Wer zahlt das kaputte Auto?

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Autor
Wer zahlt das kaputte Auto?

    







BID = 595429

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681
 

  


Guten Morgen allerseits.

Mal rein interessehalber:
Weiß jemand von euch, wer den Schaden am Touran (Edit: war ein Sharan) bezahlt, den der Winnender Amokläufer samt Fahrer gehijackt hat?
Der Fahrer hatte den Wagen ja an einer Autobahnauffahrt absichtlich gegen eine Leitplanke gefahren, damit er fliehen konnte.
Sofern er keine Vollkasko hatte: Bekommt er den Schaden nun von irgend einer Stelle ersetzt?


Gruß, Bartho

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Bartholomew am 13 Mär 2009 15:44 ]

BID = 595435

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach

 

  

Evtl. haften die Eltern des noch jugendlichen Amokläufers.
Möglicherweise haben sie auch ihre Aufsichtspflicht verletzt und eine Mitschuld, denn die Pistole war ja wohl frei zugänglich.

Vergleiche hier: http://www.focus.de/digital/interne......html


_________________
Haftungsausschluß:



Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.



Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.



Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !

[ Diese Nachricht wurde geändert von: perl am 13 Mär 2009  2:59 ]

BID = 595440

Kong

Gesprächig

Beiträge: 108
Wohnort: Wolfratshausen

Das war doch in Bayern. In Frankfurt gilt aber das da:
http://www.drbuecker.de/beitrag/33/.....e.htm
Im Straßenverkehr wieder anders:
http://www.3sat.de/3sat.php?http://......html


Gruß,
Werner

_________________
Heiter weiter!

BID = 595455

Gilb

Urgestein



Beiträge: 16262
Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
Zur Homepage von Gilb

Vielleicht sind die Versicherungen auch "fein raus", weil es sich ja
um ein Kriegsereignis handelt, wenn auch nur in Folge eines virtuellen
Krieges im Videospiel.

BID = 595502

ElektroNicki

Inventar



Beiträge: 6429
Wohnort: Ugobangowangohousen

Kann man diesen Schießsport (ich kenne kein anderes legales Hobby, das so sinnfrei, leicht zu missbrauchen und dann so gefährlich ist ) nicht einfach verbieten oder wenigstens auf Waffen beschränken, mit denen man nur wenige Leute in kurzer Zeit auf Distanz lebensgefährlich verletzen kann?

Bis jemand eine Armbrust nachgeladen hat, haben sich schon alle auf ihn gestürzt...

_________________

BID = 595505

GeorgS

Inventar



Beiträge: 6450


Zitat :
an einer Autobahnauffahrt absichtlich gegen eine Leitplanke gefahren,

Versicherungen zahlen schon bei grober Fahrlässigkeit
nicht, bei Absicht schon gar nicht.
Interessanter ist die Frage, ob er eine Rechnung von
der Autobahnmeisterei für die Leitplanke bekommt.
Gruß
Georg

_________________
Dimmen ist für die Dummen

BID = 595508

ElektroNicki

Inventar



Beiträge: 6429
Wohnort: Ugobangowangohousen

@Georg:
Naja, es war Notwehr, was sollte er sonst machen?

_________________

BID = 595511

GeorgS

Inventar



Beiträge: 6450


Zitat :
@Georg:
Naja, es war Notwehr, was sollte er sonst machen?

Die Notwehrsituation stellt straffrei, von
Schadensersatz an Dritte oder den in Notwehr
Handelnden ist da keine Rede.
Wenn du eine Zaunlatte herrausreißt, um eine
angemessene Waffe zu gewinnen, bist du vor
Strafverfolgung wegen Sachbeschädigung geschützt,
aber nicht vor dem Ersatzanspruch des Zaunbesitzers.
Ob man dem Angreifer diesen Schaden in Rechnung
stellen kann? Warum nicht?
Georg

_________________
Dimmen ist für die Dummen

BID = 595515

Kong

Gesprächig

Beiträge: 108
Wohnort: Wolfratshausen

heute schon wieder einer:
http://www.nordfriesland-online.de/.....oktat

vielleicht zahlt der was?

