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Elektronischer oder Ferraris Zähler als Einspeisezähler? |
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BID = 633967
Papapuuh Neu hier
Beiträge: 40 Wohnort: Karlsruhe
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Hallo Forum,
der Anschluss meiner PV-Anlage steht bald bevor. Dazu habe ich heute diese Frage:
Seitens des VNB hat man mir zu verstehen gegeben, dass nur Zweirichtungszähler als Einspeisezähler für die PV-Anlage bei ihnen installiert werden dürfen.
Gerne würde ich aber viel lieber einen eigenen viel günstigeren Ferraris-Zähler installieren. Auch macht in meinen Augen ein Zweirichtungszähler an dieser Stelle überhaupt keinen Sinn, da ich ebenfalls den Eigenverbrauch von PV-Strom nutzen werde und somit eventuelle nächtliche Verbräuche der Wechselrichter über den Zweirichtungszähler nach dem HAK erfasst würden.
Meine Kernfrage ist also: Darf der VNB mir so etwas vorschreiben? Auf welcher Grundlage?
Vielen Dank schon im Vorraus für Eure Antworten!
Johannes |
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BID = 633968
Papapuuh Neu hier
Beiträge: 40 Wohnort: Karlsruhe
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Hier noch der original Text aus den "technischen Mindestanforderungen für Messungen" meines EVU's:
2.11.1 EEG-Anlagen
Für die Einspeisung von EEG-Anlagen ist bis zu einer Grenze von 100 KW installierter Einspeiseleistung eine
Jahresarbeitsmessung zulässig. Ab einer Leistung von 100 KW ist die Ausstattung mit einem Lastgangzähler
erforderlich (Förderung nach EEG nur bei Erfassung durch Lastgangzähler). Ansonsten gelten für EEG-Einspeisungen
die gleichen Festlegungen wie für die Entnahme aus dem Verteilnetz. Die Messung besteht immer aus einem Zwei-
Richtungszähler. Bei getrennter Erfassung von Überschuss- und Erzeugungsmengen sind beide Zähler als Zwei-
Richtungszähler auszuführen
Ansonsten gelten für EEG-Anlagen die gleichen Bedingungen wie für die Entnahme aus dem Verteilnetz.
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BID = 633993
Tobi P. Schreibmaschine
Beiträge: 2168 Wohnort: 41464 Neuss
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Zitat :
Papapuuh hat am 14 Sep 2009 16:52 geschrieben :
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Meine Kernfrage ist also: Darf der VNB mir so etwas vorschreiben?
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Ja.
Zitat :
Papapuuh hat am 14 Sep 2009 16:52 geschrieben :
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Auf welcher Grundlage?
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Auf Grundlage der von ihm ausgearbeiteten technischen Anschlussbedingungen. Das Netz gehört dem VNB, also entscheidet der auch was du - bzw. der von dir beauftragte konzessionierte Elektrofachbetrieb - in diesem Netz zu installieren hast und was nicht. Wenn dein VNB also keine Ferrariszähler akzeptiert hast du Pech gehabt.
Gruß Tobi
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"Auch wenn einige Unwissende etwas anderes behaupten, bin ich doch der Meinung, dass man nie genug Werkzeug haben kann"
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BID = 634028
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Moment!
So einfach ist es nicht.
Der Meßstellenbetreiber entscheidet über die Art der Meßstelle.
Und der kann sehr wohl der Anlagenbetreiber sein...
Aber hier stellt sich die Situation doch gar nicht!
Du bekommst eine Anlage mit Eigennutzung.
Daraus folgt, daß die Zähler hintereinanderzuschalten sind.
Also ein Zweirichtungszähler anstatt des jetzigen (Einrichtungs-)Bezugszählers.
Dahinter kömmet dann der Solarzähler. Er ist also nur indirekt überhaupt an das Netz des VNB angeschlossen. Deswegen sehe ich hier keine Handhabe des VNB, auf die Wahl des Zählers Einfluß zu nehmen.
Du kannst hier ME sehr wohl eine geeichten Einrichtungs-Ferrariszähler ohne Rücklaufsperre wählen.
Den kombinierten Zweirichtungs-Bezugs-/Einspeisezähler hingegen stellt sowieso der VNB, entscheidet daher auch über dessen Technik.
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 634033
Papapuuh Neu hier
Beiträge: 40 Wohnort: Karlsruhe
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danke für die Antworten..
@Sam
ok, rein intuitiv hatte ich das auch so gesehen. Ich werde morgen nochmal mit meinem VNB darüber sprechen.
Ist das dann ein sogenannter saldierender Zähler? Wäre auch einer mit Rücklaufsperre einsetzbar? Ich möchte ja den Strom für die WR nicht mit 43ct + Haushaltsstrom bezahlen!
Der Mann vom VNB wollte mir erklären, dass es Umstände geben kann, welche den rücklaufgesperrten Zähler in die "falsche" Richtung zählen lässt. Ich habe diese Umstände jedoch nicht verstanden. Gibt es sowas?
@Tobi
nach EEG bin ich als Anlagenbetreiber dazu berechtigt meinen Strom selber zu messen. Mich stört eben die unsinnige Forderung nach einem Zweirichtungszähler nach einem Zweirichtungszähler!
Jedoch hatte der gute Mann am Telefon auch gemeint, dass ich in dem Falle eines eigenen Zählers nach EnWG §21 einen Dritten als Messstellenbetreiber benennen müsste und dies natürlich Kosten verursachen würde. Zu diesem Thema gibt es unterschiedliche Auffassungen, ob dieser Paragraph/Gesetz für Einspeiseanlage nach EEG2009 anzuwenden ist.
Wie seht ihr das? Viellleicht kennst sich ja jemand damit näher aus...
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