Stiebel SONS Eltron Hydraulischer Durchlauferhitzer Reparaturtipps und Ersatzteile zum Fehler: Im Unterforum Haushaltsgeräte sonstige - Beschreibung: Geräte wie z.B. Microwelle, Mixer, Kaffeemaschine, Rasierer, Kaffeautomat
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Sonstige SONS Stiebel Eltron Hydraulischer Durchlauferhitzer |
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BID = 509797
crnf Gerade angekommen
Beiträge: 2
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Geräteart : Sonstiges
Hersteller : Stiebel Eltron
Gerätetyp : Hydraulischer Durchlauferhitzer
S - Nummer : 074033-8328-002664
FD - Nummer : 074033-8328-002664
Typenschild Zeile 1 : DHB 21 UNI NR.: 074033-8328-002664
Typenschild Zeile 2 : 0,4l Cu 1 MPa(10bar) 10,5l/min
Typenschild Zeile 3 : 21 kW 3/PE ~ 400V 50Hz 31A
Kenntnis : Artverwandter Beruf
Messgeräte : Multimeter, Phasenprüfer, Duspol
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Mein Problem mit dem Durchlauferhitzer ist folgendes:
Ich kann keine Temperatur über "lauwarm" aber unter "brühend heiss" einstellen.
Sobald ich den DLE auf volle Leistung eingestellt habe schaltet dieser auch auf volle Leistung, damit ist das Wasser jedoch zu heiss, versuche ich das Wasser jedoch durch Beimischung von kaltem Wasser an der Dusche auf eine angenehme Temperatur zu bringen schaltet der DLE wieder auf halbe Leistung zurück, so dass das Wasser wieder kälter wird.
Das Gerät ist neu und vom Fachmann angeschlossen, so dass ich davon ausgehe, dass das gerät an sich OK ist.
Der Wasserdruck ist hier allerdings sehr gering.
Vorher hatte ich eine elektronischen Durchlauferhitzer, der keinerlei Probleme hatte die eingestellten Temperaturen auch zu liefern.
Bei diesem ist jedoch wohl einer der vier Heizdrähte kaputt, so dass der DLE ausgetauscht wurde. Der alte DLE war ein Stiebel Eltron HDE 21, da ich den leider nicht mehr hier hab, da der Installateur den mitgenommen hat, hab ich auch leider kein Typenschild zur Hand.
Da ich zur Miete wohne bitte ich eigentlich nur um Argumente, mit denen ich den Vermieter von der Notwendigkeit eines elektronischen Durchlauferhitzers überzeugen kann.
Eingebaut ist dieser DLE seit dem 20.03.2008, also erst seit dieser Woche. |
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BID = 509802
DMfaF Inventar
     
Beiträge: 6664 Wohnort: 26817 Rhauderfehn
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Moin und willkommen im Forum!
Bei hydraulischen DEH besteht immer das Problem, wenn geringer Wasserdruck im Haus vorhanden ist, daß man diese nicht vernünftig regeln kann. Abhilfe: Durch einen Installateur den Druck am Druckminderer erhöhen lassen.
Kleiner Tip: Weise doch mal Deinen Vermieter darauf hin, daß elektronische DEH nur ein klein wenig teurer sind als hydraulische. Du aber wieder gerne vernünftig duschen möchtest. Er möge diesen also bitte austauschen lassen. Im äußersten Fall würde ich dann noch sagen, ich beteilige mich zu max. der Hälfte der Mehrkosten vom Gerät. Vorher kundig machen beim Installateur!
Gruß
Bernd
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An alle Hobby-Kundendienstler: Vor Arbeiten am Gerät, Netzstecker ziehen und VDE Vorschriften beachten!! Jeder trägt die Verantwortung für seine ausgeführte Arbeit!!!
Anfragen per Mail oder PN werden nicht beantwortet! |
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BID = 509851
crnf Gerade angekommen
Beiträge: 2
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Danke für die Tipps, aber zumindest das erhöhen des Drucks ist leider nicht möglich, da der Geringe Druck wohl von den 40 Jahre alten Rohren kommt und daher, dass ich im 3. Stock wohne.
So, habe jetzt vom Vermieter das OK, den Installateur mit dem Einbau eines elektronischen DLE zu beauftragen, lediglich einen zweiten Ein-/Ausbau will der Vermieter nicht bezahlen.
Kann man den Gerätetausch als Reklamation behandeln, so dass der Installateur nur den originalen Tausch berechnen soll?
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BID = 509854
DMfaF Inventar
     
Beiträge: 6664 Wohnort: 26817 Rhauderfehn
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Einfach mal mit dem Installateur reden! Bewirkt manchmal Wunder! ( Ich könnte Dich weiter empfehlen, oderso! )
Gruß
Bernd
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BID = 510088
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Wenn der Elektronische schon drin war, als Du die Wohnung gemietet hast, besteht ein Anspruch darauf, wieder einen gleichwertigen installiert zu bekommen!
Unabhängig davon hast Du einen Anspruch auf eine ordnungsgemäß funktionierende Warmwasserversorgung.
Ich würde den Vermieter freundlich, aber deutlich darauf hinweisen.
Und keinesfalls dafür irgend etwas bezahlen!
Da der Hydraulische einen unnützen Mehrverbrauch an Wasser und Strom bedeutet (vom Komfortverlust mal ganz abgesehen), hast Du das Recht, deswegen ggf. die Miete zu kürzen. Schon die Drohung damit wirkt oft Wunder...
Außerdem sollte man ein ernstes Wort mit den Eli reden!
Sehr wahrscheinlich wäre nämlich eine Reparatur des alten Geräts sowieso billiger gewesen als die Installation eines neuen...
Sofern nicht noch andere Gesichtspunkte (wie. z.B. ein abweichender, eindeutiger Auftrag des Vermieters) vorlagen, halte ich diesen Austausch für unseriös.
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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