Rechtsfrage: Fahrtkosten Praktikum

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Autor
Rechtsfrage: Fahrtkosten Praktikum

    







BID = 612354

HeinzVogel

Schreibmaschine

Beiträge: 1580
Wohnort: Welt
 

  


Hallo,

das ganze hier ist zwar ein Elektronikforum, aber meistens wisst ihr ja doch alles (besser).

heute bin ich mit folgendem Problem konfrontiert worden; ich konstruier mal schnell den konkreten Fall zusammen:

Ein Schüler (volljährig), der Sekundarstufe II (Gymnasium) in NRW, muss für 3 Tage an einem Universitätspraktikum teilnehmen.
Das ganze ist eine Pflichtveranstaltung.
Dem Schüler wurde ein Ableger einer Fachhochschule in knapp 50 Kilometer Entfernung zugewiesen.
Dorthin kommt man entweder via Zug oder Kraftfahrzeug.

Nun weigern sich die für die Organisation verantwortlichen Lehrer partout Fahrtkosten zu übernhmen, die für einen Schüler ohne Job, für insgesamt 6 Fahrten und bei Kosten von mehr als 25,-€ (im ÖPNV) nicht ganz unerheblich sind.

Ich fand die Situation etwas misslich und hab daraufhin mal meine Hilfe Angeboten.
Beim Stöbern im Netz habe ich folgendes gefunden:

http://www.schulministerium.nrw.de/.....O.pdf


Zitat :

§8 Unterrichtsort
(2) [...] Als Unterrichtsort gilt auch die der
Wohnung nächstgelegene aufnahmebereite Ausbildungsstätte, in der ein
lehrplanmäßig vorgesehenes Praktikum als schulische Veranstaltung
durchgeführt wird.


und:


Zitat :

§ 16
Wegstreckenentschädigung
(1) Die Wegstreckenentschädigung je Kilometer beträgt bei notwendiger
Benutzung eines
1. Personenkraftwagens0,13 Euro
2. sonstigen Kraftfahrzeugs0,05 Euro
3. Fahrrads0,03 Euro.


Nun meine finale Frage:
Ist das ganze Rechtsgedöns eine vernünftige Grundlage, auf der man argumentieren kann, oder gibt es an der Sache einen Haken?
Oder noch besser: Gibt es Dinge, die das ganze unterstützen?
Und schließlich, da ich mich im aktuellen Schulsystem gar nicht mehr auskenne:
Wo macht man solche Kosten geltend, bei der Schule oder beim Schulträger (Stadt)?



_________________
Nein, Frau Bundeskanzlerin. Dezidiert Nein.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: HeinzVogel am  5 Jun 2009 16:41 ]

BID = 612380

DonComi

Inventar



Beiträge: 8605
Wohnort: Amerika

 

  

Sowas musste ich damals auch selbst zahlen. Und den Lehrern die Kosten aufzuerlegen ist eine blumige Idee...

Wenn, dann würde ich zur Schulleitung gehen bzw. verlangen, an eine möglichst nahegelegene Bildungseinrichtung geschickt zu werden.
Die Schulleitung meiner damaligen Schule war so nett und hat sogar einem meiner Kollegen die Abschlussfahrt bezahlt! (Nein, er gehört zu keiner Minderheit ).

_________________

BID = 612385

ElektroNicki

Inventar



Beiträge: 6429
Wohnort: Ugobangowangohousen

Kann er denn nicht bei jemandem mitfahren?

Offtopic :
Ein Praktikum als Pflichtveranstaltung ist ja irgendwie eh Murks.
Bei uns ist sowas freiwillig, das hat dann den Vorteil, dass man von viel weniger unmotivierten Zeitabsitzern umgeben ist, die eh nur im Weg stehen


_________________

BID = 612419

HeinzVogel

Schreibmaschine

Beiträge: 1580
Wohnort: Welt

@DonComi: Den Lehrern soll ja nix auferlegt werden.
Gut es scheint so, als ist da organisatorisch vorher auch einiges schief gelaufen und deshalb ist das ganze ja auch nur fair.
@Nicki: Mitfahren ja, aber die anderen sind ja auch nicht blöde. Es kursieren sogar Gerüchte die Partnerschule bekommt alles bezahlt. Aber da muss ich mich nochmal umhören

_________________
Nein, Frau Bundeskanzlerin. Dezidiert Nein.

BID = 612452

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Zuständig ist die Wohnsitzgemeinde des Schülers (die muß ja nicht identisch mit dem Sachaufwandsträger der Schule sein).
Für Pflichtveranstaltungen müßte Fahrkostenfreiheit gelten, sofern es sich um die Regelschule handelt.

BID = 612454

HeinzVogel

Schreibmaschine

Beiträge: 1580
Wohnort: Welt

Ja, das ganze ist eine öffentliche, städtische normale Schule.
Klingt auf jeden Fall vernünftig.

_________________
Nein, Frau Bundeskanzlerin. Dezidiert Nein.

BID = 612458

ElektroNicki

Inventar



Beiträge: 6429
Wohnort: Ugobangowangohousen

Sicher?
Hier in RLP muss man den Bus in der 11/12/13 selber zahlen.
Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, sich das vom Staat finanzieren zu lassen, aber die Freibeträge sind niedrig.


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