Geräuschrätsel

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Autor
Geräuschrätsel

    







BID = 634235

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681
 

  



Zitat :
Gilt die StVO in einer BW-Kaserne?

Jawohl, weil der Dienstherr Ordnung mag. Komplett mit rechts vor links, Rechtsfahrgebot und Tempolimits.
Als Besucher mit KFZ (z.B. Verabschiedung von Soldaten in den Auslandseinsatz) hat man aber auch tunlichst das zu tun, was die uniformierten Einweiser einem sagen.
Polizei, die nicht MP ist, wird man auf Kasernen aber recht selten antreffen.

BID = 634245

GeorgS

Inventar



Beiträge: 6450

 

  


Zitat :
Jawohl, weil der Dienstherr Ordnung mag. Komplett mit rechts vor links, Rechtsfahrgebot und Tempolimits.
Als Besucher mit KFZ (z.B. Verabschiedung von Soldaten in den Auslandseinsatz) hat man aber auch tunlichst das zu tun, was die uniformierten Einweiser einem sagen.
Polizei, die nicht MP ist, wird man auf Kasernen aber recht selten antreffen.


Hallo Bartho,
das ist keine Begründung. Der Hausherr kann in jedem
Gelände Besuchern auferlegen, nach den Regeln der
StVO zu fahren, und "Unfolgsame" hinauswerfen.
Nur, wenn zwei PKW auf dem Gelände infolge Mißachtung
der Vorfahrtsregelung zusammenstoßen, dann wird
eine Strafe wegen Mißachtung § X StVO nicht
nicht erfolgen, weil die VO nicht gilt.
Dort wo sie gilt, wird sie auch von Verkehrsbehörde,
Polizei und Staatsanwaltschaft durchgesetzt.
In der Kaserne hat der Standortälteste Hausrecht und
evtl. das Soldatengesetz, aber auch die StVO?
Ich hab die letzte Stunde mal nach der Sache gegoogelt,
und weder in der StVO, noch in dem übergeordneten StVG
einen Wortlaut zum Geltungsbereich gefunden.
Es wird zwar an einigen Stellen von öffentlichen Straßen
und öffentlichem Verkehr (!) gesprochen, aber nirgends
findet man eine Definition/Abgrenzung.
Die entspechende VO bzw Gesetz in Österreich sind da
glasklar.
Für eine Kaserne, die ja eben dem öffentlichen Verkehr
nicht zugänglich ist, dürfte die StVO nicht gelten.
Gruß
Georg





_________________
Dimmen ist für die Dummen

BID = 634315

Ronnie1958

Schreibmaschine



Beiträge: 1343
Wohnort: Taunusstein

Vor Jahren habe ich ein Gerichtsurteil gelesen, dem zu entnehmen war, dass auf privaten, aber uneingeschränkt für (Kraft-)Fahrzeuge zugänglichen Geländen die Schilder mit der Aufschrift "Hier gilt die StVO" nicht verbindlich sind. Die Eigentümer versuchen damit nur, irgendwelchen Ansprüchen aus dem Weg zu gehen. Das kann ihnen gelingen oder auch nicht und hängt vom Einzelfall ab.

Wenn man als Hausherr die Kontrolle darüber hat, wer ein Gelände betritt oder befährt, hat man auch das Recht, Regeln vorzugeben, und sei es nur, die der StVO zu übernehmen. Wenn es die Betriebs- und Arbeitsabläufe erfordern, kann man auch Ausnahmen zulassen, z.B. Parken entgegen der Fahrtrichtung.

Ich werde die Frage in einem Forum stellen, in dem auch Juristen zugegen sind und einen Link dorthin setzen, wenn genug Antworten beisammen sind.


Ronnie

BID = 634325

GeorgS

Inventar



Beiträge: 6450


Zitat :
Ich werde die Frage in einem Forum stellen, in dem auch Juristen zugegen sind und einen Link dorthin setzen, wenn genug Antworten beisammen sind.


Hallo Ronnie,
ich bin gespannt.
Oft liest man an Werkeinfahrten :
"Hier gilt die StVO"
im Grunde ist das eine Straftat, denn da wird der
Versuch unternommen, den Geltungsbereich des
Gesetzes abzuändern, und das ist ein "Staatsverbrechen".
Bei meiner Googelei gestern abend bin ich auch
auf die Aussage gestoßen, daß auf Privatgrundstücken, die
"mit Willen des Eigentümers oder offensichtlicher
Duldung" dem öffentlichen Verkehr zugänglich sind,
die StVO auch gilt. (Das wäre z. B. der Parkplatz
eines Baumarkts).
Gruß
Georg



_________________
Dimmen ist für die Dummen

BID = 634339

Ronnie1958

Schreibmaschine



Beiträge: 1343
Wohnort: Taunusstein

Georg, Du machst Dir viel zu viel 'nen Kopp Erst wenn der konkrete Fall eingetreten ist, Du etwa auf dem Supermarktparkplatz einer merkbefreiten Nokiazicke ausweichen musstest und in die Reihe Einkaufswagen, die drei Meter in die Fahrbahn ragt, gebrettert bist, wird es Zeit, sich damit zu beschäftigen. Noch sinnloser ist allerdings das Schild "Benutzung auf eigene Gefahr", ohne auf eine besondere Gefährdung hinzuweisen. Schließlich leben wir Alle auf eigene Gefahr. Hier wäre zum Beispiel im Winter der Hinweis "Weg wird nicht geräumt und gestreut" angesagt.

