Spätestens ab dem 26.09.2008 wird das Inverkehrbringen von cadmiumhaltigen Zellen verboten.
Ausnahmen sind: Notsysteme, Alarmsysteme, Notbeleuchtung, Medizinische Geräte,
Elektrowerkzeuge.
Das Verbot des Inverkehrbringens schließt auch alle Importe ein.
Es handelt sich um ein Vermarktungsverbot, dass bei Verstoß jeweils auf Länderebene mittels Sanktionen überwacht werden wird.