Vorgehen nach Wassereintritt in E-Herd

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Autor
Vorgehen nach Wassereintritt in E-Herd
Suche nach: herd (7622)

    







BID = 528288

:andi:

Inventar



Beiträge: 3198
Wohnort: Bayern
 

  


Hallo,

bei meiner Großmutter ist am Samstag, verursacht durch ein verstopftes Abwasserrohr, das Waschmaschinenabwasser vom OG in der Spüle ausgetreten. Leider habe ich davon erst heute erfahren.
Sie kam etwa 2 Stunden nach dem Vorkommnis nach Hause, und der FI war aus, vermutlich durch den Herd. Es seien hier geringe Wassermengen reingelaufen, war die Auskunft. Eine Oma schaut ja auch nicht auf Details bei sowas. Jedenfalls hat ein Hausmitbewohner den FI wieder eingeschalten und dieser hält seitdem.

Sollte man den Herd zerlegen, und wie tief?

Dass der FI hält, schließt ja nicht aus, dass durch Nässe zwischen L-L oder L-N was angekokelt ist und dort nun ein Kriechstrom durchs trockene fließt, oder dass Schaltkontakte Korrodiert sind.

Ich vermute, dass hier kein Schuldiger gefunden wird. Demnach auch keine Ahnung, ob und wie man eine Überprüfung einer Versicherung in Rechnung stellen könnte.
Der Herd ist meinens Wissens noch in der Gewährleistung.

Danke.

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"Gestern gings noch, da kann net viel sein"

[ Diese Nachricht wurde geändert von: :andi: am 16 Jun 2008 19:06 ]

BID = 528293

prinz.

Moderator

Beiträge: 8925
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moin
Die Überprüfung kann deine Oma der Versicherung in Rechnung stellen wenn Sie dagegen versichert ist.
mfg


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BID = 528294

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
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Wogegen köbnnte man denn da versichert sein?

Sprich - welche Versicherung könnte sowas abdecken?

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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 528295

prinz.

Moderator

Beiträge: 8925
Wohnort: Gifhorn und Wolfenbüttel
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Es gibt auch sowas gegen Wasserschäden und zu Not tuts ein Pfiffiger Versicherungsmensch.


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BID = 528314

123abc

Schreibmaschine



Beiträge: 2190
Wohnort: Hamburg

Die Versicherung wird aber leider sagen das die Maschiene unbeaufsichtigt lief und die Leistung verweigern.

123abc

BID = 528324

prinz.

Moderator

Beiträge: 8925
Wohnort: Gifhorn und Wolfenbüttel
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Hab Ich doch geschrieben wies geht, letzte zwei Wörter was daraus gemacht wird ist was anderes.
mfg


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BID = 528347

:andi:

Inventar



Beiträge: 3198
Wohnort: Bayern


Zitat :
123abc hat am 16 Jun 2008 20:02 geschrieben :

Die Versicherung wird aber leider sagen das die Maschiene unbeaufsichtigt lief und die Leistung verweigern.

123abc


Bitte nochmal lesen, die Maschine steht im fremden OG und meine Oma wohnt im EG und war nicht zuhause. Da kann man niemandem was mit unbeaufsichtigt vorwerfen, die oben haben das anscheinend auch nicht bemerkt. Das Wasser lief ja ab, nur eben in die Küche der Oma.

Was würde bei der offiziellen "Überprüfung" vom Herd durchgeführt werden?

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"Gestern gings noch, da kann net viel sein"

BID = 528354

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Das war nach Deiner Eingangsformulierung auch mir nicht eindeutig klar!

Aber dann ist der Fall ja ganz einfach:
Deine Oma sollte den Herd vom Werkskundendienst überprüfen lassen. Dessen Kosten (sowier die einer evtl. notwendigen vorsorglichen Reparatur - an Leiterplatten zeigen sich die Folgen von Wasserschäden oft erst mit großer Verspätung!) trägt der Obermieter bzw. dessen Haftpflichtversicherung.