_________________
Heiter weiter!

BID = 595533

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681


Zitat :
GeorgS hat am 13 Mär 2009 12:42 geschrieben :

Versicherungen zahlen schon bei grober Fahrlässigkeit
nicht, bei Absicht schon gar nicht.
Interessanter ist die Frage, ob er eine Rechnung von
der Autobahnmeisterei für die Leitplanke bekommt.

Genau das meinte ich. Den Schaden am Auto/der Leitplanke hat der Geiselnehmer ja nicht selbst verursacht. Noch hat er den Fahrer dazu aufgefordert.
Dennoch war das Fahrmanöver aus meiner Sicht absolut verhältnismäßig; es hat ja auch zur Gefahrenabwehr geführt.
Ich weiß, dass die normale Autoversicherung nicht zahlt, wenn man sein Auto in einen Graben steuert, um einem Hasen auszuweichen (der zu erwartende Schaden am KFZ durch den Hasen ist nur sehr gering). Bei einem Wildschwein kann die Sache anders aussehen.

Ob die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben? Der Sohn hat wohl morgens ganz normal das Haus verlassen, als ob er zum Ausbildungsplatz gehen würde. Ich denke also nicht.
Dass die Pistole und die Munition (immerhin drei Kilo hat er ja mitgenommen) für ihn frei zugänglich waren, steht auf einem anderen Blatt.

Herrn Kretschmer junior kann man ja nun nicht mehr auf Schadensersatz verklagen. Ob es Schadenersatzforderungen gegen die Eltern gegben wird, darüber werden die Medien wohl berichten.


Gruß, Bartho

BID = 596102

2N3055

Schreibmaschine



Beiträge: 1383
Wohnort: Sulzbach (Ts.)

Es gibt auch noch die (Verbrechens-)Opferhilfe (kann sein, daß das jetzt nicht der korrekte Begriff ist), die zumindest einen Teil des finanziellen Schadens übernimmt.

Eventuell tritt auch die Privathaftpflichtversicherung des Täters ein.

_________________
Wo kommt nur dieses "eingeschalten" her, aus Neufünfland?
Entweder "einschalten" oder "eingeschaltet"!

BID = 596196

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Seit wann zahlt eine solche Haftpflichtversicherung bei Vorsatz?

BID = 596202

GeorgS

Inventar



Beiträge: 6450


Zitat :
Seit wann zahlt eine solche Haftpflichtversicherung bei Vorsatz?

Darauf hatte ich bereits auf der vorigen Seite hingewiesen.
Aber zum einen bringen viele Leute Zivil- und Strafrecht
durcheinander, zum Andern ist es halt "gegen das gesunde
Volksempfinden", daß so jemand auf den Kosten sitzen bleiben soll.
Die von 2N3055 genannte Opferhilfe springt vielleicht ein.
Gruß
Georg

_________________
Dimmen ist für die Dummen

BID = 597267

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

Hallo
ich denk mal das der Vater gegen seine Pflicht (Waffen und Munition gegen zugriff Anderer zu sichern)verstoßen hat. Aus diesem Grund wird er wohl für alle Folgen seines Verstosses gegen das Waffengesetz Schadensersatz leisten müssen.

Das der Junge an den Schlüssel und damit an die Waffen kamm steht wohl ohne Zweifel fest.
Der Staatsanwalt wird garantiert eine Klage wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz einleiten. Denn Rest wird die Zeit zeigen.

Als betroffener Autobesitzer hätte ich genauso gehandelt und Billigent sogar den Tot des Jungen in Kauf genommen.(Verhältnismäsigkeit der Mittel sezt Berufung auf Notwehr voraus ,ein Auto kann ebenso eine Waffe sein).

Gruß Bernd




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