Gefunden für abschaltbedingung rcd erdungswiderstand - Zum Elektronik Forum |
| 1 - B13 vs. C13 -- B13 vs. C13 | |||
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| 2 - PE in der Unterverteilung netzseitig nicht angeschlossen -- PE in der Unterverteilung netzseitig nicht angeschlossen | |||
| Hallo,
so so, ein TT-Netz also. Fand ich aus eigener Erfahrung nur "ungewöhnlich", da ich es bisher nur mit dem TN-Netz (im privatem Bereich) zu tun hatte. Naja, daß der PE getrennt unter Einhaltung der entsprechenden Mindestquerschnitte verlegt werden kann, war mir schon bewusst. Nur eben, daß die bei mir verlegte Leitung ein NYM-J 5*10mm² zu sein scheint. @sam Ja, ich bin Eigentümer der Anlage. Und ich bin mir nicht bewusst etwas unterstellt zu haben, wenn´s so rüberkam - auch ok. Was ich daran zu suchen habe? Ich möchte überprüfen, ob alles in Ordnung ist, da ich selbst Elektrofachkraft bin. Oder ist etwas daran verkehrt, wenn man um die Elektrosicherheit bemüht ist und sich informiert? Klar denke ich, daß hier einige Leute auf dem Gebiet der Elektroinstallation über ein "Mehr" an Erfahrung verfügen, es gibt nunmal nicht die "universelle Elektrofachkraft". Es war mir auch nur wichtig zu wissen, ob dann die Abschaltbedingung im Fehlerfall auch eingehalten wird, da der Schleifenwiderstand ja "relativ" hoch ist, als wenn ich das TN-Netz verfügbar habe. Nunja, dafür sorgt ja glücklicherweise der RCD, der auch, meßtechnisch nachgewiesen, in der entspre... | |||
3 - vernünftige Ersatzeinspeisung -- vernünftige Ersatzeinspeisung | |||
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Nabend zusammen, noch ne Frage, welche Erdungswiderstände sind denn so erreichbar und welcher ist erstrebendswert? Die Abschaltbedingung für TN Netz mit RCD ist doch 50 V / 0,03 A also 1.6 k Ohm oder ??? ... | |||
| 4 - Was kann und darf man im Altbau installieren? -- Was kann und darf man im Altbau installieren? | |||
| Moin,
Haftung für deine Arbeiten zuzüglich dem, was dir bei gewissenhafter Erledigung auffallen müsste. Also zum Beispiel ein nicht aufgelegter PE in der HV sollte beim Steckdosentausch doch in der obligatorischen Schutzmaßnahmenprüfung auffallen, da hilft dir auch nichts, dass du di steckdose korrekt angeschlossen hast und gar nicht in die HV geschaut hast.Hättest nunmal feststellen müssen, wenn du die zugerhörige Kontrolle deines Werks per Schleifenwiderstands- oder PE-Widerstandsmessung durchführst. H05VV im Rohr? => Tauschen. H07RN könnte man vielleicht noch durchgehen lassen, aber 05VV wäre mir da zu wenig. Oder auf 12V-Betrieb umstellen, wobei da die Frage des Spannungsfalls und Strombelastbarkeit interessant wird. Ferner sind 1,5² als Mindestquerschnitt Pflicht bei fester Verlegung. Wirst du ihnen wohl ezählen müssen, dass das vielelicht kein akutes Sicherheitsrisiko darstellt, du es aber nicht auf deine Kappe nehmen willst. Wenn der Vadder dass so für akzeptabel befunden hat und sie selbst damit leben wollen, deren Problem. Du könntest aber nich solche Normverstöße absegnen und im Zweifelfalls deinen Kopf dafür hinhalten. Müssen sie entscheiden, ob sie's tauschen oder es irgendwie selbst dranfrickeln. An deiner Stelle würd ich von diesen fraglich... |
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