GEZ noch? Einwohnermeldeamt Verstoß gegen Datenschutz?

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Autor
GEZ noch? Einwohnermeldeamt Verstoß gegen Datenschutz?

    







BID = 619662

tsaphiel

Inventar



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Wohnort: Unterfranken (frei statt Bayern!)
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Moin Moin!
Wie bereits manchmal angedeutet bin ich vor kurzem umgezogen. Die erste eigene Bude!

Gestern kam ich von einem Seminar zurück und finde in meinem Briefkasten so einen netten grünen Umschlag aus Köln.
"wir konnten Sie unter obiger Anschrift nicht in unserem Adressbestand finden"
logisch!

Jetzt hab ich da angerufen und um Auskunft nach Bundesdatenschutzgesetzt gebeten.
So viele Stellen haben meine neue Adresse nämlich nicht (Stadt, Firma, amazon.de, Kabel Deutschland) und ich wollte wissen wer hier gepetzt hat.
Auskunft: Die haben meine Adresse vom Einwohnermeldeamt!
Dort hatte ich jedoch beim Anmeldung ausdrücklich einer Datenweitergabe wiedersprochen und extra einen Antrag auf Übermittlungssperre ausgefüllt.
http://formulare.bayern.de/bw/G1060.....e.pdf
Den muss man sich vorher und separat ausm Internet ziehen, den bekommt man nicht standardmäßig dazu gelegt.

So, meine Fragen jetzt:
Kann ich meinem Einwohnermeldeamt jetzt was, oder fällt die     [GEZ mahnt ab - abgemahnte Begriffe]      nicht unter die im Antrag genannten Stellen?
ich hatte sie nicht explizit bei "Gefahr für Leib und Leben" eingetragen.

Und:
Wie weiter vorgehen?
Generell hab ich kein Problem damit, die Gebühren zu zahlen.
Ich hab ja auch bei Kabel Deutschland jetz Internet, Telefon und Digitales Fernsehen beantragt.

Ich hab jetzt überlegt halt mein Autoradio und ein "neuartiges Rundfunkgerät" zum Preis von 5,76€ im Monat anzumelden, um Ruhe zu haben.

Problem ist nämlich, dass meine Gegensprechanlage kaputt ist und ich die Brüder also nicht rechtzeitig erkenne, wenn die kommen wollen.

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BID = 619667

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auch wenn die Gegensprechanlage kaputt ist musst du das Volk ja nicht in die Hütte lassen. Lass sie doch im Treppenhaus stehen bis sie schimmeln.

BID = 619668

Gilb

Urgestein



Beiträge: 16262
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Hallo Tsaphiel,

die GebührenEinzugsZentrale ist ja kein öffentliches Amt/keine Behörde
oder sonst etwas, was die Datenweitergabe des Einwohnermeldeamtes
rechtfertigen würde.
Ich musste auch schon vor Jahren feststellen, dass das Kreuzchen auf
behördlichen Anträgen, keine Daten weiterzugeben, ziemlich nutzlos ist.
Habe es allerdings hingenommen und nicht weiter verfolgt, ob es Absicht
oder Unachtsamkeit war.
Würde mich aber sehr interessieren, ob man "denen" mal an den Karren
pissen kann.

Die "Fahnder" musst Du nicht in die Wohnung lassen, im Treppenhaus können
sie ja nicht viel anrichten oder erkennen.

Liebe Grüße,
der Gilb


BID = 619669

Rhodosmaris

Schreibmaschine



Beiträge: 2354
Wohnort: Lindau/Bodensee

Tja die *G*E*Z* ist eine wunderbare Ausnahme, die sich auch dank des Rundfunkgebührenstaatsvertrages einiges rausnehmen darf. Sie erhält trotz Erteilung einer Auskunftssperre automatisch von den Einwohnermeldeämtern Nachricht über potentielle neue "Opfer". Schau mal auf http://www.*g*e*z*-abschaffen.de , da bekommst du einiges an Ratschlägen und Infos.

