Recht am Bild, Bsp. Straftäter

Im Unterforum Off-Topic - Beschreibung: Alles andere was nirgendwo reinpasst

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Autor
Recht am Bild, Bsp. Straftäter

    







BID = 635916

bastelheini

Schriftsteller



Beiträge: 618
Wohnort: Sachsen
 

  


Hallo, wiß jemand warum in den Nachrichten manchmal die Täter (am Beispiel Ansbach) der Täter gezeigt wird und manchmal unkenntlich gemacht wird?



Warum mal so und mal so? Gibt es da eine Regelung?

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---MfG Bastelheini---
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BID = 635918

GeorgS

Inventar



Beiträge: 6450

 

  

Nein,
aber ich weiß, daß du keinerlei Durchblick
in der Einteilung der Unterforen hast.
Kopfschüttel

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Dimmen ist für die Dummen

BID = 635919

Racingsascha

Schreibmaschine



Beiträge: 2247
Wohnort: Gundelsheim
ICQ Status  

Ich vermute, dass die Sendeanstalten das Recht am eigenen Bild mal als Opt-in, mal als Opt-out auslegen.

_________________
Fnord ist die Quelle aller Nullbits in deinem Computer.
Fnord ist die Angst, die Erleichterung, und ist die Angst.
Fnord schläft nie.

BID = 635926

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Sagen wirs mal so:

Als Täter eines derartigen Amoklaufs könnte man als Person der Zeitgeschichte betrachtet werden...

BID = 635930

Kleinspannung

Urgestein



Beiträge: 13360
Wohnort: Tal der Ahnungslosen


Offtopic :

Und wieso eigentlich Täter?
Der arme arme Kerl ist doch zum Schluß bestimmt nur Opfer der Gesellschaft,des Umfeldes oder der pösen pösen Videospiele.
Oder warum sonst kämpft man mit Steuer und/oder Krankenkassengeldern um sein Leben?
Wenn ich die Knarre da gehabt hätte,hätte ich vermutlich aus Versehen nen halben Meter höher gezielt.
Dann wäre die Sache mit nem Sarg und paar Schaufeln Erde erledigt gewesen.


_________________
Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie.
(Albert Einstein)

BID = 635936

bastelheini

Schriftsteller



Beiträge: 618
Wohnort: Sachsen

Oha...war grad selbst verwundert...wollte das Ganze in Offtopic posten, liegt wohl daran das ich immer viele Tabs aufhab, und grad nach nem andren Thema von mir geshcaut hab... hab ich mich wohl verklickt:)

@GeorgS

was du so alles weißt...beeindruckend....nur bringt mich das hier überhaupt nicht weiter...
schüttel weiter mit dem Kopf vielleicht hilft dir das ja...

@rest

Weiß jemand ob es eine rechtliche Grundlage gibt, wo drinne steht "darf gezeigt werden" oder halt bei bestimmten Ausnahmen nicht




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---MfG Bastelheini---
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BID = 635947

posinega

Doppelanmeldung daher gesperrt

Knallfrosch! [/quote]

Zitat :
Wenn ich die Knarre da gehabt hätte,hätte ich vermutlich aus Versehen nen halben Meter höher gezielt.
Dann wäre die Sache mit nem Sarg und paar Schaufeln Erde erledigt gewesen.
Schöner kann der Konjunktiv2 perfekt nicht sein, denn:
hättest gezielt und nicht getroffen wärest im Sarg.

BID = 635949

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681

BID = 635977

2N3055

Schreibmaschine



Beiträge: 1383
Wohnort: Sulzbach (Ts.)

Solange ein Straftäter nicht rechtskräftig verurteilt wurde, gilt er (juristisch) nur als Verdächtigter bzw. als Beschuldigter. Solange darf er eigentlich nicht so gezeigt werden, daß er wiederzuerkennen ist.

(Private Sendeanstalten und gewisse Blätter nehmen es damit aber meist nicht so genau .)

Ich denke, das ist auch gut so. Es braucht sich nur jeder mal vorzustellen, er wird irrtümlich wegen z. B. Benzindiebstahls an einer Tankstelle vorläufig festgenommen und findet sich dann mit einem deutlichen Bild in der Zeitung wieder: "Der einschlägig bekannte Forenbesucher ´Bastelheini´ wurde auf frischer Tat ertappt ...´

In unserem Rechtssystem gilt, zumindest theoretisch, immer noch die Unschuldsvermutung (nur wird das auf Seiten des Gesetzgebers immer öfter vergessen)


[ Diese Nachricht wurde geändert von: 2N3055 am 23 Sep 2009 10:36 ]

BID = 635987

GeorgS

Inventar



Beiträge: 6450

Besonders eng wird das meines Wissens
bei jugendlichen Straftätern gesehen,
da man die auf Biegen und Brechen
resozialisieren will.
Das ist aber wohl ein anderer rechtlicher
Zusammenhang.
Georg

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Dimmen ist für die Dummen

BID = 636076

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681


Zitat :
Solange ein Straftäter nicht rechtskräftig verurteilt wurde, gilt er (juristisch) nur als Verdächtigter bzw. als Beschuldigter. Solange darf er eigentlich nicht so gezeigt werden, daß er wiederzuerkennen ist.

Für Fahndungsfotos gilt eine Ausnahme? Ohne Wiedererkennungswert sind die recht witzlos, denke ich

Ich meine, in GB gibt es eine private Website, auf der Portraits verurteilter Sexualverbrecher zu sehen sind. Ein Brite wurde fast gelyncht, weil er jemandem auf dieser Seite zufälligerweise ähnlich sah...

BID = 636078

Murray

Inventar



Beiträge: 4862

Andere Länder andere Sitten

Einem Fahndungsfoto liegt allerdings meist schon ein Haftbefehl oder ähnliches zu Grunde

BID = 636079

bastelheini

Schriftsteller



Beiträge: 618
Wohnort: Sachsen

Meine Frage rührte ja grade daher, das es bei ein und der selben Person in der gleichen Situation eben mal so und mal so ist.

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---MfG Bastelheini---
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BID = 636530

nabruxas

Monitorspezialist



Beiträge: 9269
Wohnort: Alpenrepublik

Warum schreibst Du die Zuschauerredaktionen nicht an?
Üblicherweise bekommst Du gute Infos, zB. beim ZDF hatte ich sehr gute Erfahrungen.

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