Hinweis: Ich mache mich jetzt mal dünne, weil ich draußen was zu zu bauen habe. Das Wetter ist ideal - bedeckt und um 20 Grad. Kann sein, dass ich erst am 17. wieder hereinsehe.


Ronnie

BID = 634575

Ronnie1958

Schreibmaschine



Beiträge: 1343
Wohnort: Taunusstein

Bei der Frage im anderen Forum, was der Hinweis auf die StVO bringt, ist noch nicht viel herausgekommen - ich warte noch ein wenig ab. Ich habe mit dem Suchbegriff geguckelt und bin auf einige interessante Meinungen gestoßen.

http://www.focus.de/finanzen/recht/......html

Aus folgender Sammlung von Urteilen geht hervor, dass z.B. auf einem Supermarktparkplatz sehr wohl die StVO gilt:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=20080

Eine Anwaltskanzlei zu dem Thema:

http://www.rakotz.de/Blog/Kuriosita.....ht_35

Was lernen wir daraus? Niemand kann auf seinem Privatgelände die Gültigkeit der StVO bestimmen, wenn man nicht ohne Weiteres drauffahren kann, aber die StVO gilt auf Supermarktparkplätzen. Hätte ich jetzt auch nicht gedacht

BID = 634632

ElektroNicki

Inventar



Beiträge: 6429
Wohnort: Ugobangowangohousen

Mein Opa baute sich seinen ersten LKW selber, ich bau mir ein Motorrad
Heute hab ich die Kiste noch mal laufen gelassen....
Also ich bin mir echt nicht sicher, wie ich die Geräuschkulisse des Motors deuten soll.....
Er klingt irgendwie ziemlich laut, dafür, dass er so klein ist....
Jetzt muss ich es nur noch schaffen, ein altes Fahrrad mit Gangschaltung zu bekommen.....


_________________

BID = 634655

GeorgS

Inventar



Beiträge: 6450

Hallo Ronnie,
womit alle Klarheiten beseitigt sind.
Danke für die Linkse.
Gruß
Georg

_________________
Dimmen ist für die Dummen

BID = 634692

DonComi

Inventar



Beiträge: 8605
Wohnort: Amerika

Mein Fahrlehrer (schon ein bischen her): "übe niemals auf einem Parkplatz Autofahren, auch nachts nicht! Wenn die dich erwischen, musst du Jahre warten, bis du einen erneuten Versuch unternehmen kannst!" (sinngemäß zitiert).

Jetzt weiß ich auch, warum auf dem Parkplatz bei WalMart (edit: ist jetzt Real) die Polizei Streife fährt und warum da manchmal so düstere Gestalten sind.

Die Gängster üben fahren...

_________________


[ Diese Nachricht wurde geändert von: DonComi am 18 Sep 2009  1:06 ]

BID = 634701

ElektroNicki

Inventar



Beiträge: 6429
Wohnort: Ugobangowangohousen

Deshalb hab ich das woanders geübt.
Hier ist halt quasi null Polizeipräsenz, außerdem gibt es sehr viele gut ausgebaute Wege, auf denen höchstens 10 Fahrzeuge im Monat (sic!) fahren.
Hab gestern mal den Schalldämpfer abmontiert und ließ den Motor laufen.
Wie schon erwähnt, war der Motor ziemlich laut.
Ich schraubte ein etwa meterlanges Stahlrohr als Krümmer an...
Das wirkte wie eine Richtantenne.
Der Motor klang beim Horchen ebenda ziemlich leise, stellte man sich hinter den Krümmer (das Rohr war tatsächlich etwas krumm) hörte es sich an wie ein knatternder Hubschrauber...
So weit so Pflaumenkuchen.
Der Vergaser war von einem schwächeren Motor, das Gemisch ist deshalb imho zu fett (Zündaussetzer und Abgase, die nicht nur im Motor brennen). Leider gibts keine Einstellnadel.
Mal sehen ob ich das nachrüsten kann.
Gewindebohrer sind vorhanden!