Gegensprechanlage kaputt??? Ich dachte hier ist das passende Forum dazu?

ciao Maris

Boah, wie soll ich denn URL schreiben, wenn ich nicht mal den Namen nennen darf? Also die Url ohne Sternchen schreiben, so dass die 3 bösen Buchstaben direkt nebeneinander stehen.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Rhodosmaris am  9 Jul 2009 12:20 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Rhodosmaris am  9 Jul 2009 12:21 ]

BID = 619681

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681

@tsaphiel:
Seit längerem bekommt die G€Z automatisch vom Meldeamt geänderte Daten.
Manchmal werden auch nicht-G€Z-Leute zum Schnüffeln rausgeschickt, sondern gleich welche von der zuständigen Landesrundfunkanstalt. Hier stand neulich ein netter älterer Herr vor der Tür. Der hat zuerst gefragt, ob ich der bin, der an der Klingel steht, und sich dann als NDR-Mitarbeiter ausgewiesen, der gerade eine Umfrage macht.

@Gilb: Wikipedia sagt:

Zitat :
Die     [GEZ mahnt ab - abgemahnte Begriffe]      ist demzufolge keine juristische Person, sondern Teil der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die     [GEZ mahnt ab - abgemahnte Begriffe]      ist jedoch eine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da sie eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Sie wird für die jeweilige Landesrundfunkanstalt tätig.


Gruß, Bartho

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Bartholomew am  9 Jul 2009 13:35 ]

BID = 619683

tsaphiel

Inventar



Beiträge: 3481
Wohnort: Unterfranken (frei statt Bayern!)
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Ich würde es ja verstehen, wenn "die Organisation" noch Forderungen an mich hätte, sprich: Ich da Schulden hättte, wie 3 Jahre nicht bezahlt trotz Anmeldung.
Dann hätte das EWMA meine Daten ja weitergeben dürfen, aber eine Weitergabe "einfach so" ist nicht ok.
Schafft nicht gerade ein Vertrauensverhältnis zu meiner neuen Heimatstadt. . .

Grundsätzlich finde ich es auch ok für das öffentlich rechtliche Programm zu zahlen, aber die Methoden find ich halt nicht ok.



NOch ein Nachtrag:
Was kostet es denn, wenn ich den Tuner in meinem TV deaktivieren lasse?
Eine deratige Bestätigung befreit doch dann, wiel ja kein "Empfang" mehr möglich ist.

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[ Diese Nachricht wurde geändert von: tsaphiel am  9 Jul 2009 13:45 ]

BID = 619697

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681

Den kannst Du selber deaktivieren, einfach auslöten.
Blöderweise wollen die G€Z-Ritter den Nachweis von einer Fachwerkstatt haben, dass das Gerät nicht mehr empfangsbereit ist. Du kannst So einem Vogel zeigen, dass der Fernseher keine Antennenbuchse mehr hat, und den Tuner danebenlegen; davon zeigen die sich unbeeindruckt. Die machen einem das Leben schwer, wo es nur geht.

Also Tuner auslöten, Gerät zum Fernsehfritzen um die Ecke schleppen, "Zertifikat" mit Geräte-Seriennummer und Betriebsstempel geben lassen. Als Gegenleistung was in die Kaffeekasse.
Falls noch ein VCR vorhanden ist, da genauso vorgehen.


Gruß, Bartho

BID = 619702

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Frag doch mal (schriftlich!) bei der Meldebehörde, aufgrund welcher Rechtsvorschriften sie die Daten unautorisiert weitergegeben haben.

BID = 619704

Her Masters Voice

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Beiträge: 5308
Wohnort: irgendwo südlich von Berlin

Diese Frage könnte man gleichzeitig auch dem örtlichen Datenschutzbeauftragten stellen.

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BID = 619740

kea5

Stammposter

Beiträge: 356


Zitat :
Jetzt hab ich da angerufen

Tja,
Jetzt wissen die, daß es Dich gibt, vorher konnten sie es nur ahnen.

Grundsätzlich totstellen und NICHT melden. Richtig leicht ist es, wenn Du dort NICHT gemeldet ist.

Anschreiben jeglicher Art ignorieren, am besten ungeöffnet entsorgen, das erspart Ärger für die, die damit nicht umgehen können. Also nicht damit umgehen! Das wiederholt sich im Abstand von einigen Monaten, dann vergehen wieder Jahre bis zum nächsten Umzug!

Unerwartete Besuche von Eintreibern sind ebenso zu ignorieren: Auf ein "Guten Tag, ich bin von ... " ist lediglich wortlos die Türe zu schliessen. Falls das Grundstück betreten wurde, darauf hinweisen und mit Polizei drohen. Falls der Fuß in die Tür gestellt wird, die Treppe hinuntewrwerfen!

