDOL (dem Poliermittel für Buntmetalle, wie Kupfer und Messing) prima sauber bekommen.
Fläche damit einreiben, antrocken lassen, auspolieren.
Billig und gut.
Ob die Spezialmittel wirklich eine "Schutzschicht" hinterlassen, die mehrere hundert Grad Celsius übersteht, zweifele ich an.

BID = 365911

admin

Administrator



Beiträge: 5023
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Dann könnte ein Reinigungsmittel, das nicht von dem Abmahner Schott zertifiziert ist, durchaus auch eben diese Produkte von Schott reinigen ??

Aber zumindest laut dem Schreiben der Anwälte darf unter keinen Umständen ein Sidol z.B. als Reinigungsmittel für C E R A N verkauft werden.

Sind die Produkte von Schott eventuell einfach nicht geeignet für eine Reinigung mit einem normalen Reiniger ?
Eventuell braucht man da vielleicht spezielle Produkte der Fa. Schott ?
Ich habe mich mal auf deren Homepage umgesehen - Dort werden keinerlei Reinigungsmittel abgeboten.

admin, der sich fragt mit was man denn Schott Produkte reinigen darf





BID = 365938

Gilb

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Beiträge: 16262
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Hallo Admin, lieber Baldur,

da ich deinen Beitrag nicht dorthin verschieben kann
setze ich dir hier einen Link zur Antwort im Haushaltsteil https://forum.electronicwerkstatt.d......html


der Gilb

PS: Wenn z.B. die Hersteller von Waschmaschinen-Entkalkern in der
Werbung angeben, dass ihr Produkt von führenden, teils namentlich
genannten, Geräte-Herstellern "empfohlen" wird, so bedeutet
das wohl nicht mehr, als dass dieses Gerät keinen Schaden durch
die Anwendung des Produkts bekommt.
Laut einer, mir vorliegenden, Serviceanweisung der Fa. M. aus GT
gibt es wohl doch Kochfeld-Reiniger, die eine "Zulassung" der
Fa. S. AG aus M. haben.
Ob das so, wie bei den Kalkmittelchen, zu verstehen ist, weiß ich nicht.

BID = 366867

admin

Administrator



Beiträge: 5023
Wohnort: Heilbronn
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Da fällt mir doch gerade was ein :
Es gab vor längerer Zeit eine Abmahnung wegen der geschützten Marke "Teflon ®".
Hier hat der Markeninhaber - Du Pont war es - mir ein Fax geschickt ich solle doch das Wort bitte aus meinen Seiten herausnehmen.
Es waren keinerlei Rechnungen von Anwälten, die sich ev. bereichern wollen dabei, keinerlei Unterlassungserklärungen usw.

Gerne habe ich Teflon ® aus den Shop-Seiten entfernt.

Zu so einer Info war Schott nicht fähig aber Du Pont absolut beispielhaft

Daher kann ich Produkte , die Teflon ® enthalten, sehr empfehlen. Ich denke der Service wird dort schon da sein.

admin





BID = 366912

Gilb

Urgestein



Beiträge: 16262
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Manchmal gelingt es mir auch, meine Frau, mit netten Worten, zum Kochen zu bringen.

Nee, im Ernst: Hat man früher etwa erst mal miteinander gesprochen und dann erst, wenn es gar nicht mehr anders ging, mit dem Anwalt gedroht, und dann, wenn es immer noch nicht ging, den Anwalt eingeschaltet?

Wir kleinen oder auch größeren Händler sind doch für Zulieferer nur lästiges Beiwerk. Nur Endkunden / Endverbraucher sind noch schlimmer zu ertragen.
Die Endis oder auch wir machen doch keine (nennenswerten) Stückzahlen.
Und wenn man so ein innovatives Teil zu vermarkten hat, kann man sich auch die Weiterverarbeiter wohl noch aussuchen.
Denn auch bei den Herstellern geht man deshalb sehr sparsam mit dem "bösen" C-Wort um.

Ach Mist, ich wollte gleich schlafen gehen, jetzt rege ich mich schon wieder auf.

der Gilb

BID = 386148

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach

In der aktuellen c't Heft 24 findet sich auf Seite 114 das Foto einer Platine auf der ein völlig zerstörtes IC im SO-8 Gehäuse zu sehen ist. Deutlich ist noch das Philips Logo auf der Leiche zu erkennen.
Aus der Bildunterschrift: "Wie sich ein Überspannungsschaden manifestieren kann, zeigt ein Siemens-Foto."

Wenn das nicht der unberechtigte Gebrauch eines fremden Warenzeichens ist, fällt mir nichts mehr ein.
Als ob Siemens für ein Werbefoto nicht einen eigenen Chip hätte hochjagen können.

Ob die Justitiare der beiden Firmen sich darüber schon unterhalten haben ?
Afaik wird aber oft nach den Prinzip gehandelt "Haust du meine Tante nicht, hau ich deine Tante nicht".


_________________
Haftungsausschluß:



Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.



Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.



Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !

BID = 390644

Gilb

Urgestein



Beiträge: 16262
Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
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In einem "benachbarten" Forum hat jemand auch Fehler in den AGBs der Firma, die in Mainz ansässig ist und Glaskeramik herstellt, gefunden:



BID = 407940

Gilb

Urgestein



Beiträge: 16262
Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
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Hallo Baldur, geschätzter Admin,

gibt es zum Thema schon etwas Neues zu berichten oder ist einfach nur Gras drüber gewachsen?
Oder habe ich etwas nicht mitgekriegt, da ja auch der Warntext nicht mehr angezeigt wird.

Fragt mit liebem Gruß
der Gilb

BID = 460797

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Ob die Billig-Firma VESEG tatsächlich ausschließlich Glaskeramik des Abmahners in ihren Geräten verbaut...?

Auf ihren Internet-Seiten wird zumindest der abgemahnte Begriff verwendet. Einen Hinweis auf das fremde Markenzeichen fand ich dabei nicht.

http://seg.promato.de/index.php?doc=37&nav=NAV_5-1-2_S

(vorletzter Absatz, "2005")

[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 30 Sep 2007  9:49 ]


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