Gefunden für abzweigdose schutzbereich - Zum Elektronik Forum





1 - Leitung verlängern im Schutzbereich 1 -- Leitung verlängern im Schutzbereich 1




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  Bei uns wird nächste Woche folgende Situation schlagend:

Aktuell hängt im Schutzbereich 1 der Badewanne eine Gaskombitherme, elektrisch versorgt von einer von unten (hinter den Fliesen) kommenden Leitung YM-Steg-J 3x1,5.

Nun kommt stattdessen deutlich höher oben eine Pumpe für eine Hauszentralheizung und ein sog. Frischwassermodul (ein Wärmetauscher, der mit dem Heizungsvorlauf Trinkwasser erwärmt). Die elektrische Zuleitung muss also um etwa 1,5m nach oben verlängert werden.

Die Arbeiten werden durch einen Elektriker der Haustechnikfirma ausgeführt, aber ich traue denen nicht ganz.

Was für legale Möglichkeiten gibt es eigentlich, so eine Verbindung herzustellen? Eingeputzte Kerbverbinder kämen IMO auf alle Fälle in Frage, aber ich bezweifle, dass die Kollegen das nötige Werkzeug haben. Wie sieht es mit einer UP-Abzweigdose IP44 aus? Eigentlich nicht zulässig, oder?

Zuletzt fiele mir noch eine Schrumpf- oder Gelmuffe mit Wagoklemmen ein, die wäre relativ leicht zu bekommen.

An sich scheinen die Kollegen recht solide zu arbeiten, aber vor meinem inneren Auge entstehen trotzdem Bilder von - im harmlosesten Fall - einem AP-Abzweigkasten IP44 und - im schlimmsten Fall - einer fliegenden Blockklemme und viel Isolierband
2 - Schutzbereich 2 / Abzweigdose -- Schutzbereich 2 / Abzweigdose
Setz die Abzweigdose oberhalb 2,25m von OK FFB - dort endet der jeweilige Schutzbereich.
Warum kannst du nicht auf die Dose verzichten? Lassen sich die Leitungen nicht "regelkonformer" direkt in Schalterdosen ziehen, oder evtl. per diverser Verbinderarten klemmen- und damit dosenlos verlängern?

Übrigens würde ich in jedem Fall auf raumfremde Stromkreise und Leitungen verzichten, auch wenn sie oberhalb der Schutzbereiche laufen!

ciao Maris ...








3 - L1, L2, L3 -- L1, L2, L3

Zitat :
sam2 hat am  7 Jul 2004 23:52 geschrieben :

Macht doch nichts, ist ja sicherlich noch im Schutzbereich...


Du meinst damit, dass es unzulässig ist?
Hatten wir eben schon im Chat die Frage, ob das so okay ist und konnten keine eindeutige Vorgabe finden. Laut Aussage eines Chatters soll's da ab 2,25m über Dusch-Boden erlaubt sein, RolSim meinte, dass er das schon häufiger in Hotels so gesehen hätte, allerdings sich dann auch gefragt hat, ob das so ganz okay ist.
Und mit den 2,25 wäre noch die Frage, ob das für 230V oder Kleinspannungsgeräte gedacht ist.

Kannst du da was genaueres sagen?

Edit:
Röhre:
Wenn's wenigstens 'ne Wechselschaltung wäre. Da könnte man ja noch _irgendwie_ Sinn drin sehen. aber nein, es ist einfach die Zuleitung aus einer Aufputz-Abzweigdose aus dem Nebenraum (Werkstatt, also nich wundern wegen Aufputzdose) zum Ventilator. Das Schaltsi...

Nicht gefunden ? Eventuell gibt es im Elektroforum Transistornet.de für Abzweigdose Schutzbereich eine Antwort
Im transitornet gefunden: Abzweigdose Schutzbereich


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