_________________

BID = 634739

Ronnie1958

Schreibmaschine



Beiträge: 1343
Wohnort: Taunusstein

Nicki, nach meinen bescheidenen Kenntnissen in der Richtung haben Rasenmähermotoren keine Einstellnadel, weil sie keinen Leerlauf in dem Sinn haben. Die lassen sich mittels des Gashebels nur in einem bestimmten Drehzahlbereich regeln, der irgendwie um das maximale Drehmoment angesiedelt ist. Dadurch laufen die Dinger wirtschaftlicher. Ist das Gras niedrig, mäht man mit weniger Drehzahl und spart Sprit, ist das Gras hoch, gibt man eben Gas. Wenn es sich um einen Zweitakter handelt, sind auch in einem bestimmten Drehzahlbereich die Spülverluste am geringsten und die Leistungsausbeute ist optimal.

Bevor Du einen brauchbaren Versager zerstörst, mach' Dich bitte mit den Grundlagen von Motoren und Vergasern vertraut. Wiki reicht für den Anfang. Was den anderen Vergaser angeht: Gibt es in Deiner Nähe kein Bäuerchen, das vielleicht einen Behälter mit Vergaserreiniger herumstehen hat? Das Ding eine Nacht reinlegen und dann durchblasen kann Wunder wirken.

Über die Frage, was für ein motorisiertes Gerät man wo bewegen darf, sag' ich jetzt mal besser nix.


Ronnie

P.S. Wenn jetzt einer mit 2000 qm Wiese sagt, die haben wohl einen Leerlauf - ich lerne gern!

BID = 634751

GeorgS

Inventar



Beiträge: 6450


Zitat :
Bevor Du einen brauchbaren Versager zerstörst

Hallo Ronnie,
wunderschöner Tüppfehler! :=)
Gruß
Georg
PS
Die zwei Benzinrasenmäher, die ich bisher näher
kenne, hatten beide eine Drehzahlregelung per
Windfahne im Kühlluftstrom. Der "Gashebel" ist
bei denen eigentlich der Sollwert-Einsteller
für die Drehzahl.

_________________
Dimmen ist für die Dummen

[ Diese Nachricht wurde geändert von: GeorgS am 18 Sep 2009 13:50 ]

BID = 634810

ElektroNicki

Inventar



Beiträge: 6429
Wohnort: Ugobangowangohousen

Leider hatten zwei Leute aneinader vorbei geredet und so wurde mein "Attempt" "gegroundet"


_________________

BID = 634839

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681

Die nicht-Schwimmervergaser von Briggs&Stratton-Motoren haben eine von außen zugängliche Nadelventilschraube (ist mit einer Zylinderfeder gesichert). Hinter dem Nadelventil verzweigt sich der Gang, so dass es zwei Öffnungen gibt: eine große vor der Drosselklappe und eine kleine hinter der Drosselklappe (Richtung Einlassventil). Falls man so einen Vergaser neu einstellen muss, dreht man diese Schraube erst ganz zu und dann 1,5 Umdrehungen auf. Wenn so ein einfacher Vergaser nicht mehr funktioniert, liegt das meistens an einer zu steif gewordenen Membran (ist Teil der Spritpumpe und des Autochokes), seltener an einem verstopften Sieb.
Bei Schwimmervergasern (diese zylinderförmigen Pötte) gibt es normalerweise nichts einzustellen. Die sind bloß häufiger der tiefste Punkt im Kraftstoffsystem (besonders bei Tecumseh-Motoren) und möchten evtl. vom Siff in der Schwimmerkammer befreit werden.
Bei den nicht-Schwimmervergasern, die man bei Kleinmotoren mit vertikaler Achse findet, gibt es zum einen die ganz einfache Version ohne Benzinpumpe (ein Steigrohr vom Nadelventil an den Boden des Tanks), zum anderen die Version mit einer kleinen Extrakammer oben im Tank. Diese Kammer wird dauernd mit Benzin befüllt und hat zur Niveauregulierung schlicht eine Überlauföffnung.
Der Autochoke ist auch sehr simpel, aber robust realisiert: Im Vergaser nach der Drosselklappe Richtung Ansaugkrümmer befindet sich eine Bohrung samt Gang, die zu einer separaten Kammer mit einer Schraubenfeder führt. Die Feder drückt die Membran nach oben, Unterdruck zieht die Membran nach unten. An der Membran ist der Regelstab für die Chokeklappe befestigt.
Hier sieht man so einen alten Vergaser mit Spritpumpe:
http://www.youtube.com/watch?v=ZIZg8myJPUM

Zur Drehzahlabregelung verwendet B&S entweder die von Georg angesprochene Windfahne, oder eine kleine Welle kommt aus dem Kurbelwellengehäuse. Innen sitzt auch ein Blech, das aber nicht durch Luft weggedrückt wird, sondern durch das Ölschleuderrad (heißt bestimmt anders) mit Öl beworfen wird.

Beim Durohr gibt es viele Videos, die zerlegte Kleinmotoren zeigen. Besonders Lehrreich sind die Videos von Davidsfarm. Unsere Motorgartengeräte werden nie wieder eine andere Werkstatt als meine sehen


@Nicki: Hä? Watt sachst Du?

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Bartholomew am 18 Sep 2009 21:24 ]


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