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Rechnungen für Handwerker |
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BID = 587853
DMfaF Inventar
     
Beiträge: 6664 Wohnort: 26817 Rhauderfehn
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Habe gestern einen interessanten Artikel gelesen.
Hier der Original Text:
Neue Entscheidung des Bundesfinanzhofs:
Wer Handwerkerrechnungen oder Haushaltsdienste bar bezahlt, darf diese nicht mehr steuerlich absetzen. Um Schwarzarbeit zu verhindern, muß das Geld jetzt per Bank überwiesen werden - nur dann lassen sich 20Prozent absetzen, pro Jahr sind höchstens 1200€ erlaubt.
(Aktenzeichen VI R 14/08 und VI R 22/08)
(Quelle Bild Zeitung vom 12.02.09)
Was machen dann die ganzen Handwerksbetriebe, die eh schon wegen der guten Zahlungsmoral, nur noch Arbeiten gegen Barzahlung ausführen?
Unsere Superschlauen Politiker meinen doch nicht im Ernst, daß damit die Schwarzarbeit unterbunden wird. Das einzigste was damit erreicht wird, ist das man unter totaler Beobachtung steht (DDR läßt grüßen!) Wer preiswert eine Reparatur oder eine Arbeit ausführen lassen will, der verzichtet dann auch auf eine Rechnung. Die wenn er sie geltend machen würde, unter dem Strich eh fast keine Steuerersparniss bringt. |
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BID = 587855
Gilb Urgestein
     
Beiträge: 16259 Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
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Dass die absetzbaren Handwerkerrechnungen unbar bezahlt werden müssen,
ist schon lange so, fast schon von Beginn der Regelung an.
Evtl. ist das Ganze auch einer der Schritte in Richtung "gläserner Bürger"?
Ohne Beleg kann man bestimmt auch 20% Nachlass beim Handwerker erhandeln. |
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BID = 587861
Tommi 05 Schreibmaschine
    
Beiträge: 2590 Wohnort: Thüringen
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Ja so ist das mit der Regelung.
Wer ist wieder gekniffen ? Der Handwerker.Er wartet wieder auf seine Aussenstände.
Und Schwarzarbeit wird damit nicht bekämpft.Eher wird der Handwerker noch zum Steuerhinterzieher, wenn er keine Rechnung schreibt.
Tommi
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VDE und Sicherheitsvorschriften beachten!Und nicht alles versuchen selbst zu reparieren.Es gibt auch seriöse Firmen und nicht nur die aus dem TV.
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BID = 587875
Gilb Urgestein
     
Beiträge: 16259 Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
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BID = 587880
DMfaF Inventar
     
Beiträge: 6664 Wohnort: 26817 Rhauderfehn
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Ist nicht! Wird ja vom Staat unterstützt wenn sie Pleite macht!
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BID = 587897
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Teilweise übliches Vorghehen in diesem Fall:
1) Barzahlung bei Ausführung
2) Rechnungstellung
3) Überweisung
4) Rückzahlung aus 1)
Feddisch! Aber umschdänndlisch...
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BID = 587907
perl Ehrenmitglied
       
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Zitat :
| | Aber umschdänndlisch... |
Nicht nur das.
Manch einer wird da an seine Grenzen stossen, wenn er in der Spitze, zwischen 3) und 4), den doppelten Betrag finanzieren muss.
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