Hallo sam2,
Deinem Beitrag ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Ich bin exakt Deiner Meinung und hatte auch schon in meinem vorhergehenden Beitrag versucht, dies auszudrücken.
Der "Schuss ins Knie" drückt es genau aus und das hat sogar der Rechtsexperte des Mieterschutzvereins erkannt. Habe dazu irgendwo ein Interview gesehen und war echt überrascht, dass der das auch so klar gesehen hat.
Denn wie ich auch oben schon schrieb, ist eine Überprüfung der Installation des Gebäudes und eine Überprüfung der Geräte etwas völlig verschiedenes. Man stelle sich nur vor, dass in Mietwohnung Prüfungen an den Geräten vorgenommen werden müssten wie in Betrieben. Jedes Gerät des Mieters bekommt eine Plakette und wenn er ein neues Gerät kauft, muss er erst einen Termin mit dem Vermieter machen, dass diser einen TÜV-Prüfer mitbringt....
Klingt irgendwie wie die Reise nach Absurdistan. Aber jeder, der dem ursprünglichen Kläger in diesem Fall recht geben will, muss eigentlich genau das wollen.
KK