Gruß

Nachtrag:
"ich wollte wissen wer hier gepetzt hat. "
Bei Adresshandel (das war hier nicht der Fall) einen Tipp: verschiedene Schreibweisen/Vornamen angeben bei Testabos, Preisausschreiben usw.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: kea5 am  9 Jul 2009 18:38 ]

BID = 619756

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681


Zitat :
Falls der Fuß in die Tür gestellt wird, die Treppe hinuntewrwerfen!

Bitte nicht, das wäre eine Straftat. Den Menschen höflich darauf aufmerksam machen, dass er gerade eine Straftat begeht (Hausfriedensbruch). Sollte der Fuß dann nicht verschwinden, und sollten keine Zeugen da sein, könnte man auf die Idee kommen, beherzt auf den Fuß zu treten (Aussage gegen Aussage). Man darf diese Typen übrigens auch des Treppenhauses verweisen, und nicht nur der Wohnung.
Wenn man etwas Lust/Zeit hat, kann man auch kontrollieren, ob der Scherge seinen Wagen evtl. falsch geparkt hat. Dann ein paar Fotos machen und das Ordnungsamt verständigen.

Es gibt drei Standardbriefe von der GEZ, der Ton darin wird immer unfreundlicher. Beantwortet man den ersten nicht, kommt der zweite, dann der dritte. Im nächsten Jahr wieder das gleiche Spiel, wenn man bis dahin keine Geräte anmeldet.

Briefe, die an die     [GEZ mahnt ab - abgemahnte Begriffe]      nicht als Einschreiben geschickt werden und keine Anmeldung enthalten, kommen da übrigens grundsätzlich nicht an (die Post scheint da einen extra großen Papierkorb für zu haben).

Schwer wird es, bei dem Verein ein "Downgrade" durchzuführen, da stellen die sich auch extra stur an. Anmelden geht sehr fix, abmelden dauert mehrere Wochen, wenn nicht gar Monate. Mehr dazu steht auf oben verlinkter Internetpräsenz.


Gruß, Bartho

BID = 619758

Kleinspannung

Urgestein



Beiträge: 13359
Wohnort: Tal der Ahnungslosen


Zitat :

Briefe, die an die     [GEZ mahnt ab - abgemahnte Begriffe]      nicht als Einschreiben geschickt werden kommen da übrigens grundsätzlich nicht an (die Post scheint da einen extra großen Papierkorb für zu haben)

Ja,handhabe ich auch so mit Post von denen.
Bei uns petzt auch das Meldeamt hab ich festgestellt.
Die Sache aber nicht weiter verfolgt.
Bin in den letzten 10 Jahren 3x innerhalb der Stadt umgezogen.
Komischerweise gab es dann kurze Zeit darauf gleich wieder "Post"

_________________
Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie.
(Albert Einstein)

BID = 619809

Otiffany

Urgestein



Beiträge: 13763
Wohnort: 37081 Göttingen

Wenn ich in meiner Heimatstadt eine Adresse vom Einwohnermeldeamt haben will, bekomme ich die nur, wenn ich persönlich dort vorstellig werde und 5,-€ zahle; soviel ist der Datenschutz wert!
Gruß
Peter

BID = 619819

Tobi P.

Schreibmaschine



Beiträge: 2168
Wohnort: 41464 Neuss


Zitat :
Bartholomew hat am  9 Jul 2009 19:21 geschrieben :

Bitte nicht, das wäre eine Straftat.


Nur rechtlich gesehen - anders betrachtet ist es ein Dienst an der Menschheit
Das Hausverbot wird selbstverständlich direkt für das gesamte Grundstück ausgesprochen - und zwar für alle Beschäftigten und Subunternehmer der G E Z - und geht neben dem mündlich ausgesprochenen Verweis auch per Einschreiben nach Köln. Etwaige Aussagen wie "Wenn Sie mich nicht reinlassen komme ich mit der Polizei wieder" ziehen sofort eine Anzeige wegen Nötigung nach sich - der Fuss in der Tür eine nähere Bekanntschaft mit einem Meter 1x150mm² an empfindlichen Körperteilen als Notwehrmassnahme sowie einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs, Nötigung und versuchten Einbruchs.
Hier soll mal einer wagen den Fuss in die Tür zu stellen

Gruß Tobi

_________________
"Auch wenn einige Unwissende etwas anderes behaupten, bin ich doch der Meinung, dass man nie genug Werkzeug haben kann"

BID = 619825

Onra

Schreibmaschine



Beiträge: 2486

Für jemanden, der so vehement den Wehrdienst verweigert hat, bist du recht militant.

Onra


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