BID = 528361

:andi:

Inventar



Beiträge: 3198
Wohnort: Bayern

Sorry, dass oben eine fremde Mietwohnung ist hab ich voll vergessen zu erwähnen.
Also der Obermieter haftet für sein Wasser, auch wenn er für die Verstopfung im Keller nix kann und nicht davon weiß?
Dann gebe ich das mal so weiter, danke.

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"Gestern gings noch, da kann net viel sein"

[ Diese Nachricht wurde geändert von: :andi: am 16 Jun 2008 22:56 ]

BID = 529142

dtx11-13

Stammposter



Beiträge: 202


@ sam2:

Warum sollte der Obermieter für den Schaden haften? Schließlich kann er ja nicht vorhersehen, dass die Abwasserleitung im Keller verstopft ist. (Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die Verstopfung nicht durch sein Verschulden ausgelöst wurde) Schließlich erlaubt ja der Mietvertrag die Nutzung der Abwasseranschlüsse in der Wohnung. Das wäre in etwa so, als wenn man in einer Mietwohnung den Herd einschaltet, und daraufhin die HV abbrennt, und man dann Schuld ist, weil "sein" Strom die marode Klemmverbindung zum Schmelzen gebracht hat. IMHO haftet in solchen Fällen der Vermieter.


BID = 531121

TAB

Schriftsteller



Beiträge: 571
Wohnort: rot-grünes Irrenhaus an der Weser

Moin,

so sieht es aus, ist aber letzlich auch kein Beinbruch - hier zahlt die Gebäudehaftpflicht.

Ganz einfache Unterscheidungsformel: Alles, was in der Wohnung steht und weggetragen werden kann = Hausratversicherung.

Alles, was mit dem Gebäude fest verbunden ist = Gebäudehaftpflicht. Ein eingeklebter Teppichboden fällt deshalb unter letztere, lose verlegter oder Laminat unter die Hausratversicherung.

Grüße

TAB

BID = 531192

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Lies Dir Deinen Satz nochmal in Ruhe durch:

Zitat :

Alles, was mit dem Gebäude fest verbunden ist = Gebäudehaftpflicht.

Dann solltest Du merken, daß er unsinnig ist.
Du bist grad auf einem anderen Dampfer, nämlich dem der Gebäudesachversicherung. Die hat aber mit ner Haftpflichtfrage nix zu tun.

BID = 533157

TAB

Schriftsteller



Beiträge: 571
Wohnort: rot-grünes Irrenhaus an der Weser

Moin,

das îst ein Wasserschaden, der durch eine Verstopfung der mit dem Haus verbundenen Rohrleitung verursacht wurde, demnach ist das Sache der Gebäudeversicherung. Wenn der Wasserschaden z.B. durch die Waschmaschine eines dritten Mieters veruracht worden wäre, kommt es wieder drauf an: War es unvorhersehbar und hat der Mieter nicht fahrlässig gehandelt, muß auch die Gebäudeversicherung zahlen (wird über die Nebenkosten umgelegt, also hat der Mieter hier auch einen Regulierungsanspruch). Hatte die Maschine ein Aqua-Stop-System, und hat trotzdem in Abwesenheit die Bude geflutet = Privathaftpflicht des Verursachers. Gleiches Szenario bei einer Maschine ohne Aqua-Stop in Abwesenheit - grobe Fahrlässigkeit, da kann man dann sehen, wie man als Geschädigter an sein Geld kommt.

Ausgeschlossen ist auch höhere Gewalt, wird der Keller des Mieters bei einem Wolkenbruch überflutet, ohne daß eine Fehlfunktion des Gebäüdes vorlag (Gulli verstopft) und ist das zum ersten Mal passiert, geht der Mieter auch leer aus.

Anderes Beispiel: Auf dem Supermarkt-Parkplatz rollt eine Einkaufswagen auf dem leicht abschüssigen Parkplatz weg und rammt ein anderes Auto = Kfz-Haftpflicht desjenigen, dem der Einkaufswagen beim Beladen des eigenen PKW ausbüxt - das Be- und Entladen gehört nämlich um Betrieb eines Kfz!

Alles entweder selbst erlebt oder in nahestehendem Personenkreis passiert.

Grüße

TAB



[ Diese Nachricht wurde geändert von: TAB am  7 Jul 2008 22:55 ]


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