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Rechtsfrage: Fahrtkosten Praktikum |
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BID = 612354
HeinzVogel Schreibmaschine
Beiträge: 1580 Wohnort: Welt
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Hallo,
das ganze hier ist zwar ein Elektronikforum, aber meistens wisst ihr ja doch alles (besser).
heute bin ich mit folgendem Problem konfrontiert worden; ich konstruier mal schnell den konkreten Fall zusammen:
Ein Schüler (volljährig), der Sekundarstufe II (Gymnasium) in NRW, muss für 3 Tage an einem Universitätspraktikum teilnehmen.
Das ganze ist eine Pflichtveranstaltung.
Dem Schüler wurde ein Ableger einer Fachhochschule in knapp 50 Kilometer Entfernung zugewiesen.
Dorthin kommt man entweder via Zug oder Kraftfahrzeug.
Nun weigern sich die für die Organisation verantwortlichen Lehrer partout Fahrtkosten zu übernhmen, die für einen Schüler ohne Job, für insgesamt 6 Fahrten und bei Kosten von mehr als 25,-€ (im ÖPNV) nicht ganz unerheblich sind.
Ich fand die Situation etwas misslich und hab daraufhin mal meine Hilfe Angeboten.
Beim Stöbern im Netz habe ich folgendes gefunden:
http://www.schulministerium.nrw.de/.....O.pdf
Zitat :
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§8 Unterrichtsort
(2) [...] Als Unterrichtsort gilt auch die der
Wohnung nächstgelegene aufnahmebereite Ausbildungsstätte, in der ein
lehrplanmäßig vorgesehenes Praktikum als schulische Veranstaltung
durchgeführt wird.
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und:
Zitat :
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§ 16
Wegstreckenentschädigung
(1) Die Wegstreckenentschädigung je Kilometer beträgt bei notwendiger
Benutzung eines
1. Personenkraftwagens0,13 Euro
2. sonstigen Kraftfahrzeugs0,05 Euro
3. Fahrrads0,03 Euro.
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Nun meine finale Frage:
Ist das ganze Rechtsgedöns eine vernünftige Grundlage, auf der man argumentieren kann, oder gibt es an der Sache einen Haken?
Oder noch besser: Gibt es Dinge, die das ganze unterstützen?
Und schließlich, da ich mich im aktuellen Schulsystem gar nicht mehr auskenne:
Wo macht man solche Kosten geltend, bei der Schule oder beim Schulträger (Stadt)?
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Nein, Frau Bundeskanzlerin. Dezidiert Nein.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: HeinzVogel am 5 Jun 2009 16:41 ] |
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BID = 612380
DonComi Inventar
Beiträge: 8605 Wohnort: Amerika
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Sowas musste ich damals auch selbst zahlen. Und den Lehrern die Kosten aufzuerlegen ist eine blumige Idee...
Wenn, dann würde ich zur Schulleitung gehen bzw. verlangen, an eine möglichst nahegelegene Bildungseinrichtung geschickt zu werden.
Die Schulleitung meiner damaligen Schule war so nett und hat sogar einem meiner Kollegen die Abschlussfahrt bezahlt! (Nein, er gehört zu keiner Minderheit ).
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BID = 612385
ElektroNicki Inventar
Beiträge: 6429 Wohnort: Ugobangowangohousen
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Kann er denn nicht bei jemandem mitfahren?
Offtopic :
| Ein Praktikum als Pflichtveranstaltung ist ja irgendwie eh Murks.
Bei uns ist sowas freiwillig, das hat dann den Vorteil, dass man von viel weniger unmotivierten Zeitabsitzern umgeben ist, die eh nur im Weg stehen |
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BID = 612419
HeinzVogel Schreibmaschine
Beiträge: 1580 Wohnort: Welt
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@DonComi: Den Lehrern soll ja nix auferlegt werden.
Gut es scheint so, als ist da organisatorisch vorher auch einiges schief gelaufen und deshalb ist das ganze ja auch nur fair.
@Nicki: Mitfahren ja, aber die anderen sind ja auch nicht blöde. Es kursieren sogar Gerüchte die Partnerschule bekommt alles bezahlt. Aber da muss ich mich nochmal umhören
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Nein, Frau Bundeskanzlerin. Dezidiert Nein.
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BID = 612452
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Zuständig ist die Wohnsitzgemeinde des Schülers (die muß ja nicht identisch mit dem Sachaufwandsträger der Schule sein).
Für Pflichtveranstaltungen müßte Fahrkostenfreiheit gelten, sofern es sich um die Regelschule handelt.
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BID = 612454
HeinzVogel Schreibmaschine
Beiträge: 1580 Wohnort: Welt
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Ja, das ganze ist eine öffentliche, städtische normale Schule.
Klingt auf jeden Fall vernünftig.
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BID = 612458
ElektroNicki Inventar
Beiträge: 6429 Wohnort: Ugobangowangohousen
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Sicher?
Hier in RLP muss man den Bus in der 11/12/13 selber zahlen.
Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, sich das vom Staat finanzieren zu lassen, aber die Freibeträge sind niedrig.
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