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Falschlieferung: Bekomme ich die Versandkosten auch erstattet? |
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BID = 573490
Bartholomew Inventar
Beiträge: 4681
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Hallo Forum,
Habe eine Falschlieferung erhalten und frage mich nun, ob ich die zu-mir-hin-Versandkosten auch erstattet bekomme (immerhin 8 Euro für einen wattierten Umschlag...).
Es heißt ja so schön:
Zitat :
| Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. |
Dass ich die Rücksendekosten erstattet bekomme, weiß ich, aber bei den Hinsendekosten bin ich mir unsicher.
Gruß, Bartho |
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BID = 573494
nabruxas Monitorspezialist
Beiträge: 9238 Wohnort: Alpenrepublik
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Was steht in den AGBs?
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0815 - Mit der Lizenz zum Löten! |
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BID = 573497
Bartholomew Inventar
Beiträge: 4681
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http://www.verlaghawelka.de/conditions.php
Zitat :
| Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, so ist er verpflichtet, insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie in etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Veränderte oder extra angefertigte Waren, oder Video- oder Musikkassetten, PC-Software, DVDs, Tele-/LCD-Spiele, die vom Kunden entsiegelt wurden, sind von einer Rückgabe ausgeschlossen.
Ende der Widerrufsbelehrung |
Gekauft über Amazon Marketplace. Es handelt sich bei der Ware übrigens um zwei xD-Speicherkarten. Bestellt hatte ich Typ H, geliefert wurden langsamere Typ M-Karten.
Der Verkäufer hat einer Rücksendung der Ware schon zugestimmt, weil Typ H-Karten leider vergriffen sind und er somit keinen Ersatz liefern kann.
Gruß, Bartho
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BID = 573515
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Ja, wenn die Ware nicht der bestellten entspricht, hat man auch einen Anspruch auf Erstattung der Hinsendekosten!
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BID = 573547
Bartholomew Inventar
Beiträge: 4681
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Danke für die Antwort
Ich frage mich jetzt nur noch, ob ich die Ware als normalen Brief oder als Einschreiben zurücksenden soll. Der Warenwert beträgt 16 Euro, Einschreiben sind bis 25 Euro versichert.
Ich nehme an, dass momentan ich das Risiko des "zufälligen Unterganges" trage, richtig? Dass die Postler momentan gut ausgelastet sind, ist ja bekannt...
Dem Verkäufer habe ich die gleiche Frage gestellt.
Gruß, Bartho
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BID = 573576
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Zitat :
| ch frage mich jetzt nur noch, ob ich die Ware als normalen Brief oder als Einschreiben zurücksenden soll. |
Du solltest darauf bestehen, dass du die von dir bestellte Ware bekommst.
Wenn der Verkäuder dir noch etwas anderes schickt, das du nicht bestellt hast, kann er es sich ja abholen kommen.
Du wirst ja sehen was er dazu sagt.
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Haftungsausschluß:
Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.
Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.
Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !
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BID = 573610
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Da hat perl nicht unrecht.
Aber einen Irrtum sollte man jedem zubilligen.
Deswegen wäre es nett und der Sache dienlich, die falsche Ware zurückzuschicken. In dem Fall besser als Einschreiben (muß nicht "Übergabe" sein, "Einwurf" genügt). Mehrporto bekommst Du ja erstattet.
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BID = 573622
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Das war von mir vielleicht auch etwas zu knapp formuliert.
Grundsätzlich brauchst du nicht bestellte Ware nicht zurückzuschicken.
Aufbewahren musst du sie allerdings erstmal.
Große Versender haben oft besondere Verträge mit den Paketdiensten und bezahlen für den Versand weit weniger als du.
Dann könnte es tatsächlich geschehen, dass man dir einen Paketaufkleber schickt und evtl. den Paketdienst die Ware abholen lässt.
Wenn die Versandkosten allerdings in die Gegend des Warenwerts kommen, wäre es sogar möglich, dass man dir anheimstellt das Zeug unfrei zurückzusenden oder einfach zu behalten.
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